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⭐ Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben in Kontenform

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Verfasst von Johanna
Vor über einem Monat aktualisiert

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist, neben der Bilanz, ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens.

Sie zeigt übersichtlich, wie sich der Gewinn und der Verlust eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres zusammensetzt. Während die Bilanz eine Momentaufnahme ist, erzählt die GuV die "Geschichte des Jahres", also wie ein Unternehmen wirtschaftlich gearbeitet hat.

Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber.

  • Erträge: Geldzuflüsse oder Wertsteigerungen (z.B. Umsatzerlöse aus Verkäufen).

  • Aufwendungen: Kosten oder Wertminderungen (z.B. Materialkosten, Gehälter, Miete, Abschreibungen).

Erträge – Aufwendungen = Gewinn oder Verlust.

Am Ende steht also:

  • Gewinn, wenn die Erträge höher sind.

  • Verlust, wenn die Aufwendungen überwiegen.


GuV nach Kategorien

Die GuV nach Kategorien bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. Die Detailtiefe dieser Ansicht ist abhängig von der Kategorisierung Ihrer Belege und Bankumsätze.

Sie können die Drill-Down-Funktion nutzen, um bis auf das einzelne Belegbild zuzugreifen.


Berechnung der GuV-Werte

Wenn Ihr Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, werden die Einnahmen und Ausgaben mit ihren Nettowerten in der GuV dargestellt.

💡 Die Umsatzsteuer und die Vorsteuer gelten bei der Bilanzierung als durchlaufende Posten und werden daher nicht in der GuV berücksichtigt.

Nicht berücksichtigte Posten

Folgende Posten zählen nicht zu den Einnahmen oder Ausgaben in der GuV und werden daher nicht berücksichtigt:

  • Veränderungen auf Bestandskonten (z. B. Anlagenkäufe)

  • Veränderungen auf Finanzkonten (Kasse, Bank)

  • Durchlaufende Posten und Geldtransit

  • Forderungen und Verbindlichkeiten

  • Privatkonten (Privatentnahmen und Privateinlagen)


Ausweiszeitpunkt der Werte in der GuV

Grundlage für den Ausweis von Einnahmen und Ausgaben ist das Belegdatum. Ist zusätzlich ein Leistungs- oder Lieferdatum vorhanden, ist dieses maßgeblich.

Beispiel für den Ausweiszeitpunkt

Dieses Beispiel verdeutlicht, wie der Zeitpunkt des Ausweises in der GuV bestimmt wird.

  • Sie erstellen einen Ausgangsbeleg (Rechnung) am 07. September über 1.190,00 EUR (inkl. 19 % USt). Der Kunde bezahlt die Rechnung am 05. Oktober.

  • Der Nettobetrag der Einnahme wird berechnet (1.190,00 EUR / 1,19 = 1.000,00 EUR). Maßgeblich für den Ausweis in der GuV ist das Belegdatum (September), nicht der Zahlungseingang (Oktober).

  • Ergebnis: In der GuV für September wird eine Einnahme von 1.000,00 EUR ausgewiesen. In der GuV für Oktober wird aus diesem Vorgang keine Einnahme erfasst.

September

Oktober

Ausweis in der GuV

1.000,00 €

0,00 €

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