Der betriebliche Jahresabschluss umfasst die formale Aufstellung und Prüfung der finanziellen Ergebnisse eines Geschäftsjahres. Es handelt sich dabei um eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe für Unternehmen, die je nach Unternehmensform und Größe unterschiedliche Anforderungen haben kann.
In diesem Artikel gehen wir auf wichtige Bestandteile für einen Jahreswechsel mit EÜR ein, informieren Sie über die vorgeschriebenen Abgabefristen und stellen Ihnen Tipps für die Erstellung Ihres Jahresabschlusses mit Lexware Office zur Verfügung.
Wer ist für einen Jahresabschluss mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) berechtigt?
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung, die jedoch nicht jedem offensteht. Diese Methode ist speziell für kleine Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.
Unternehmen und Personen, die diese Methode verwenden können, sind z.B.:
Freiberufler: Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten, Anwälte, Journalisten oder Künstler sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig und dürfen ihren Gewinn fast immer mittels EÜR ermitteln.
Kleine Gewerbetreibende: Gewerbetreibende, die keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind und keinen Eintrag im Handelsregister haben, können ebenfalls die EÜR nutzen.
Unternehmen mit geringen Umsätzen: Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 800.000 € lag und der Gewinn 80.000 € nicht überschritt, steht Ihnen die EÜR offen.
Kleinunternehmer (§19 UStG): Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist meist von der doppelten Buchführung befreit und darf die EÜR anwenden.
Nebenberufliche Tätigkeiten: Personen mit einem Nebengewerbe, die innerhalb der genannten Umsatz- und Gewinngrenzen bleiben, nutzen häufig diese vereinfachte Form.
Wer darf keinen Jahresabschluss mit EÜR erstellen?
Der Jahresabschluss mit EÜR darf nicht von jeder Unternehmensform durchgeführt werden.
Folgende Gruppen sind zur doppelten Buchführung und somit zu einem Jahresabschluss mit einer Bilanz verpflichtet:
Kapitalgesellschaften: Unternehmensformen wie GmbH, UG oder AG müssen zwingend bilanzieren.
Kaufleute nach HGB: Kaufleute, die die oben genannten Buchführungsgrenzen überschreiten, sind verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen.
Für bilanzierende Unternehmen gelten gesonderte Regelungen zum Jahresabschluss mit einer Bilanz. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel.
Wissen: Jahresabschluss mit Bilanz
Welche Bestandteile gehören zu einem vollständigen Jahresabschluss mit EÜR?
📌 Wichtier Hinweis:
Die genauen Anforderungen eines Jahresabschlusses können je nach Rechtsform, Branche und Betriebsgröße variieren.
Wir empfehlen daher, sich für die Erstellung Ihres Jahresabschlusses individuell von einer Steuerkanzlei beraten zu lassen 👩🏫
Ein Jahresabschluss mit EÜR besteht typischerweise aus folgenden Bestandteilen:
1. Eine ordnungsgemäße Buchführung
Die Basis jedes Abschlusses ist eine lückenlose Buchführung. Hierbei geht es um die ordnungsgemäße Dokumentation aller unterjährigen Geschäftsvorfälle unter strikter Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern aus den GoBD.
Detailliertere Informationen zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektonischer Form sowie zum Datenzugriff finden Sie in unserem Artikel.
Wissen: GoBD - was ist das?
2. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Das Kernstück der Gewinnermittlung ist die EÜR, die den steuerpflichtigen Gewinn berechnet. Das Prinzip ist simpel, aber effektiv:
Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen und Ausgaben werden in dem Jahr steuerlich berücksichtigt, in dem das Geld tatsächlich geflossen ist (§ 4 Abs. 3 EStG).
Gewinnermittlung: Sie stellen alle betrieblichen Einnahmen den betrieblichen Ausgaben gegenüber. Die Differenz ergibt Ihren Gewinn oder Verlust.
Wie die EÜR in Lexware Office funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel.
