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⭐ Jahresabschluss mit EÜR

So gelingt der Jahresabschluss für Selbstständige und kleine Unternehmen

Verfasst von Johanna

Der betriebliche Jahresabschluss umfasst die formale Aufstellung und Prüfung der finanziellen Ergebnisse eines Geschäftsjahres. Es handelt sich dabei um eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe für Unternehmen, die je nach Unternehmensform und Größe unterschiedliche Anforderungen haben kann.

In diesem Artikel gehen wir auf wichtige Bestandteile für einen Jahreswechsel mit EÜR ein, informieren dich über die vorgeschriebenen Abgabefristen und stellen dir Tipps für die Erstellung deines Jahresabschlusses mit Lexware Office zur Verfügung.


Wer ist für einen Jahresabschluss mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) berechtigt?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung, die jedoch nicht jedem offensteht. Diese Methode ist speziell für kleine Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.

Unternehmen und Personen, die diese Methode verwenden können, sind z.B.:

  • Freiberufler: Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten, Anwälte, Journalisten oder Künstler sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig und dürfen ihren Gewinn fast immer mittels EÜR ermitteln.

  • Kleine Gewerbetreibende: Gewerbetreibende, die keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind und keinen Eintrag im Handelsregister haben, können ebenfalls die EÜR nutzen.

  • Unternehmen mit geringen Umsätzen: Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 800.000 € lag und der Gewinn 80.000 € nicht überschritt, steht dir die EÜR offen.

  • Kleinunternehmer (§19 UStG): Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist meist von der doppelten Buchführung befreit und darf die EÜR anwenden.

  • Nebenberufliche Tätigkeiten: Personen mit einem Nebengewerbe, die innerhalb der genannten Umsatz- und Gewinngrenzen bleiben, nutzen häufig diese vereinfachte Form.


Wer darf keinen Jahresabschluss mit EÜR erstellen?

Der Jahresabschluss mit EÜR darf nicht von jeder Unternehmensform durchgeführt werden.

Folgende Gruppen sind zur doppelten Buchführung und somit zu einem Jahresabschluss mit einer Bilanz verpflichtet:

  • Kapitalgesellschaften: Unternehmensformen wie GmbH, UG oder AG müssen zwingend bilanzieren.

  • Kaufleute nach HGB: Kaufleute, die die oben genannten Buchführungsgrenzen überschreiten, sind verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen.

Für bilanzierende Unternehmen gelten gesonderte Regelungen zum Jahresabschluss mit einer Bilanz. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Artikel.


Welche Bestandteile gehören zu einem vollständigen Jahresabschluss mit EÜR?

📌 Wichtier Hinweis:

Die genauen Anforderungen eines Jahresabschlusses können je nach Rechtsform, Branche und Betriebsgröße variieren.

Wir empfehlen daher, dich für die Erstellung deines Jahresabschlusses individuell von einer Steuerkanzlei beraten zu lassen 👩‍🏫

Ein Jahresabschluss mit EÜR besteht typischerweise aus folgenden Bestandteilen:

1. Eine ordnungsgemäße Buchführung

Die Basis jedes Abschlusses ist eine lückenlose Buchführung. Hierbei geht es um die ordnungsgemäße Dokumentation aller unterjährigen Geschäftsvorfälle unter strikter Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern aus den GoBD.

Detailliertere Informationen zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektonischer Form sowie zum Datenzugriff findest du in unserem Artikel.

2. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Das Kernstück der Gewinnermittlung ist die EÜR, die den steuerpflichtigen Gewinn berechnet. Das Prinzip ist simpel, aber effektiv:

  • Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen und Ausgaben werden in dem Jahr steuerlich berücksichtigt, in dem das Geld tatsächlich geflossen ist (§ 4 Abs. 3 EStG).

  • Gewinnermittlung: Du stellst alle betrieblichen Einnahmen den betrieblichen Ausgaben gegenüber. Die Differenz ergibt deinen Gewinn oder Verlust.

Wie die EÜR in Lexware Office funktioniert, erfährst du in unserem Artikel.

