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Wie buche ich meine private Telefon-Nutzung?

Wie können Telefonkosten verbucht und zwischen privater und betrieblicher Nutzung aufgeteilt werden?

Verfasst von Diana

Nutzen Sie Ihr Telefon sowohl beruflich als auch privat? Wie Sie die private Nutzung verbuchen, hängt davon ab, ob das Telefon oder der Anschluss zum Betriebsvermögen gehört.

  • Telefon wird gemischt genutzt (kein Betriebsvermögen)

  • Telefon wird vollständig dem Betriebsvermögen zugeordnet


So buchen Sie Ihre private Telefonnutzung, wenn der Anschluss gemischt genutzt ist

Hier ist zunächst zu unterscheiden, ob die gemischt genutzten Kosten mit betrieblichen oder privaten Mitteln bezahlt wurden.

Telefonkosten werden insgesamt mit betrieblichen Mitteln bezahlt:

Handelt es sich nicht um eine betriebliche Telefonanlage und wurden die Kosten betrieblich bezahlt, teilen Sie die Kosten direkt bei der Belegerfassung auf.

Wählen Sie beim Erfassen der Telefonrechnung eine Aufteilung in mehrere Kategorien (Splittbuchung) aus:

  • Den betrieblichen Anteil buchen Sie auf die Kategorie "Festnetz", "Mobil", "Telekommunikationskosten" SKR 03 - 4920 /SKR 04 - 6805,

  • und den privaten Anteil auf die Kategorie Privat.

Telefonkosten werden insgesamt aus privaten Mitteln bezahlt:

Handelt es sich nicht um eine betriebliche Telefonanlage und wurden die Kosten privat bezahlt, erfassen Sie in der Belegerfassung lediglich die Kosten die auf den betrieblichen Anteil entfallen.

Als Zahlart nutzen Sie die Zahlart "privat".


So buchen Sie Ihre private Telefonnutzung, wenn das Telefon dem Betriebsvermögen zugeordnet ist.

Wird das Telefon zu mindestens 50 % betrieblich genutzt, muss es in das Betriebsvermögen aufgenommen werden.

Die dazugehörigen Kosten sind in voller Höhe Betriebsausgaben. Erfassen Sie die Ausgaben also wie gewohnt auf die passende Ausgabenkategorie, wie z.B. "Festnetz", "Mobil" oder "Telekommunikationskosten" SKR03 4920 /SKR04 6805.

Der auf die private Nutzung entfallende Anteil (Eigenverbrauch) stellt eine Nutzungsentnahme dar und ist über die Buchungsmaske "private Telefonnutzung" zu buchen.

Ist Ihre Firma umsatzsteuerpflichtig, dann unterliegt der Nutzungsanteil auch der Umsatzsteuer.

Tipp: Erfassen Sie in diesem Fall monatlich den Nutzungsbetrag, damit auch der Ausweis der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt.

Die Erfassung des Nutzungsbetrags können Sie über Ihre Buchungsübersicht (Buchhaltung>Buchungsübersicht) mit Klick auf „+ Buchung“ und den Reiter "Private Telefonnutzung" vornehmen:


​Geben Sie dort den entsprechenden Steuersatz und den Bruttobetrag an:

Nach dem Speichern wird der Eigenverbrauch verbucht und erscheint zum Buchungsdatum in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung.


So ermitteln Sie den Privatanteil für den Telefon-Eigenverbrauch

Als Unternehmer entscheiden Sie selbst, wie Sie den Umfang der Privatnutzung ermitteln. Welche Vorgehensweise für Sie am besten geeignet ist, klären Sie im Zweifelsfall mit Ihrer Steuerberatung. Nachfolgend zwei Beispiele:

  • Fester Betrag: Eine Flatrate mit Internetzugang gibt es mittlerweile für weniger als 20 EUR im Monat. Hier ist ein privater Nutzungsbetrag zwischen 5 bis 10 EUR pro Monat angemessen. Maßgebend sind jedoch immer die individuellen Verhältnisse.

  • Prozentueller Satz: Der zu schätzende Privatanteil liegt nach den Erfahrungen in der Praxis bei ca. 20% - 30 % der tatsächlichen Telefonkosten. Diese Variante lohnt sich immer, wenn die Telefonkosten niedrig sind.

Gut zu wissen: Haben Sie einen Festnetzanschluss und ein Handy, dann sind die Kosten beider Anschlüsse Grundlage für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils.

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