Mit dem Jahreswechsel rückt die Fertigstellung deiner Buchhaltung für 2025 in den Fokus.
Wir zeigen dir, wie du deine Steuerdaten nahtlos von Lexware Office an unseren Partner smartsteuer übermittelst und so deine Einkommensteuerklärung, Umsatzsteuerklärung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) effizient vorbereitest.
💡 Bevor du mit dem Datenexport (für 2025 ab dem 07.01.2026 möglich) beginnst, empfehlen wir, alle Buchungen für das Geschäftsjahr vollständig abzuschließen.
Die gesetzlichen Abgabefristen bieten dir ausreichend Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung.
Einkommensteuer (inkl. EÜR): 31.07.2026 (bei steuerlicher Beratung in der Regel verlängert).
Umsatzsteuererklärung: 31.07.2026 (ggf. mit Fristverlängerung).
Nutze die verbleibende Zeit, um deine Buchhaltung gewissenhaft abzuschließen, bevor du mit der Übertragung deiner Daten startest.
1. Datenexport aus Lexware Office
Hier erfährst du, wie du in wenigen Schritten deine Steuerdaten aus Lexware Office an smartsteuer übergibst.
Voraussetzung: Falls du noch kein Benutzerkonto bei smartsteuer hast, lege dir zunächst eines an und logge dich ein 💻
1. Amtliche EÜR öffnen:
Rufe die EÜR über Buchhaltung > Einnahmenüberschussrechnung auf.
So gelangst du standardmäßig in die amtliche Ansicht.
2. Daten bereitstellen:
Scrolle in der Ansicht ganz nach unten. Über den Button „Für smartsteuer bereitstellen“ kannst du die Werte aus deiner EÜR an unseren Partner smartsteuer übergeben.
3. Erklärung fertigstellen: Überprüfe deine EÜR und vervollständige dort deine Einkommensteuerklärung. Im Anschluss übermittle diese direkt online an das Finanzamt.
Weitere Informationen findest du in unserem Wissensartikel:
2. Umfang der exportierten Daten
Bei der Übertragung von Lexware Office an smartsteuer werden folgende Daten übermittelt:
Anlage EÜR: Alle Werte der amtlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden übergeben.
Umsatzsteuererklärung: Wenn dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, werden zusätzlich die erforderlichen Werte für die Umsatzsteuererklärung bereitgestellt.
3. EÜR-Werte in smartsteuer finden und verarbeiten
smartsteuer zeigt das Ergebnis der EÜR nicht unmittelbar nach der Übertragung an.
1. Importfall öffnen: Melde dich bei smartsteuer an und öffne den entsprechenden Importfall (erkennbar am Namen „Import aus Lexware Office“ sowie Datum/Uhrzeit).
2. Bereich auswählen: Klicke im Navigationsmenü auf der linken Seite auf „Gewerbebetrieb bzw. Selbständige Arbeit“ (1) und EÜR öffnen (2).
3. EÜR öffnen: Klicke anschließend auf die Schaltfläche „EÜR öffnen“ (3), um die importierten Daten zu laden.
Wichtig: Die EÜR muss in smartsteuer einmal vollständig geöffnet und durchgeklickt werden.
Erst danach erfolgt die Berechnung, und der Gewinn bzw. Verlust wird korrekt in deine Einkommensteuerklärung übernommen.
4. Umsatzsteuer-Werte finden und verarbeiten
Hier zeigen wir dir, wie du die Werte für deine Umsatzsteuerklärung nach dem Import in smartsteuer abrufst.
1. EÜR öffnen: Klicke nach dem Login bei smartsteuer im Navigationsbereich links auf "EÜR öffnen" (1). Klicke danach mittig auf die Schaltfläche "EÜR öffnen" (2):
2. Umsatzsteuererklärung aktivieren: Ein Hinweis-Fenster erscheint. Bestätige dieses mit "OK":
Stelle bei der "Umsatzsteuerklärung" auf "JA" (1). Mit Klick auf "Weiter" (2) siehst du anschließend die Werte deiner Umsatzsteuerklärung.
Kosten und Nutzung von smartsteuer
Die Übermittlung deiner Steuerdaten an smartsteuer ist aus den Lexware Office Versionen L und XL möglich.
Bitte beachte: Die Datenübertragung an smartsteuer ist nur möglich, wenn du dich zuvor mit einem eigenen, kostenpflichtigen Account bei smartsteuer registriert hast. Die Nutzung von smartsteuer ist nicht in deiner Lexware-Lizenz enthalten.
Eine aktuelle Preisübersicht findest du direkt bei smartsteuer.





