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Wo finde ich meine Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?

Dieser Artikel hilft Ihnen dabei, Ihren Umsatzsteuerverkehr mit dem Finanzamt in der EÜR nachzuvollziehen.

Verfasst von Diana

In diesem Artikel erfährst du, an welcher Stelle in deiner EÜR die geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an das Finanzamt sowie erhaltene Vorsteuer-Erstattungen vom Finanzamt aufgeführt werden.


In welcher Zeile wird der Umsatzsteuerverkehr mit dem Finanzamt in der EÜR ausgewiesen?

In den Zeilen 18 und 58 des amtlichen EÜR-Formulars wird dein tatsächlicher Umsatzsteuerverkehr mit dem Finanzamt abgebildet:

  • Zeile 18 Position 141: Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer

  • Zeile 58 Position 186: An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer

Der "Umsatzsteuerverkehr mit dem Finanzamt" beinhaltet den Betrag der nach der Verrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer übrig bleibt.

❌Es handelt sich nicht um die direkten Beträge (erhaltene Umsatzsteuer / gezahlte Vorsteuer), die du von Kunden erhältst oder an Lieferanten zahlst.

Beispiel:
Du hast in einem Monat 1.000 € Umsatzsteuer von deinen Kunden eingenommen. Gleichzeitig hast du für den Kauf einer neuen Maschine 400 € Vorsteuer gezahlt. Nach der Verrechnung überweist du exakt 600 Euro an das Finanzamt.

Das entspricht dem Umsatzsteuerverkehr mit dem Finanzamt.


Die automatisierte Verbuchung der Umsatzsteuervorauszahlungen

Lexware Office nimmt dir die Verbuchung der Umsatzsteuervorauszahlungen ab.

Wenn du deine Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) direkt mit uns an das Finanzamt übermittelst, wird automatisch der passende Beleg auf die Kategorie "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen" angelegt.

Dabei nutzt Lexware Office folgende Belegtypen:

  • Ausgabe: Lexware Office verwendet diesen Belegtyp, wenn sich eine Umsatzsteuerzahllast (eine Zahlung an das Finanzamt) ergibt.

  • Ausgabenminderung: Lexware Office nutzt diesen Belegtyp, wenn du eine Vorsteuererstattung (eine Rückzahlung vom Finanzamt) erhältst.


Wechselausweis - Ermittlung der richtigen Position

Welche Position – 141 oder 186 – bebucht wird, richtet sich nach dem System des Wechselausweises. Alle Umsatzsteuerzahlungen zwischen dir und dem Finanzamt werden zu einer Gesamtsumme zusammengefasst. Je nachdem, ob sich daraus eine Erstattung oder eine Nachzahlung ergibt, wird dies in Position 141 bzw. 186 verbucht.

Darin enthalten sind dabei folgende Konten:

  • 1545/1420 USt-Forderungen

  • 1780/3820 Umsatzsteuervorauszahlung

  • 1781/3830 Umsatzsteuervorauszahlung 1/11

  • 1790/3841 Umsatzsteuerverbindlichkeiten Vorjahr

Hinweis ❌: In der EÜR nach Kategorien erfolgt die Darstellung der Beträge nicht über den Wechselausweis. Stattdessen wird der Betrag jeder betroffenen Buchung einzeln auf die jeweiligen Posten aufgeteilt.

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