Der Jahreswechsel ist nicht nur ein kalendarischer Neustart, sondern auch ein wichtiger Meilenstein in der Buchhaltung.
Für Unternehmen jeder Größe bringt der Übergang ins neue Kalenderjahr zahlreiche administrative und steuerliche Aufgaben mit sich. Um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte rechtzeitig planen und umsetzen können, haben wir eine umfassende Checkliste für Sie erstellt.
So haben Sie die wichtigsten Themen im Blick und können mit Ihrer Buchhaltung entspannt ins neue Jahr starten.
Unsere Empfehlung für alle Unternehmen 🚀
Die folgenden Schritte sind für einen reibungslosen Übergang Ihrer Buchhaltung ins neue Jahr und für alle Unternehmensformen relevant.
✔️ Abgleich der Buchungskonten durchführen
Ein regelmäßiger Abgleich Ihrer Buchungskonten mit den Bank- und Kassensalden ist entscheidend, um Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen.
Durch diese Abstimmung lassen sich typische Fehler oder Auffälligkeiten schnell aufdecken. Dazu gehören beispielsweise doppelte Buchungen, fehlende oder fehlerhafte Belege, fehlende Zahlungseingänge, Kassenfehlbestände oder ungewöhnliche Abbuchungen.
Der Jahreswechsel 2025/26 bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, um diese Aufgabe abzuschließen und sicherzustellen, dass Sie sie auch im neuen Jahr nicht aus den Augen verlieren.
✔️ Saldenvorträge ab dem 01.01.2026 korrekt durchführen
Zum Jahresanfang müssen die Salden der Bestands- und Finanzkonten in das neue Geschäftsjahr übernommen werden. Diesen Vorgang nennt man Saldenvortrag.
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) verlangen, dass die Buchführung nachvollziehbar und periodengerecht ist. Ohne Saldenvorträge wäre das neue Geschäftsjahr nicht korrekt rekonstruierbar.
Wir empfehlen, die Aktualisierung Ihrer Salden direkt durchzuführen, sobald Sie alle Buchungen für das Vorjahr abgeschlossen haben.
Anleitung: Saldenvorträge
✔️ Rechnungsnummern ab dem 01.01.1026 richtig verwalten
Eine der wichtigsten Vorgaben aus dem deutschen Steuerrecht bei der Vergabe von Rechnungsnummern ist, dass jede Nummer eindeutig und fortlaufend sein muss.
Das dient der Nachvollziehbarkeit und der eindeutigen Zuordnung bei Steuer- und Buchprüfungen, damit jede ausgestellte Rechnung eindeutig identifizierbar ist.
Daher darf keine Rechnungsnummer doppelt vergeben sein, auch nicht über den Jahreswechsel hinweg.
Anleitung: So gehen Sie mir Rechnungsnummern richtig um
One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren)
Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) betrifft Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen.
✔️ Prüfen, ob eine Registrierung für das OSS-Verfahren notwendig ist
Sie müssen sich für das OSS-Verfahren registrieren, wenn Ihre gesamten grenzüberschreitenden Umsätze an Privatpersonen innerhalb der EU die Umsatzschwelle von 10.000 € netto im laufenden oder vorangegangenen Kalenderjahr überschreiten.
✔️ Quartalsmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) durchführen
Wenn Sie bereits für das OSS-Verfahren registriert sind und Verkäufe an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten getätigt haben, müssen Sie eine manuelle Steueranmeldung im Onlineportal BOP des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt.) einreichen.
Steuerliche Meldungen (Umsatzsteuer)
Hier finden Sie Anleitungen zu wichtigen steuerlichen Meldungen rund um die Umsatzsteuer.
✔️ Verrechnung der Sondervorauszahlung
Wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgeben und eine Dauerfristverlängerung beantragen, müssen Sie eine Sondervorauszahlung an das Finanzamt leisten.
Am Jahresende wird diese Sondervorauszahlung vom Finanzamt zurückerstattet, sofern sie mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember korrekt verrechnet wurde.
Anleitung: Verrechnung der Sondervorauszahlung
✔️ Prüfen, ob sich der Meldezeitraum für Ihre USt-VA ändert
Der für Sie geltende Meldezeitraum zur Abgabe Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) kann sich je nach Höhe Ihrer Steuerschuld im Vorjahr ändern.
Prüfen Sie rechtzeitig, ob dies bei Ihnen der Fall ist, damit Sie Ihre zukünftigen Meldungen zum richtigen Zeitpunkt übermitteln.
Unsere Empfehlung für Kleinunternehmen
✔️ Prüfen, ob ein Wechsel zur Regelbesteuerung für Sie ansteht
Als Kleinunternehmen dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, solange Ihr Umsatz die Grenze von 25.000 € pro Jahr nicht überschreitet.
Wenn Sie diese Grenze überschreiten, müssen Sie zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres zur Regelbesteuerung wechseln.
Unsere Empfehlung für Unternehmen, die Ihren Gewinn mit der EÜR ermitteln
Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung.
✔️ Vorbereitung des Jahresabschlusses mit EÜR
Der Jahreswechsel läutet die Vorbereitungen für Ihren anstehenden Jahresabschluss ein.
Hier finden Sie Informationen zur Zusammenstellung der Unterlagen, den Abgabefristen und wie Sie Ihre Buchhaltung optimal vorbereiten.
Anleitung: Jahresabschluss mit EÜR
Datentransfer an smartsteuer
Wenn Sie Ihre Steuererklärungen für den Jahresabschluss eigenständig und ohne Unterstützung einer Steuerkanzlei erstellen, finden Sie hier alle Informationen für einen reibungslosen Datentransfer an smartsteuer.
Unsere Empfehlung für bilanzierende Unternehmen
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses für bilanzierende Unternehmen.
Vorbereitung des Jahresabschlusses mit Bilanz
Mit dem Jahreswechsel beginnen die Vorbereitungen für Ihren Jahresabschluss. Hier finden Sie Informationen zur Zusammenstallung, den Abgabefristen und wie Sie Ihre Buchhaltung optimal vorbereiten.
Anleitung: Jahresabschluss mit Bilanz
Weitere interessante Themen über den Jahreswechsel mit Lexware Office finden Sie in unserem Help Center: ⭐️ Jahreswechsel
