Der betriebliche Jahresabschluss umfasst die formale Aufstellung und Prüfung der finanziellen Ergebnisse eines Geschäftsjahres.
Für die meisten Unternehmen ist dies eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe, deren Anforderungen sich je nach Unternehmensform und -größe unterscheiden können.
Dieser Artikel erklärt die wesentlichen Bestandteile eines Jahresabschlusses, die dazugehörigen Steuererklärungen und Fristen sowie die Möglichkeiten, die Lexware Office Ihnen zur Vorbereitung bietet.
Bestandteile eines Jahresabschlusses
📌 Wichtier Hinweis:
Die genauen Anforderungen eines Jahresabschlusses können je nach Rechtsform, Branche und Betriebsgröße variieren.
Wir empfehlen daher, sich für die Erstellung Ihres Jahresabschlusses individuell von einer Steuerkanzlei beraten zu lassen 👩🏫
Für bilanzierende Unternehmen besteht ein Jahresabschluss typischerweise aus den folgenden Teilen:
1. Ordnungsgemäße Buchführung
Die Basis jedes Abschlusses ist eine lückenlose Buchführung. Hierbei geht es um die ordnungsgemäße Dokumentation aller unterjährigen Geschäftsvorfälle unter strikter Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern aus den GoBD.
Detailliertere Informationen zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektonischer Form sowie zum Datenzugriff finden Sie in unserem Artikel.
Wissen: GoBD - was ist das?
2. Die Bilanz
Die Bilanz ist ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses und stellt die Vermögens- und Kapitalstruktur eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres dar. Sie zeigt damit nicht die laufende Geschäftstätigkeit, sondern den Zustand des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (z.B. 31. Dezember).
Die Erstellung einer Bilanz ist in Lexware Office nicht möglich. Wir empfehlen die Daten aus Ihrer Buchhaltung an Ihre Steuerberatung zu übergeben, sodass die Bilanz von der Kanzlei erstellt werden kann.
Zusätzliche Informationen finden Sie in unserem Artikel.
Wissen: Bilanz und Lexware Office
3. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Sie zeigt übersichtlich, wie sich der Gewinn und der Verlust eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres zusammensetzt. Während die Bilanz eine Momentaufnahme ist, erzählt die GuV die "Geschichte des Jahres", also wie ein Unternehmen wirtschaftlich gearbeitet hat.
Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber.
Erträge: Geldzuflüsse oder Wertsteigerungen (z.B. Umsatzerlöse aus Verkäufen).
Aufwendungen: Kosten oder Wertminderungen (z.B. Materialkosten, Gehälter, Miete, Abschreibungen).
Erträge – Aufwendungen = Gewinn oder Verlust
Am Ende steht also:
Gewinn, wenn die Erträge höher sind.
Verlust, wenn die Aufwendungen überwiegen.
Wie die Gewinn- und Verlustrechnung in Lexware Office funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel.
4. Anhang und Lagebericht (Optional)
Ein Anhang und Lagebericht sind, neben der Bilanz und der GuV, zwei wichtige Bestandteile des Jahresabschlusses.
Sie dienen dazu, die Zahlen aus der Bilanz und GuV zu erläutern, zu ergänzen und besser verständlich zu machen. Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sind nach HGB (Handelsgesetzbuch) für bestimmte Unternehmen verpflichtend.
Zusammenhang mit Bilanz und GuV:
Bilanz und GuV liefern die reinen Zahlen.
Der Anhang erklärt diese Zahlen detailliert.
Der Lagebericht bewertet die Situation und blickt in die Zukunft.
Alle drei zusammen ergeben ein vollständiges Bild darüber, wie ein Unternehmen wirtschaftlich funktioniert, wie stabil es ist und wohin es sich entwickelt.
Anhang und Lagebericht lassen sich mit Lexware Office nicht erstellen. Wir empfehlen Ihnen sich bei der Erstellung Unterstützung von einer Steuerkanzlei einzuholen.
Welche Ziele verfolgt der Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss dient nicht nur dem Finanzamt, sondern auch Ihrer eigenen strategischen Planung. Er erfüllt zwei Hauptzwecke:
Dokumentation: Er liefert ein klares Bild der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens.
Entscheidungsgrundlage: Die Zahlen dienen als Basis für Steuererklärungen, Gewinnausschüttungen und wichtige strategische Weichenstellungen für die Zukunft.
Steuererklärungen im Rahmen des Jahresabschlusses
Bilanzierende Unternehmen müssen im Rahmen ihres Jahresabschlusses eine Reihe von Steuererklärungen abgeben. Welche Erklärungen konkret einzureichen sind, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab.
Hier sind die wichtigsten Steuererklärungen im Überblick:
1. Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften:
Es wird die Einkommensteuererklärung (inkl. Anlage G für gewerbliche Einkünfte oder Anlage S für selbstständige Tätigkeit) abgegeben.
Bei Mitunternehmerschaften: Anlage EÜR (für kleinere Betriebe, wenn keine Bilanz erstellt wird) und Anlage FE 1/FE 2 (für Feststellungserklärungen).
Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG):
Einreichung der Körperschaftsteuererklärung (inkl. Anlagen wie WA, Zinsschranke etc.) ein.
2. Umsatzsteuererklärung
Die jährliche Umsatzsteuererklärung basiert auf den monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und ist für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen erforderlich.
3. Gewerbesteuererklärung (nur für Gewerbetreibende)
Die Gewerbesteuererklärung ist für alle gewerblich tätigen Unternehmen verpflichtend.
