Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG vereinfacht die Buchhaltung für Selbstständige und kleine Unternehmen erheblich.
Solange Sie die geltenden Umsatzgrenzen einhalten, profitieren Sie von weniger bürokratischem Aufwand. Doch was geschieht, wenn Ihr Umsatz diese Grenzen überschreitet? Und wie erkennen Sie rechtzeitig, wann ein Wechsel zur Regelbesteuerung notwendig wird?
Dieser Artikel führt Sie durch die aktuellen Umsatzgrenzen und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Umsätze im Blick behalten, um rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.
Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung
Um die Kleinunternehmerregelung anwenden zu dürfen, müssen Sie zwei Umsatzgrenzen (nicht der Gewinn!) beachten.
1. Umsatz im Vorjahr:
Ihr Gesamtumsatz im vorherigen Kalenderjahr darf 25.000 € nicht überschritten haben.
2. Umsatz im laufenden Jahr:
Ihr Gesamtumsatz im aktuellen Kalenderjahr darf 100.000 € voraussichtlich nicht übersteigen.
Für die Prüfung beider Grenzen wird der tatsächliche Nettoumsatz (ohne Umsatzsteuer) herangezogen.
Was passiert bei Überschreitung der Umsatzgrenzen?
Die Überschreitung der Umsatzgrenzen hat Konsequenzen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und kann sogar einen unterjährigen Wechsel zur Regelbesteuerung erforderlich machen.
Fall 1: Ihr Gesamtumsatz liegt über 25.000 €, aber unter 100.000 €
Wenn Ihr Gesamtumsatz im laufenden Jahr die Grenze von 25.000 € überschreitet, aber unter 100.000 € bleibt, dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung für das restliche Jahr weiterhin anwenden. Im Folgejahr müssen Sie jedoch zur Regelbesteuerung wechseln.
Fall 2: Ihr Gesamtumsatz überschreitet 100.000 €
Wenn Ihr Gesamtumsatz im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € überschreitet, müssen Sie sofort – also unterjährig – zur Regelbesteuerung wechseln.
Das bedeutet konkret:
Bereits der erste Umsatz, mit dem die 100.000-Euro-Grenze überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung. Sie müssen für diesen und alle folgenden Umsätze Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
Ein Wechsel kann somit mitten im Jahr erforderlich werden, was eine sofortige Anpassung Ihrer Rechnungsstellung und Buchhaltung erfordert.
🔍 Wir empfehlen, Ihre Umsätze regelmäßig zu prüfen.
So können Sie bei einer sich ankündigenden Überschreitung rechtzeitig Ihr Finanzamt kontaktieren und die notwendigen Umstellungen in Ihrem Account vornehmen.
Was bedeutet Regelbesteuerung?
Die Regelbesteuerung beschreibt den Standardprozess, wie Unternehmen mit Umsatzsteuer und Vorsteuer umgehen.
Umsatzsteuer ausweisen: Sie stellen Ihren Kunden Rechnungen aus, in denen Sie die Umsatzsteuer (z. B. 19 % oder 7 %) separat aufführen. Diesen Betrag müssen Sie im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abführen.
Vorsteuer abziehen: Im Gegenzug dürfen Sie die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die Sie selbst für betriebliche Einkäufe gezahlt haben, vom Finanzamt zurückfordern. Beachten Sie hierbei mögliche Ausschlussregelungen nach §15 Abs. 1a – Abs. 2 UStG.
Was gilt im Gründungsjahr?
Für Gründer:innen ist im ersten Jahr der Selbstständigkeit die Umsatzgrenze von 25.000 € entscheidend.
Überschreiten Sie diesen Betrag im Gründungsjahr, unterliegen Sie ab dem ersten Umsatz, der über diese Grenze hinausgeht, der Regelbesteuerung.
Anders als früher wird der Umsatz bei einer unterjährigen Gründung nicht mehr auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Es zählt nur der tatsächlich erzielte Umsatz.
💡 Tipp: Um einen unerwarteten unterjährigen Wechsel zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, bereits bei der Gründung abzuwägen, ob die Anwendung der Regelbesteuerung von Beginn an die bessere Wahl für Ihr Geschäftsmodell ist.
So kontrollieren Sie, ob Sie die Umsatzschwelle für Kleinunternehmer überschritten haben oder kurz davor stehen
So überprüfen Sie in Ihrem Dashboard, ob Sie die Umsatzschwelle für Kleinunternehmer überschritten haben:
1. Stellen Sie die Dashboard-Übersicht auf „Nach Zahldatum“.
2. Wählen Sie als Zeitraum „Aktuelles Jahr“.
3. Anhand der angezeigten Einnahmen sehen Sie Ihren aktuellen Gesamtumsatz und können prüfen, ob Sie sich den Grenzen von 25.000 € bzw. 100.000 € nähern.
Was tun nach Überschreiten der Umsatzgrenze?
Wenn Sie feststellen, dass Sie die Kleinunternehmergrenze überschritten haben, gehen Sie wie folgt vor:
1. Finanzamt informieren: Melden Sie Ihrem Finanzamt, dass Sie umsatzsteuerpflichtig geworden sind. Beantragen Sie in diesem Zuge direkt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
2. Voranmeldungszeitraum abwarten: Das Finanzamt teilt Ihnen mit, in welchem Rhythmus (z. B. monatlich, vierteljährlich) Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen müssen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Alles Wichtige zur Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA).
3. Einstellungen im Account anpassen:
Ändern Sie in den allgemeinen Einstellungen den Status von „umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer“ auf Netto- oder Brutto-Preise.
Legen Sie die für Sie geltende Besteuerungsart (Ist oder Soll-Versteuerung) und Ihren Voranmeldungszeitraum fest.
👩🏼🏫 Lassen Sie sich beim Wechsel zur Regelbesteuerung von einer Steuerkanzlei beraten.
So sichern Sie sich eine individuelle und fehlerfreie Umstellung.
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