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⭐ Verrechnung der Sondervorauszahlung

Wertvolle Informationen zur Sondervorauszahlung und wie Sie diese mit Ihrer Dezember-Meldung verrechnen können

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Verfasst von Johanna
Vor über einem Monat aktualisiert


Was ist die Sondervorauszahlung?

Die Sondervorauszahlung ist eng mit der Dauerfristverlängerung verbunden und dient als Sicherheitsleistung für den gewährten Zahlungsaufschub.

💡 Wichtige Infos zur Sondervorauszahlung

Höhe: Sie beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres.

Fälligkeit: Meist im Februar des laufenden Jahres.

Rückerstattung: Sie wird am Jahresende vom Finanzamt zurückerstattet. Dafür muss die Sondervorauszahlung innerhalb der USt-VA für den Monat Dezember ordnungsgemäß mit der Umsatzsteuer-Zahllast verrechnet werden.


Wen betrifft die Sondervorauszahlung?

Als Monatsmelder müssen Sie eine Sondervorauszahlung an das Finanzamt leisten, sofern Sie die Dauerfristverlängerung beantragen möchten.

Quartalsmelder sind hiervon in der Regel ausgenommen.


Wie kategorisiere ich die Sondervorauszahlung?

Damit die Sondervorauszahlung korrekt verrechnet werden kann, muss sie in Lexware Office richtig erfasst werden:

  1. Kategorisieren Sie die Zahlung als „Sondervorauszahlung 1/11“.

  2. Diese Kategorie ermöglicht die spätere Verrechnung in der Dezember-USt-VA.

💡 Hinweis: Ohne korrekte Kategorisierung kann die Sondervorauszahlung nicht automatisch angerechnet werden.


Wie verrechne ich die geleistete Sondervorauszahlung?

Sobald Sie als Monatszahler die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Dezember durchführen und in den Einstellungen hinterlegt haben, dass Sie eine Dauerfristverlängerung haben, erhalten Sie die Abfrage, ob Sie die geleistete Sondervorauszahlung mit Ihrer Dezember-Meldung verrechnen möchten.

Die Verrechnung erfolgt mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Dezember. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

Einstellungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Dauerfristverlängerung in Lexware Office aktiviert wurde. Wenn ja, erhalten Sie die Abfrage, ob Sie die geleistete Sondervorauszahlung mit Ihrer Dezember-Meldung verrechnen möchten.

Kategorisierung überprüfen: Vergewissern Sie sich, dass die Sondervorauszahlung als „Sondervorauszahlung 1/11" kategorisiert ist.

Abfrage aktivieren: Während der Abgabe der Dezember-Meldung erscheint die Option „Sondervorauszahlung verrechnen“. Aktivieren Sie diese!

Die Verrechnung erkennen Sie unter der Zeile 48:

Verrechnung prüfen: Nach dem Absenden finden Sie im Protokoll der Meldehistorie den Hinweis zur Sondervorauszahlung unter der Steuerposition 39.


So gelingt die Erfassung Ihres Beleges

Nach der erfolgreichen Verrechnung automatisiert Lexware Office den gesamten Buchungsprozess für Sie:

  • Der entsprechende Beleg wird erstellt,

  • das über Ihre Steuernummer ermittelte Finanzamt als Kontakt angelegt

  • und das korrekte Konto bebucht. ✨

Der Gesamtbetrag, der sich aus der Verrechnung Ihrer Sondervorauszahlung mit der Umsatzsteuer-Zahllast ergibt, wird automatisch in den Beleg eingetragen und steht Ihnen sofort zur Verfügung.

💡 Bitte beachten Sie die Zahlungsmethoden bei der Zahllast:

  • Lastschriftverfahren: Das Finanzamt zieht den Betrag ein. Sobald das Finanzamt die Vorauszahlung abbucht, können Sie den Bankumsatz mit dem Beleg abgleichen.

  • Überweisung: Die überweisen den Betrag selbst. Dies können Sie direkt aus dem Beleg heraus anweisen.

  • Erstattung: Bei Rückerstattung können Sie den Beleg bei Erhalt der Erstattung abgleichen.

Eine detaillierte Anleitung zum Zahlungsabgleich finden Sie hier am Ende des folgenden Wissensartikels:


Sondervorauszahlung, Dauerfristverlängerung, Umsatzsteuervoranmeldung, USt-VA, Ustva, Verrechnung, ELSTER


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