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Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Erfahren Sie, was eine EÜR ist, wie sie funktioniert und wie sie mit Lexware Office sicher an Finanzamt übermittelt werden kann

Verfasst von Diana

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine Unternehmen.

Sie funktioniert durch die Gegenüberstellung deiner Einnahmen und Ausgaben. In diesem Beitrag führen wir dich Schritt für Schritt durch den Prozess – von der Funktionsweise bis zur Übermittlung an das Finanzamt.

Neue EÜR-Ansicht in Lexware Office
Wir haben die Einnahmenüberschussrechnung in Lexware Office weiterentwickelt, damit du maximal von den Optimierungen der EÜR profitieren kannst.

Was neu ist und welche Vorteile dadurch für dich entstehen, erfährst du in unserem Artikel.


Was ist die Einnahmenüberschussrechnung?

Die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, ist eine vereinfachte Methode, um den Gewinn deines Unternehmens zu ermitteln. Sie basiert auf dem Zu- und Abflussprinzip. Das bedeutet, für die Erfassung deiner Einnahmen und Ausgaben ist ausschließlich das Datum der Zahlung entscheidend, nicht das Datum, an dem die Rechnung erstellt wurde.

So funktioniert die EÜR:

  • Du stellst alle im Geschäftsjahr erhaltenen Einnahmen den bezahlten Ausgaben gegenüber.

  • Die Differenz dieser beiden Werte ergibt deinen Gewinn oder Verlust.


Wann werden Einnahmen und Ausgaben in der EÜR ausgewiesen?

Bei der EÜR zählt der Zeitpunkt, zu dem das Geld tatsächlich fließt. Einnahmen und Ausgaben werden daher immer zum Zeitpunkt der Zahlung (Zahldatum) in der Einnahmenüberschussrechnung ausgewiesen.

Stellst du z.B. im Dezember eine Rechnung, die aber erst im Januar bezahlt wird, gehört sie steuerlich ins Januar-Jahr.

Beispiel für den Ausweis deiner Einnahmen und Ausgaben:

Du stellst am 07. September eine Ausgangsrechnung über 1.190,00 € (inkl. 19% USt.), die Zahlung erfolgt jedoch erst am 05. Oktober.

Ausweis in der EÜR

September

Oktober

Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

0,00 €

1.000,00 €

Vereinnahmte Umsatzsteuer

0,00 €

119,00 €

Fazit: Obwohl die Rechnung im September gestellt wurde, wird der Umsatz erst im Oktober verbucht, da die Zahlung erst dann erfolgte.

Gibt es Ausnahmen vom Zu- und Abflussprinzip in der EÜR?

Ja, es gibt einige Ausnahmen von diesem Prinzip, die du beachten solltest:

  • Privatanteile: Sach- und Nutzungsentnahmen werden bereits mit Belegdatum bzw. Leistungsdatum ausgewiesen, da es sich um Geschäftsvorfälle ohne tatsächliche Zahlung handelt. Darunter fallen z.B. Kosten für die private Nutzung von Fahrzeugen und Telefonen.

  • 10-Tage-Regelung: Diese Regelung für wiederkehrende Zahlungen wird in Lexware Office nicht automatisch angewendet.


Welche Posten gehören nicht in die EÜR?

Bestimmte Bestandswerte werden nicht als Betriebseinnahmen oder -ausgaben in der EÜR erfasst, da sie sich nicht direkt auf den Gewinn auswirken.

Dazu gehören:

  • Anlagenkäufe

  • Kassen- und Bankbestände

  • Durchlaufende Posten oder Geldtransit

  • Forderungen und Verbindlichkeiten

  • Privatkonten


Wie kann ich den Ausweis meiner Einnahmen und Ausgaben in der EÜR beeinflussen?

Sobald du eine Zahlung einem Beleg zuordnest oder eine Banktransaktion einer Buchungskategorie zuweist, übernimmt das System den Eintrag deiner Einnahmen und Ausgaben in der passenden Zeile automatisch. Entscheidend ist dabei immer das Zahldatum (für den Zeitpunkt) und die gewählte Buchungskategorie (für die passende EÜR-Zeile).

  • Zeitpunkt der Erfassung: Einnahmen und Ausgaben werden automatisch zum Zahldatum in die entsprechende Zeile der EÜR eingetragen.

  • Keine manuelle Bearbeitung: Eine direkte manuelle Eingabe oder Änderung innerhalb der EÜR ist nicht möglich, da der Ausweis der Einnahmen und Ausgaben ausschließlich anhand der gewählten Buchungskategorie und den zugeordneten Zahlungen erfolgt.