3. Die Einkommensteuererklärung

Die Einkommensteuererklärung ist ein formelles Dokument, mit dem Privatpersonen und selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer gegenüber dem Finanzamt offenlegen, wie viel Einkommen sie im vergangenen Jahr erzielt haben und wie sich dieses Einkommen steuerlich zusammensetzt.

Ziel ist es, die korrekte Höhe der Einkommensteuer zu ermitteln - entweder ergibt sich eine Nachzahlung oder eine Erstattung.

Der Ablauf ist immer wie folgt:

1. Selbstständige erstellen eine EÜR

  • Alle Einnahmen und Ausgaben werden gegenübergestellt

  • Das Ergebnis ist der Jahresgewinn

2. Der Gewinn fließt in die Einkommensteuererklärung ein

  • Genauer gesagt in die Anlage S oder G

  • Dort trägt man nur die Endsumme ein, nicht alle Details

3. Der Gewinn wird mit allen anderen Einkünften kombiniert

Zum Beispiel:

  • Angestelltenjob

  • Kapitaleinkünfte

  • Vermietung

  • Sonderausgaben

Das Finanzamt berechnet daraus das zu versteuernde Einkommen.

4. Am Ende steht der Einkommensteuerbescheid.

Das ist die endgültige Steuerfestsetzung auf Basis des EÜR-Gewinns und aller weiteren Informationen.

Warum ist die EÜR für die Einkommensteuererklärung wichtig?

Die EÜR ist Teil der Einkommensteuererklärung und liefert den Gewinn, der dort versteuert wird.

  • EÜR = Ermittlung des Gewinns

  • Einkommensteuererklärung = Besteuerung dieses Gewinns im Gesamtbild

Ohne EÜR wüsste das Finanzamt nicht, wie hoch der steuerpflichtige Gewinn aus der Selbstständigkeit ist.

Die Einkommensteuererklärung kann nicht mit Lexware Office erstellt werden. Du kannst die dafür benötigten Daten aus deiner Einnahmenüberschussrechnung in Lexware Office an smartsteuer übergeben und die Steuererklärung dort fertigstellen.

Wie die Datenübertragung gelingt, erfährst du in unserem Artikel.

4. Die Umsatzsteuererklärung

Sofern du nicht die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzt, ist die Umsatzsteuererklärung ein fester Bestandteil des Jahresabschlusses.

Hierbei wird die endgültige Zahllast für das Jahr ermittelt. Der Rechenweg zur Ermittlung der Zahllast funktioniert wie folgt:

1. Die gesamte vereinnahmte Umsatzsteuer (die du von Kunden erhalten hast) wird summiert.

2. Davon wird die gesamte gezahlte Vorsteuer (die du an Lieferanten gezahlt hast) abgezogen.

3. Das Ergebnis ist deine Umsatzsteuerzahllast (oder dein Guthaben).

Die Umsatzsteuererklärung kann nicht mit Lexware Office erstellt werden. Du kannst die dafür benötigten Daten aus Lexware Office an smartsteuer übergeben und die Steuererklärung dort fertigstellen.

Wie die Datenübertragung gelingt, erfährst du in unserem Artikel.

5. Die Gewerbesteuererklärung (nur für Gewerbetreibende)

Für Gewerbetreibende ist die Gewerbesteuererklärung zwingend erforderlich. Hier machst du Angaben zum Gewerbeertrag, der als Basis für die Gewerbesteuer dient.

Kleinunternehmen profitieren häufig von einem Freibetrag in Höhe von 24.500,00 € (Gewerbesteuer wird erst bei Überschreitung dieses Betrages fällig).

Die Gewerbesteuererklärung kann nicht mit Lexware Office erstellt werden. Verwende für die Steuererklärung smartsteuer.

6. Kapitalertragseuererklärung (optional)

  • Wenn Kapitalerträge (z. B. Zinsen oder Dividenden) im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erzielt werden.

  • Kann in der Einkommensteuererklärung integriert sein (Anlage KAP).