Die Grundlage bildet der Gewerbeertrag, der aus dem Jahresüberschuss angepasst um Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8 und 9 GewStG) ermittelt wird.
4. Feststellungserklärung
Relevant für Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) oder andere Mitunternehmerschaften.
Die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte erfolgt über die Feststellungserklärung (inkl. Anlagen wie der Anlage FE-KAP, FE-INV)
5. Kapitalertragsteueranmeldung
Diese ist für Kapitalgesellschaften bei Gewinnausschüttungen (Dividendenzahlungen) erforderlich, um die einbehaltene Kapitalertragsteuer zu melden.
6. Lohnsteueranmeldungen und -bescheinigungen
Unternehmen mit Angestellten müssen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Lohnsteuer-Anmeldungen abgeben
Am Jahresende muss für jeden Mitarbeiter eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden.
Abgabefrist der Steuererklärung (inkl. Jahresabschluss) beim Finanzamt
Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung und des Jahresabschlusses beim Finanzamt sind gesetzlich festgelegt.
Regelfrist (ohne Steuerberatung)
Bis zum 31. Juli des Folgejahres.
Beispiel: Der Jahresabschluss 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht werden
Verlängerte Frist (mit Steuerberatung)
Bis zum 30. April des übernächsten Jahres
Beispiel: Der Jahresabschluss 2025 muss mit Steuerberatung bis zum 28. Februar 2027 eingereicht werden.
Fristverlängerung
In Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit, kann beim Finanzamt eine individuelle Fristverlängerung beantragt werden.
Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG, AG) und andere Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen ihren Jahresabschluss zudem im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor ⏰
Fristverstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Wie erstelle ich den Jahresabschluss mit Lexware Office?
Lexware Office ist darauf ausgelegt, eine effiziente Arbeitsteilung zwischen Ihnen und Ihrer Steuerkanzlei zu ermöglichen.
1. Sie erfassen alle unterjährigen Geschäftsvorfälle in Ihrer Buchhaltung.
2. Lexware Office sorgt für eine saubere Datenübergabe an die Kanzlei via Export.
3. Die Steuerkanzlei übernimmt die Erstellung des Jahresabschlusses inklusive Bilanz.
Sobald alle Einnahmen und Ausgaben vollständig in Ihrer Buchhaltung erfasst und in der GuV aufgeführt sind, wird die weitere Zusammenstellung Ihres Jahresabschlusses von der Steuerkanzlei übernommen.
Die hierfür benötigten Daten aus Ihrem Account, können Sie via Export an die Kanzleisoftware Ihrer Steuerberatung übergeben.
Alle Eröffnungs- und Abschlussarbeiten, inklusive der Bilanz, übernimmt die Steuerkanzlei.
Das Geschäftsjahr festschreiben
Obwohl die Buchhaltung in Lexware Office fortlaufend arbeitet, können Sie ein Geschäftsjahr manuell festschreiben. Dadurch stellen Sie sicher, dass keine nachträglichen Änderungen mehr möglich sind, nachdem Sie die Buchhaltung für ein Geschäftsjahr abgeschlossen haben.
Was ist bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr zu beachten?
Sie arbeiten mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr? Unsere Tipps zum Thema finden Sie in unserem Artikel.
Anleitung: Abweichendes Wirtschaftsjahr
Welche Geschäftsvorfälle können nicht mit Lexware Office abgebildet werden?
Für die folgenden Vorgänge, die für den Jahresabschluss relevant sind, benötigen Sie die Unterstützung Ihrer Steuerberatung, da die entsprechenden Konten in Lexware Office nicht zur Verfügung stehen:
Rechnungsabgrenzung: Buchungen zur periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen.
Eine Rechnungsabgrenzung kann in Lexware Office nicht gebucht werden.
Die Jahresabschlussbuchungen werden in der Kanzleisoftware Ihrer Steuerberatung durchgeführt.
Rückstellungen und Rücklagen: Erstellung oder Auflösung zur Absicherung zukünftiger Verbindlichkeiten.
Rückstellungen und Rücklagen können in Lexware Office nicht erstellt oder aufgelöst werden.
Diese Buchungen werden in der Kanzleisoftware Ihrer Steuerberatung bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommen.
Eröffnungsbilanzwerte (EB-Werte): Manuelle Eingabe von Salden aus dem Vorjahr.
Es ist nicht möglich EB-Werte manuell in Lexware Office einzugeben. Die Salden Ihrer Bestandskonten lassen sich nur durch die Erfassung von Belegen oder der direkten Kategorisierung Ihrer Bankzahlungen beeinflussen.
Möchten Sie hingegen Ihre Salden aus dem Vorjahr übernehmen, finden Sie die Anleitung dafür hier.
Anleitung: Saldenvorträge
Bestandsveränderungen: Buchungen, die den Wert des Warenlagers anpassen.
Diese Buchungen werden in der Kanzleisoftware Ihrer Steuerberatung durchgeführt.
Kapitalertragsteuer: Steuer auf Einkünfte aus Kapitalanlagen
Kategorisieren Sie die dazugehörige Bankzahlung auf "Zu prüfen".
Die Steuerkanzlei übernimmt die korrekte Buchung in der Kanzleisoftware.
Gewinnausschüttung: Auszahlung von Unternehmensgewinnen an Gesellschafter oder Aktionäre.
Kategorisieren Sie die dazugehörige Bankzahlung auf "Zu prüfen".
Die Steuerkanzlei übernimmt die korrekte Buchung in der Kanzleisoftware.