  • Wie du Korrekturen vornehmen kannst:
    Änderungen an der EÜR sind nur möglich, indem du

    • die Buchungskategorie eines Belegs anpassen,

    • die Kategorisierung einer Bankzahlung korrigieren oder

    • das Zahldatum (nur bei den Zahlarten "Privat" oder "Kasse" möglich) bearbeiten.


So werden deine EÜR-Werte berechnet

Wenn dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, werden in deiner EÜR zunächst die Nettowerte ausgewiesen.

  • Betriebseinnahmen: Setzen sich aus den Nettoumsätzen und der vereinnahmten Umsatzsteuer zusammen.

  • Betriebsausgaben: Bestehen aus den Nettokosten und der gezahlten Vorsteuer.

💡 Wichtig zu wissen:

In den Zeilen 18 und 58 des amtlichen Formulars wird dein tatsächlicher Umsatzsteuerverkehr mit dem Finanzamt abgebildet:

  • Zeile 18: Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer.

  • Zeile 58: An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer.

Hier wird der Betrag ausgewiesen, der nach der Verrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer übrig bleibt. Es handelt sich also nicht um die direkten Beträge, die du von Kunden erhältst oder an Lieferanten zahlst.


Welche Darstellungen der EÜR gibt es in Lexware Office?

In Lexware Office stehen dir zwei Ansichten für deine EÜR zur Verfügung:

  • Die optimierte Ansicht: Basierend auf dem amtlichen EÜR-Formular.

  • Die Ansicht nach Kategorien: Eine alternative Darstellung.

So wechselst du zwischen den beiden Ansichten:

1. Amtliche EÜR aufrufen: Rufe die EÜR über Buchhaltung > Einnahmenüberschussrechnung auf. So gelangst du standardmäßig in die amtliche Ansicht.

2. EÜR nach Kategorien aufrufen: Klicke im oberen Drittel der Oberfläche auf "EÜR nach Kategorien".


Das Anlagenverzeichnis EÜR (AVEÜR)

Für die Nachvollziehbarkeit von Abschreibungen und Buchwerten deiner Wirtschaftsgüter steht dir die Ansicht eines Anlagenverzeichnisses zur Verfügung.

Diese beiden Formate helfen dir dabei, die Entwicklung der Anlagegüter übersichtlich zu verfolgen:

  • Persönlicher Anlagespiegel zum 31.12.XX

    Hier siehst du deine Anlagenbuchungen in einer übersichtlichen Listenform mit Absprung in die Anlagenverwaltung.

  • Anlageverzeichnis zur EÜR (AVEÜR) zum 31.12.XX
    ​Hier siehst du deine Anlagenwerte- und Abschreibungen im offiziellen AVEÜR-Format.

💡 Wichtig zu wissen:

Im laufenden Jahr können die Werte in den Zeilen 32 und 33 der Anlage EÜR von den Zahlen in der AVEÜR abweichen.

Das liegt daran, dass die EÜR immer nur die bereits tatsächlich gebuchten Abschreibungen berücksichtigt, während die AVEÜR den voraussichtlichen Anlagespiegel zum 31.12. eines Jahres anzeigt.

Nach dem 31.12. eines Jahres stimmen diese Werte wieder überein, da dann alle Abschreibungen im System verbucht sind.

Tipp: Die Abschreibungsbuchungen erfolgen immer zum Letzten eines Monats.


Wie kann ich das amtliche EÜR-Formular an das Finanzamt übermitteln?

Die amtliche EÜR ist Teil deiner privaten Einkommensteuererklärung. Du musst die EÜR als eigenständiges Dokument beim Finanzamt einreichen und den ermittelten Gewinn in deine Einkommensteuererklärung eintragen.

💡 Wichtig zu wissen:

Die Übertragung deiner Einnahmenüberschussrechnung an das Finanzamt ist nur über smartsteuer möglich.

Wenn du smartsteuer nicht nutzt, kannst du alternativ die Werte aus deiner EÜR in Lexware Office manuell über ELSTER melden oder über deine Steuerberatung an das Finanzamt übermitteln lassen.

So übermittelst du die amtliche EÜR über smartsteuer an dein Finanzamt:

1. Amtliche EÜR öffnen: Rufe die EÜR über Buchhaltung > Einnahmenüberschussrechnung auf. So gelangst du standardmäßig in die amtliche Ansicht.

2. Daten bereitstellen: Scrolle in der Ansicht ganz nach unten. Über den Button „für smartsteuer bereitstellen“ kannst du die Werte aus deiner EÜR an unseren Partner smartsteuer übergeben.

3. Erklärung fertigstellen: Vervollständige dort deine Einkommensteuererklärung und übermittle diese direkt online an das Finanzamt. Weitere Informationen findest du im Artikel


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