7. Lohnsteueranmeldungen und Jahresmeldungen (für Unternehmen mit Angestellten)

  • Lohnsteuer-Anmeldungen (monatlich oder vierteljährlich)

  • Lohnsteuerbescheinigung für jeden Mitarbeiter am Jahresende.

8. Zusätzliche Unterlagen

Je nach Branche und Tätigkeit können weitere Anlagen erforderlich sein:

  • Anlage AVEÜR: Dokumentation der Abschreibungen.

  • Anlage SZE: Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Mitunternehmerschaften.

  • Investitionsabzugsbetrag (IAB): Geltendmachung von Rücklagen nach § 7g EStG


Welche Ziele verfolgt der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss dient nicht nur dem Finanzamt, sondern auch deiner eigenen strategischen Planung. Er erfüllt zwei Hauptzwecke:

  • Dokumentation: Er liefert ein klares Bild der wirtschaftlichen Lage deines Unternehmens.

  • Entscheidungsgrundlage: Die Zahlen dienen als Basis für Steuererklärungen, Gewinnausschüttungen und wichtige strategische Weichenstellungen für die Zukunft.


Welche Fristen muss ich für den Jahresabschluss beachten?

Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung (inklusive Jahresabschluss) unterscheiden sich danach, ob du Unterstützung durch eine Steuerkanzlei in Anspruch nimmst oder nicht.

Regelfrist (ohne Steuerberatung)

Die Abgabe muss bis zum 31. Juli des Folgejahres erfolgen.

Beispiel: Für das Geschäftsjahr 2025 musst du die Unterlagen bis zum 31. Juli 2026 einreichen.

Verlängerte Frist (mit Steuerberatung)

Wenn eine Steuerkanzlei involviert ist, verlängert sich die Frist bis zum 30. April des übernächsten Jahres.

Beispiel: Für das Geschäftsjahr 2025 verschiebt sich die Deadline auf den 30. April 2027.

Fristverlängerung

In Ausnahmefällen (z. B. durch Krankheit oder außergewöhnliche Belastungen) kann ein individueller Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt gestellt werden.

Bereite dich rechtzeitig vor

Fristverstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.


Wie erstelle ich den Jahresabschluss mit Lexware Office?

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem klaren Ablauf. Da die Buchhaltung fortlaufend arbeitet, gibt es keinen "Knopf" für den Jahresabschluss.

Wenn du die Buchhaltung für ein Jahr fertiggestellt hast, kannst du das Jahr stattdessen manuell festschreiben, sodass keine weiteren Änderungen vorgenommen werden können.

Variante 1: Du übernimmst den Jahresabschluss selbstständig (ohne Steuerkanzlei)

Wenn du deinen Jahresabschluss selbstständig durchführen möchtest, sind folgende Schritte relevant:

1. Stelle sicher, dass alle Einnahmen und Ausgaben (alle Belege und Buchungen) des Geschäftsjahres vollständig in der Buchhaltung erfasst sind.

2. Prüfe, ob alle Werte korrekt in die EÜR eingeflossen sind.

3. Nutze die Export-Funktion, um die Daten aus deiner Einnahmenüberschussrechnung und deiner Umsatzsteuer-Voranmeldungen an smartsteuer zu übergeben. Dort kannst du dann die Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung erstellen.

Wie der Datentransfer an smartsteuer gelingt, erfährst du in unserem Artikel.

Variante 2: Die Steuerkanzlei übernimmt den Jahresabschluss für dich:

Wenn du professionelle Unterstützung durch eine Steuerkanzlei in Anspruch nimmst, gestaltet sich der Prozess wie folgt:

1. Stelle sicher, dass alle Einnahmen und Ausgaben (alle Belege und Buchungen) des Geschäftsjahres vollständig in der Buchhaltung erfasst sind.

2. Die hierfür benötigten Daten aus deinem Account kannst du mit dem passenden Export an die Steuerkanzlei übergeben.

3. Die Steuerkanzlei erstellt daraufhin den rechtssicheren Abschluss und die Erklärungen für dich.

Was ist bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr zu beachten?

Du arbeitest mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr? Unsere Tipps zum Thema findest du in unserem Artikel.

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