Zum Hauptinhalt springen

Wo finde ich meine Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?

Dieser Artikel hilft Ihnen dabei Ihren Umsatzsteuerverkehr mit dem Finanzamt in der EÜR nachzuvollziehen.

Verfasst von Diana
Heute aktualisiert

In diesem Artikel erfahren Sie, an welcher Stelle in Ihrer EÜR die geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an das Finanzamt sowie erhaltene Vorsteuer-Erstattungen vom Finanzamt aufgeführt werden.


In welcher Zeile wird der Umsatzsteuerverkehr mit dem Finanzamt in der EÜR ausgewiesen?

In den Zeilen 18 und 58 des amtlichen EÜR-Formulars wird Ihr tatsächlicher Umsatzsteuerverkehr mit dem Finanzamt abgebildet:

  • Zeile 18 Position 141: Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer

  • Zeile 58 Position 186: An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer

Der "Umsatzsteuerverkehr mit dem Finanzamt" beinhaltet den Betrag der nach der Verrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer übrig bleibt.

❌Es handelt sich nicht um die direkten Beträge (erhaltene Umsatzsteuer/ gezahlte Vorsteuer), die Sie von Kunden erhalten oder an Lieferanten zahlen.

Beispiel:
Sie haben in einem Monat 1.000 € Umsatzsteuer von Ihren Kunden eingenommen. Gleichzeitig haben Sie für den Kauf einer neuen Maschine 400 € Vorsteuer gezahlt. Nach der Verrechnung überweisen Sie exakt 600 Euro an das Finanzamt.

Das entspricht dem Umsatzsteuerverkehr mit dem Finanzamt.


Die automatisierte Verbuchung der Umsatzsteuervorauszahlungen

Lexware Office nimmt Ihnen die Verbuchung der Umsatzsteuervorauszahlungen ab.

Wenn Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) direkt mit uns an das Finanzamt übermitteln, wird automatisch der passende Beleg auf die Kategorie "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen" angelegt.

Dabei nutzt Lexware Office folgende Belegtypen:

  • Ausgabe: Lexware Office verwendet diesen Belegtyp, wenn sich eine Umsatzsteuerzahllast (eine Zahlung an das Finanzamt) ergibt.

  • Ausgabenminderung: Lexware Office nutzt diesen Belegtyp, wenn Sie eine Vorsteuererstattung (eine Rückzahlung vom Finanzamt) erhalten.


Wechselausweis - Ermittlung der richtigen Position

Welche Position – 141 oder 186 – bebucht wird, richtet sich nach dem System des Wechselausweises. Alle Umsatzsteuerzahlungen zwischen Ihnen und dem Finanzamt werden zu einer Gesamtsumme zusammengefasst. Je nachdem, ob sich daraus eine Erstattung oder eine Nachzahlung ergibt, wird dies in Position 141 bzw. 186 verbucht.

Darin enthalten sind dabei folgende Konten:

  • 1545/1420 USt-Forderungen

  • 1780/3820 Umsatzsteuervorauszahlung

  • 1781/3830 Umsatzsteuervorauszahlung 1/11

  • 1790/3841 Umsatzsteuerverbindlichkeiten Vorjahr

Hinweis ❌: In der EÜR nach Kategorien erfolgt die Darstellung der Beträge nicht über den Wechselausweis. Stattdessen wird der Betrag jeder betroffenen Buchung einzeln auf die jeweiligen Posten aufgeteilt.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?