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Sie können in dem Steuerliche Meldungen-Hub in Lexware Office eine Dauerfristverlängerung hinterlegen. Ihnen wird Ihre individuelle Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) angezeigt.
Dauerfristverlängerung: Ermöglicht Unternehmen, die Frist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat zu verlängern.
Sondervorauszahlung: Ist eine Vorauszahlung, die zur Absicherung der Dauerfristverlängerung dient und am Jahresende verrechnet wird.
In diesem Wissensartikel erfahren Sie, was eine Dauerfristverlängerung ist und wie sie mit der Sondervorauszahlung zusammenhängt. Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie beides korrekt beantragen, kategorisieren und verrechnen.
Was ist eine Dauerfristverlängerung?
💡 Mit einer Dauerfristverlängerung haben Sie einen Monat mehr Zeit, um die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) einzureichen und die Steuer zu begleichen.
Die USt-VA muss monatlich oder vierteljährlich bis zum 10. des Folgemonats erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden. Ist Ihnen diese Frist zu knapp? Dann können Sie mithilfe von ELSTER eine Dauerfristverlängerung beantragen.
Beispiel:
USt-VA für Januar wäre regulär am 10. Februar fällig.
Mit Dauerfristverlängerung wird die Frist auf den 10. März verlängert.
Wie beantrage ich eine Dauerfristverlängerung mit ELSTER?
Die Beantragung einer Dauerfristverlängerung erfolgt direkt über ELSTER (Online-Plattform des Finanzamts). Gehen Sie wie folgt vor:
1. Anmeldung bei ELSTER
Rufen Sie ELSTER - Ihrem Online Finanzamt auf. Melden Sie sich im Bereich Mein Elster mit Ihren Zugangsdaten an oder erstellen Sie ein Benutzerkonto.
2. Formular auswählen
Klicken Sie im linken Fensterbereich "Formulare und Leistungen" auf Alle Formulare und navigieren Sie dort zu Umsatzsteuer. Wählen Sie das entsprechende Formular für die
Dauerfristverlängerung (vierteljährlich) oder
Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung (monatlich).
3. Kalenderjahr auswählen
Wählen Sie jetzt aus, für welches Kalenderjahr Sie den Antrag stellen möchten. Falls Sie bisher per ELSTER keinen Antrag gestellt haben, klicken Sie auf Ohne Datenübernahme fortfahren. Erfassen Sie die Angaben zum Unternehmen und ggf. die Angaben zur Mitwirkung/Beratung.
4. Sondervorauszahlung erfassen
Im Bereich Anmeldung der Sondervorauszahlung erfassen Sie im Feld 8 die Summe der gesamten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Die Sondervorauszahlung wird automatisch berechnet und im Feld 9 angezeigt.
5. Prüfen und absenden
Prüfen Sie auch Ihre Angaben im Bereich Sonstige Angaben, klicken Sie dann oben rechts auf Speichern und Formular verlassen. Kontrollieren Sie alle Eingaben und senden Sie das Formular ab.
💡 Hinweis: Die Dauerfristverlängerung muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Was ist die Sondervorauszahlung?
Die Sondervorauszahlung ist eng mit der Dauerfristverlängerung verbunden und dient als Sicherheitsleistung für den gewährten Zahlungsaufschub.
💡 Wichtige Infos zur Sondervorauszahlung
Höhe: Sie beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres.
Fälligkeit: Meist im Februar des laufenden Jahres.
Rückerstattung: Sie wird am Jahresende vom Finanzamt zurückerstattet. Dafür muss die Sondervorauszahlung innerhalb der USt-VA für den Monat Dezember ordnungsgemäß mit der Umsatzsteuer-Zahllast verrechnet werden.
Wen betrifft die Sondervorauszahlung?
Monatliche Melder: Verpflichtend bei Beantragung der Dauerfristverlängerung.
