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⭐ Quartalsmeldungen der EU-Zielland-Steuer beim Bundeszentralamt für Steuern

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre EU-Zielland-Steuer korrekt melden und wie unser OSS-Export Sie dabei unterstützt

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Verfasst von Max
Vor über einem Monat aktualisiert

Wenn Sie Waren oder digitale Dienstleistungen an Kunden in anderen EU-Ländern verkaufen, müssen diese Umsätze regelmäßig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden.

Dafür gibt es das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren, über das Sie einmal pro Quartal die sogenannte EU-Zielland-Steuer melden.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie die benötigten Daten aus Lexware Office exportieren und anschließend problemlos an das BZSt übermitteln können. So sind Ihre Quartalsmeldungen schnell erledigt und Sie behalten den Kopf frei für Ihr Tagesgeschäft.


Wo und wie melde ich die EU-Zielland-Steuer an das Bundeszentralamt für Steuern?

Die Anmeldung der EU-Zielland-Steuer erfolgt manuell. Eine direkte Anbindung mittels einer (Software-)Schnittstelle ist von Amts wegen nicht vorhanden und auch in naher Zukunft nicht geplant.

Aus diesem Grund ist es notwendig, die Meldung manuell vorzunehmen.

Die genauen Vorgaben zur Steueranmeldung für die OSS-Regelung finden Sie hier.

Sie haben zwei Möglichkeiten für die Übermittlung:

Option 1: Selbstständige Meldung: Sie tragen die Daten eigenständig über das BZStOnline-Portal (BOP) ein. Nutzen Sie dafür unseren OSS-Export.

Option 2: Über Ihre Steuerkanzlei: Ihre Steuerberatung übernimmt die Meldung für Sie.

💡 Hinweis zur "Nullmeldung"
Falls Sie sich für das OSS-Verfahren registriert haben, aber in einem Quartal keine relevanten Umsätze getätigt haben, müssen Sie dennoch eine Meldung abgeben. In diesem Fall reichen Sie eine sogenannte "Nullmeldung" ein, um dem Amt mitzuteilen, dass keine Umsätze vorliegen.


So führen Sie den OSS-Export in Lexware Office durch

Lexware Office stellt Ihnen die benötigten Daten für Ihre manuelle Meldung als praktischen Export zur Verfügung.

So erhalten Sie die benötigten Daten:

1. Navigieren Sie in Lexware Office zu Einstellungen > Export.

2. Suchen Sie den Bereich "Umsätze und Umsatzsteuer an Privatpersonen im EU-Ausland (EU-Regelung)".

3. Wählen Sie dort den Export "EU-Zielland-Steuer (One-Stop-Shop-Verfahren)".

4. Laden Sie die OSS-Daten für das gewünschte Quartal herunter.

Wichtiger Hinweis: Chronologische Reihenfolge einhalten 📆

Der Export muss zwingend chronologisch erfolgen, da das OSS-Verfahren zwischen Erstmeldungen und Korrekturen unterscheidet.

  • Warum ist das wichtig? Eine Exportdatei enthält immer die Erstmeldungen des aktuellen Quartals sowie eventuelle Korrekturen aus vorherigen Quartalen. Damit diese Zuordnung korrekt bleibt, müssen die Exporte nacheinander durchgeführt werden.

  • Vorgehensweise: Wenn Sie beispielsweise Daten für Q1, Q2 und Q3 benötigen, laden Sie zuerst Q1, dann Q2 und zuletzt Q3 herunter.

  • Fehlermeldung: Sollten Sie versuchen, die Reihenfolge zu missachten, wird Lexware Office eine Fehlermeldung ausgeben.


Welche Daten sind in der Exportdatei enthalten?

Wenn Sie den Export durchführen, erhalten Sie eine ZIP-Datei (OSS-CSV-Export.zip). Diese enthält Informationen, die Ihnen die Meldung erleichtern.

Die Datei enthält in der Regel zwei CSV-Dokumente. Beide beinhalten inhaltlich dieselben Daten, sind aber für unterschiedliche Zwecke formatiert:

Datei "Umsatzreport":

Diese Datei ist für das menschliche Auge optimiert. Sie ist einfach lesbar und dient als Vorlage für Ihre manuelle Eingabe.

  • Elektronische Dienstleistungen: Die Summen dieser Kategorie tragen Sie im BOP-Formular unter "Umsätze des Steuerpflichtigen - Dienstleistungen" ein.

  • Fernverkäufe: Die Summen dieser Kategorie tragen Sie im BOP-Formular unter "Umsätze für vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen" ein.

Datei "Import_BOP":

  • Diese Datei ist speziell für den Upload im BZStOnline-Portal formatiert.

  • Sie können die Importfunktion im BOP nutzen, um diese Datei direkt hochzuladen und Tippfehler zu vermeiden.

Besonderheit bei Korrekturen

Sollte ein Export Berichtigungen für vergangene Zeiträume enthalten, finden Sie in der ZIP-Datei zwei separate Ordner:

Aktueller Zeitraum:

Enthält die beiden Dateien Umsatzreport und Import_BOP für das ausgewählte Quartal, wie oben beschrieben.

Berichtigungen:

Hier finden Sie eine Tabelle mit den in Lexware Office erfassten Umsätzen aus vergangenen Quartalen. Diese Umsätze müssen im BOP (BZStOnline-Portal) separat eingetragen werden.

⚠️ Nach dem ersten Export werden mögliche Änderungen, die den Zeitraum betreffen, erst wieder im nächsten Export gemeldet.


Was passiert nach der erfolgreichen Steueranmeldung?

Nachdem Sie Ihre Meldung im Portal abgegeben haben, folgt der Zahlungsprozess.

1. Zahlungsfrist: Die gemeldeten Steuerbeträge müssen bis zum Ende des Monats überwiesen werden, der auf das abgelaufene Quartal folgt. Eine Dauerfristverlängerung, wie sie bei der deutschen Umsatzsteuer möglich ist, gibt es hier nicht.

2. Zahlungsdaten: Nach der Abgabe erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben vom BZSt. Darin finden Sie die Bankverbindung und den Verwendungszweck.

3. Kein Lastschriftverfahren: Bitte beachten Sie, dass Sie den Betrag aktiv überweisen müssen; ein Lastschrifteinzug durch das BZSt ist nicht möglich.

4. Verbuchung in Lexware Office: Nutzen Sie für den Zahlungsabgleich die Kategorie "Umsatzsteuerzahlung für EU-Länder".

📌 Wichtiges zum Kassenzeichen:
Nach Ihrer ersten Zahlung erhalten Sie vom BZSt ein festes Kassenzeichen zugesandt. Verwenden Sie dieses Kassenzeichen bitte als Verwendungszweck für alle zukünftigen Überweisungen, damit Ihre Zahlungen immer korrekt zugeordnet werden können.

Bei Unsicherheiten zur Registrierungspflicht oder zum Verfahren wenden Sie sich bitte direkt an das BZSt oder Ihre Steuerberatung.


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