3. Die Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuererklärung ist ein formelles Dokument, mit dem Privatpersonen und selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer gegenüber dem Finanzamt offenlegen, wie viel Einkommen sie im vergangenen Jahr erzielt haben und wie sich dieses Einkommen steuerlich zusammensetzt.
Ziel ist es, die korrekte Höhe der Einkommensteuer zu ermitteln - entweder ergibt sich eine Nachzahlung oder eine Erstattung.
Der Ablauf ist immer wie folgt:
1. Selbstständige erstellen eine EÜR
Alle Einnahmen und Ausgaben werden gegenübergestellt
Das Ergebnis ist der Jahresgewinn
2. Der Gewinn fließt in die Einkommensteuererklärung ein
Genauer gesagt in die Anlage S oder G
Dort trägt man nur die Endsumme ein, nicht alle Details
3. Der Gewinn wird mit allen anderen Einkünften kombiniert
Zum Beispiel:
Angestelltenjob
Kapitaleinkünfte
Vermietung
Sonderausgaben
Das Finanzamt berechnet daraus das zu versteuernde Einkommen.
4. Am Ende steht der Einkommensteuerbescheid.
Das ist die endgültige Steuerfestsetzung auf Basis des EÜR-Gewinns und aller weiteren Informationen.
Warum ist die EÜR für die Einkommensteuererklärung wichtig?
Die EÜR ist Teil der Einkommensteuererklärung und liefert den Gewinn, der dort versteuert wird.
EÜR = Ermittlung des Gewinns
Einkommensteuererklärung = Besteuerung dieses Gewinns im Gesamtbild
Ohne EÜR wüsste das Finanzamt nicht, wie hoch der steuerpflichtige Gewinn aus der Selbstständigkeit ist.
Die Einkommensteuererklärung kann nicht mit Lexware Office erstellt werden. Sie können die dafür benötigten Daten aus Ihrer Einnahmenüberschussrechnung in Lexware Office an smartsteuer übergeben und die Steuererklärung dort fertigstellen.
Wie die Datenübertragung gelingt, erfahren Sie in unserem Artikel.
4. Die Umsatzsteuererklärung
Sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen, ist die Umsatzsteuererklärung ein fester Bestandteil des Jahresabschlusses.
Hierbei wird die endgültige Zahllast für das Jahr ermittelt. Der Rechenweg zur Ermittlung der Zahllast funktioniert wie folgt:
1. Die gesamte vereinnahmte Umsatzsteuer (die Sie von Kunden erhalten haben) wird summiert.
2. Davon wird die gesamte gezahlte Vorsteuer (die Sie an Lieferanten gezahlt haben) abgezogen.
3. Das Ergebnis ist Ihre Umsatzsteuerzahllast (oder Ihr Guthaben).
Die Umsatzsteuererklärung kann nicht mit Lexware Office erstellt werden. Sie können die dafür benötigten Daten aus Lexware Office an smartsteuer übergeben und die Steuererklärung dort fertigstellen.
Wie die Datenübertragung gelingt, erfahren Sie in unserem Artikel.
5. Die Gewerbesteuererklärung (nur für Gewerbetreibende)
Für Gewerbetreibende ist die Gewerbesteuererklärung zwingend erforderlich. Hier machen Sie Angaben zum Gewerbeertrag, der als Basis für die Gewerbesteuer dient.
Kleinunternehmen profitieren häufig von einem Freibetrag in Höhe von 24.500,00 € (Gewerbesteuer wird erst bei Überschreitung dieses Betrages fällig).
Die Gewerbesteuererklärung kann nicht mit Lexware Office erstellt werden. Verwenden Sie für die Steuererklärung smartsteuer.
6. Kapitalertragseuererklärung (optional)
Wenn Kapitalerträge (z. B. Zinsen oder Dividenden) im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erzielt werden.
Kann in der Einkommensteuererklärung integriert sein (Anlage KAP).
7. Lohnsteueranmeldungen und Jahresmeldungen (für Unternehmen mit Angestellten)
Lohnsteuer-Anmeldungen (monatlich oder vierteljährlich)
Lohnsteuerbescheinigung für jeden Mitarbeiter am Jahresende.
