Du kannst in dem Steuerliche Meldungen-Hub in Lexware Office eine Dauerfristverlängerung hinterlegen. Dir wird deine individuelle Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) angezeigt.
Dauerfristverlängerung: Ermöglicht Unternehmen, die Frist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat zu verlängern.
Sondervorauszahlung: Ist eine Vorauszahlung, die zur Absicherung der Dauerfristverlängerung dient und am Jahresende verrechnet wird.
In diesem Wissensartikel erfährst du, was eine Dauerfristverlängerung ist und wie sie mit der Sondervorauszahlung zusammenhängt. Außerdem erklären wir dir, wie du beides korrekt beantragst, kategorisierst und verrechnest.
Was ist eine Dauerfristverlängerung?
💡 Mit einer Dauerfristverlängerung hast du einen Monat mehr Zeit, um die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) einzureichen und die Steuer zu begleichen.
Die USt-VA muss monatlich oder vierteljährlich bis zum 10. des Folgemonats erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden. Ist dir diese Frist zu knapp? Dann kannst du mithilfe von ELSTER eine Dauerfristverlängerung beantragen.
Beispiel:
USt-VA für Januar wäre regulär am 10. Februar fällig.
Mit Dauerfristverlängerung wird die Frist auf den 10. März verlängert.
Wie beantrage ich eine Dauerfristverlängerung mit ELSTER?
Die Beantragung einer Dauerfristverlängerung erfolgt direkt über ELSTER (Online-Plattform des Finanzamts). Gehe wie folgt vor:
1. Anmeldung bei ELSTER
Rufe ELSTER - dein Online Finanzamt auf. Melde dich im Bereich Mein Elster mit deinen Zugangsdaten an oder erstelle ein Benutzerkonto.
2. Formular auswählen
Klicke im linken Fensterbereich "Formulare und Leistungen" auf Alle Formulare und navigiere dort zu Umsatzsteuer. Wähle das entsprechende Formular für die
Dauerfristverlängerung (vierteljährlich) oder
Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung (monatlich).
3. Kalenderjahr auswählen
Wähle jetzt aus, für welches Kalenderjahr du den Antrag stellen möchtest. Falls du bisher per ELSTER keinen Antrag gestellt hast, klicke auf Ohne Datenübernahme fortfahren. Erfasse die Angaben zum Unternehmen und ggf. die Angaben zur Mitwirkung/Beratung.
4. Sondervorauszahlung erfassen
Im Bereich Anmeldung der Sondervorauszahlung erfasse im Feld 8 die Summe der gesamten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Die Sondervorauszahlung wird automatisch berechnet und im Feld 9 angezeigt.
5. Prüfen und absenden
Prüfe auch deine Angaben im Bereich Sonstige Angaben, klicke dann oben rechts auf Speichern und Formular verlassen. Kontrolliere alle Eingaben und sende das Formular ab.
💡 Hinweis: Die Dauerfristverlängerung muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Was ist die Sondervorauszahlung?
Die Sondervorauszahlung ist eng mit der Dauerfristverlängerung verbunden und dient als Sicherheitsleistung für den gewährten Zahlungsaufschub.
💡 Wichtige Infos zur Sondervorauszahlung
Höhe: Sie beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres.
Fälligkeit: Meist im Februar des laufenden Jahres.
Rückerstattung: Sie wird am Jahresende vom Finanzamt zurückerstattet. Dafür muss die Sondervorauszahlung innerhalb der USt-VA für den Monat Dezember ordnungsgemäß mit der Umsatzsteuer-Zahllast verrechnet werden.
Wen betrifft die Sondervorauszahlung?
Monatliche Melder: Verpflichtend bei Beantragung der Dauerfristverlängerung.
Quartalsmelder: Sondervorauszahlung entfällt in der Regel.
Wie kategorisiere ich die Sondervorauszahlung?
Damit die Sondervorauszahlung korrekt verrechnet werden kann, muss sie in Lexware Office richtig erfasst werden:
Kategorisiere die Zahlung als „Sondervorauszahlung 1/11“.
Diese Kategorie ermöglicht die spätere Verrechnung in der Dezember-USt-VA.
💡 Hinweis: Ohne korrekte Kategorisierung kann die Sondervorauszahlung nicht automatisch angerechnet werden.
Wie verrechne ich die geleistete Sondervorauszahlung?
Sobald du als Monatszahler die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Dezember durchführst und in den Einstellungen hinterlegt hast, dass du eine Dauerfristverlängerung hast, erhältst du die Abfrage, ob du die geleistete Sondervorauszahlung mit deiner Dezember-Meldung verrechnen möchtest.
Die Verrechnung erfolgt mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Dezember.
Schritte zur Verrechnung der Sondervorauszahlung:
1. Einstellungen prüfen: Stelle sicher, dass die Dauerfristverlängerung in Lexware Office aktiviert wurde. Wenn ja, erhältst du die Abfrage, ob du die geleistete Sondervorauszahlung mit deiner Dezember-Meldung verrechnen möchtest.
2. Kategorisierung überprüfen: Vergewissere dich, dass die Sondervorauszahlung als „Sondervorauszahlung 1/11“ kategorisiert ist.
3. Abfrage aktivieren: Während der Abgabe der Dezember-Meldung erscheint die Option „Sondervorauszahlung verrechnen“. Aktiviere diese!
Die Verrechnung erkennst du unter der Zeile 48:
4. Verrechnung prüfen: Nach dem Absenden findest du im Protokoll der Meldehistorie den Hinweis zur Sondervorauszahlung unter der Steuerposition 39.
Diese Abfrage „Sondervorauszahlung verrechnen“ erscheint nicht?
Prüfe, ob du die Dauerfristverlängerung in den Einstellungen auf dem Steuerliche Meldungen-Hub aktiviert hast.
Prüfe, ob du die Bankumsatz zum Jahresbeginn auf die Kategorie Sondervorauszahlung 1/11 kategorisiert hast.
👉 Sollte die Abfrage trotz geleisteter Sondervorauszahlung nicht erscheinen, prüfe in deiner Umsatzübersicht (unter Finanzen > Umsätze), ob du die Zahlung korrekt kategorisiert hast.
Wie verbuche und bezahle ich den Beleg?
Nach der erfolgreichen Verrechnung automatisiert Lexware Office den gesamten Buchungsprozess für dich:
Der entsprechende Beleg wird erstellt,
das über deine Steuernummer ermittelte Finanzamt als Kontakt angelegt
und das korrekte Konto bebucht. ✨
Der Gesamtbetrag, der sich aus der Verrechnung deiner Sondervorauszahlung mit der Umsatzsteuer-Zahllast ergibt, wird automatisch in den Beleg eingetragen und steht dir sofort zur Verfügung.
Bitte beachte die Zahlungsmethoden bei der Zahllast:
Lastschriftverfahren: Das Finanzamt zieht den Betrag ein. Sobald das Finanzamt die Vorauszahlung abbucht, kannst du den Bankumsatz mit dem Beleg abgleichen.
Überweisung: Du überweist den Betrag selbst. Dies kannst du direkt aus dem Beleg heraus anweisen.
Erstattung: Bei Rückerstattung kannst du den Beleg bei Erhalt der Erstattung abgleichen.
Eine detaillierte Anleitung zum Zahlungsabgleich findest du hier am Ende des folgenden Wissensartikels:
Sondervorauszahlung, Dauerfristverlängerung, Umsatzsteuervoranmeldung, USt-VA, Ustva, Verrechnung, ELSTER




