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10-Tage-Regelung bei EÜR

Allgemeine Informationen zur 10-Tage-Regelung und wie du diese mit Lexware Office berücksichtigen kannst

Verfasst von Emily Metcalfe

Was versteht man unter der 10-Tage-Regelung?

Grundsätzlich gilt in der EÜR das Zufluss-/Abflussprinzip. Ausgenommen hiervon sind jedoch einige Ausnahmefälle, die regelmäßig und wiederkehrend am Jahresende/Jahresanfang erfolgen.

Dies betrifft dann im Ausgabenbereich deine z.B. Mietzahlung oder die Begleichung deiner Telefonrechnung.

Im Einnahmebereich könnte dies eine regelmäßige Zahlung eines Kunden in der ersten Januarwoche sein. Die Einnahme müsste hier dem vorausgegangenen Jahr zugeordnet werden, da du dort die Leistung erbracht hast.

Hier greift dann die 10-Tage-Regelung, die für den Zeitraum von 10 Tagen vor Geschäftsjahresende und die ersten 10 Tage, also zwischen dem 22. Dezember und dem 10. Januar, des neuen Geschäftsjahres gilt.

Innerhalb dieses Zeitraumes werden diese Einnahmen und Ausgaben in dem Geschäftsjahr erfasst, in welches sie tatsächlich gehören.


10-Tage-Regelung am Beispiel meiner Umsatzsteuer-Voranmeldung

Einen dieser Ausnahmefall stellt die Zahlung deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) dar.

Eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung, welche innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, ist grundsätzlich im Jahr deiner wirtschaftlichen Zugehörigkeit einzuordnen.

👉 Hast du deine USt-VA für Dezember also in den ersten Januartagen übermittelt und die dazugehörige Zahlung findet bis zum 10.01. des neuen Jahres statt, so ist dieser Geschäftsfall dem Vorjahr zuzuordnen.

💡 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung, die innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird (z. B. per Überweisung), auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar ist, wenn der 10.1. des Folgejahres auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt.


Wie kann ich die 10-Tage-Regelung in Lexware Office berücksichtigen?

Leider kann die 10-Tage-Regel aktuell nicht automatisch in Lexware Office abgebildet werden.

Daher empfehlen wir dir, deinen Beleg nicht der dazugehörigen Zahlung in der Bank zuzuordnen (denn das Wertstellungsdatum des Umsatzes kann nicht manuell angepasst werden), sondern die Zahlung mit der Zahlart "Privat" zu erfassen:

Bei Erfassung dieser Zahlung kannst du das Zahldatum manuell auf den 31.12. setzen, damit der Geschäftsfall ins richtige Jahr einfliesst:

Die eigentliche Bankzahlung kannst du dann direkt auf die Kategorie "Privat" kategorisieren.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Vorgang außerhalb von Lexware Office manuell in der EÜR in ELSTER oder smartsteuer anzupassen.

📩 Bitte halte hinsichtlich der passenden Vorgehensweise auch Rücksprache mit deiner Steuerberatung.

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