Quartalsmelder: Sondervorauszahlung entfällt in der Regel.
Wie kategorisiere ich die Sondervorauszahlung?
Damit die Sondervorauszahlung korrekt verrechnet werden kann, muss sie in Lexware Office richtig erfasst werden:
Kategorisieren Sie die Zahlung als „Sondervorauszahlung 1/11“.
Diese Kategorie ermöglicht die spätere Verrechnung in der Dezember-USt-VA.
💡 Hinweis: Ohne korrekte Kategorisierung kann die Sondervorauszahlung nicht automatisch angerechnet werden.
Wie verrechne ich die geleistete Sondervorauszahlung?
Sobald Sie als Monatszahler die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Dezember durchführen und in den Einstellungen hinterlegt haben, dass Sie eine Dauerfristverlängerung haben, erhalten Sie die Abfrage, ob Sie die geleistete Sondervorauszahlung mit Ihrer Dezember-Meldung verrechnen möchten.
Die Verrechnung erfolgt mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Dezember.
Schritte zur Verrechnung der Sondervorauszahlung:
1. Einstellungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Dauerfristverlängerung in Lexware Office aktiviert wurde. Wenn ja, erhalten Sie die Abfrage, ob Sie die geleistete Sondervorauszahlung mit Ihrer Dezember-Meldung verrechnen möchten.
2. Kategorisierung überprüfen: Vergewissern Sie sich, dass die Sondervorauszahlung als „1/11“ kategorisiert ist.
3. Abfrage aktivieren: Während der Abgabe der Dezember-Meldung erscheint die Option „Sondervorauszahlung verrechnen“. Aktivieren Sie diese!
4. Verrechnung prüfen: Nach dem Absenden finden Sie im Protokoll der Meldehistorie den Hinweis zur Sondervorauszahlung unter der Steuerposition 39.
Diese Abfrage „Sondervorauszahlung verrechnen“ erscheint nicht?
Prüfen Sie, ob Sie die Dauerfristverlängerung in den Einstellungen auf dem Steuerliche Meldungen-Hub aktiviert haben.
Prüfen Sie, ob Sie die Bankumsatz zum Jahresbeginn auf die Kategorie Sondervorauszahlung 1/11 kategorisiert haben.
👉 Sollte die Abfrage trotz geleisteter Sondervorauszahlung nicht erscheinen, prüfen Sie in Ihrer Umsatzübersicht (unter Finanzen > Umsätze), ob Sie die Zahlung korrekt kategorisiert haben.
Wie verbuche und bezahle ich den Beleg?
Nach der erfolgreichen Verrechnung automatisiert Lexware Office den gesamten Buchungsprozess für Sie:
Der entsprechende Beleg wird erstellt,
das über Ihre Steuernummer ermittelte Finanzamt als Kontakt angelegt
und das korrekte Konto bebucht. ✨
Der Gesamtbetrag, der sich aus der Verrechnung Ihrer Sondervorauszahlung mit der Umsatzsteuer-Zahllast ergibt, wird automatisch in den Beleg eingetragen und steht Ihnen sofort zur Verfügung.
💡 Bitte beachten Sie die Zahlungsmethoden bei der Zahllast:
Lastschriftverfahren: Das Finanzamt zieht den Betrag ein. Sobald das Finanzamt die Vorauszahlung abbucht, können Sie den Bankumsatz mit dem Beleg abgleichen.
Überweisung: Die überweisen den Betrag selbst. Dies können Sie direkt aus dem Beleg heraus anweisen.
Erstattung: Bei Rückerstattung können Sie den Beleg bei Erhalt der Erstattung abgleichen.
Eine detaillierte Anleitung zum Zahlungsabgleich finden Sie hier am Ende des folgenden Wissensartikels:
Sondervorauszahlung, Dauerfristverlängerung, Umsatzsteuervoranmeldung, USt-VA, Ustva, Verrechnung, ELSTER