8. Zusätzliche Unterlagen
Je nach Branche und Tätigkeit können weitere Anlagen erforderlich sein:
Anlage AVEÜR: Dokumentation der Abschreibungen.
Anlage SZE: Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Mitunternehmerschaften.
Investitionsabzugsbetrag (IAB): Geltendmachung von Rücklagen nach § 7g EStG
Welche Ziele verfolgt der Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss dient nicht nur dem Finanzamt, sondern auch Ihrer eigenen strategischen Planung. Er erfüllt zwei Hauptzwecke:
Dokumentation: Er liefert ein klares Bild der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens.
Entscheidungsgrundlage: Die Zahlen dienen als Basis für Steuererklärungen, Gewinnausschüttungen und wichtige strategische Weichenstellungen für die Zukunft.
Welche Fristen muss ich für den Jahresabschluss beachten?
Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung (inklusive Jahresabschluss) unterscheiden sich danach, ob Sie Unterstützung durch eine Steuerkanzlei in Anspruch nehmen oder nicht.
Regelfrist (ohne Steuerberatung)
Die Abgabe muss bis zum 31. Juli des Folgejahres erfolgen.
Beispiel: Für das Geschäftsjahr 2025 müssen Sie die Unterlagen bis zum 31. Juli 2026 einreichen.
Verlängerte Frist (mit Steuerberatung)
Wenn eine Steuerkanzlei involviert ist, verlängert sich die Frist bis zum 30. April des übernächsten Jahres.
Beispiel: Für das Geschäftsjahr 2025 verschiebt sich die Deadline auf den 30. April 2027.
Fristverlängerung
In Ausnahmefällen (z. B. durch Krankheit oder außergewöhnliche Belastungen) kann ein individueller Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt gestellt werden.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor ⏰
Fristverstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Wie erstelle ich den Jahresabschluss mit Lexware Office?
Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem klaren Ablauf. Da die Buchhaltung fortlaufend arbeitet, gibt es keinen "Knopf" für den Jahresabschluss.
Wenn Sie die Buchhaltung für ein Jahr fertiggestellt haben, können Sie das Jahr stattdessen manuell festschreiben, sodass keine weiteren Änderungen vorgenommen werden können.
Variante 1: Sie übernehmen den Jahresabschluss selbstständig (ohne Steuerkanzlei)
Wenn Sie Ihren Jahresabschluss selbstständig durchführen möchten, sind folgende Schritte relevant:
1. Stellen Sie sicher, dass alle Einnahmen und Ausgaben (alle Belege und Buchungen) des Geschäftsjahres vollständig in der Buchhaltung erfasst sind.
2. Prüfen Sie, ob alle Werte korrekt in die EÜR eingeflossen sind.
3. Nutzen Sie die Export-Funktion, um die Daten aus Ihrer Einnahmenüberschussrechnung und Ihrer Umsatzsteier-Voranmeldungen an smartsteuer zu übergeben. Dort können Sie dann die Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung erstellen.
Wie der Datentransfer an smartsteuer gelingt, erfahren Sie in unserem Artikel.
Variante 2: Die Steuerkanzlei übernimmt den Jahresabschluss für Sie:
Wenn Sie professionelle Unterstützung durch eine Steuerkanzlei in Anspruch nehmen, gestaltet sich der Prozess wie folgt:
1. Stellen Sie sicher. dass alle Einnahmen und Ausgaben (alle Belege und Buchungen) des Geschäftsjahres vollständig in der Buchhaltung erfasst sind.
2. Die hierfür benötigten Daten aus Ihrem Account, können Sie mit dem passenden Export an die Steuerkanzlei übergeben.
3. Die Steuerkanzlei erstellt daraufhin den rechtssicheren Abschluss und die Erklärungen für Sie.
Was ist bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr zu beachten?
Sie arbeiten mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr? Unsere Tipps zum Thema finden Sie in unserem Artikel.
Anleitung: Abweichendes Wirtschaftsjahr