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Rechnungen mit EU-Zielland-Steuer erstellen

So erstellst du Rechnungen und Angebote an Privatpersonen im EU-Ausland mit dem Steuersatz des Ziellands (OSS).

Verfasst von Marina

Verkaufst du Waren oder elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern, berechnest du ab einer bestimmten Lieferschwelle die Umsatzsteuer des Ziellands. Diese EU-Zielland-Steuer meldest du über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS). Hier erfährst du, wie du in Lexware Office Rechnungen und Angebote mit EU-Zielland-Steuer erstellst.

Hinweis: Rechnungen an Privatpersonen im EU-Ausland erstellst du ab der Version XL.


Wann brauchst du eine Rechnung mit EU-Zielland-Steuer?

Eine Rechnung mit EU-Zielland-Steuer brauchst du für innergemeinschaftliche Fernverkäufe und elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland. Ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf ist ein Warenverkauf, bei dem du die Ware an eine Privatperson in ein anderes EU-Land verschickst. Elektronische Dienstleistungen sind z. B. Software zum Herunterladen, E-Books oder aufgezeichnete Online-Kurse.

Ob du die EU-Zielland-Steuer berechnen musst, hängt von der Lieferschwelle ab:

  • Unter 10.000 € netto im Jahr: Du berechnest die deutsche Umsatzsteuer. Freiwillig kannst du auch die EU-Zielland-Steuer anwenden.

  • Über 10.000 € netto im laufenden Jahr oder im Vorjahr: Du berechnest die Umsatzsteuer des Ziellands, z. B. 20 % für Österreich.

Die Lieferschwelle gilt für alle Fernverkäufe und elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen in allen EU-Ländern zusammen. Für sonstige Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland, z. B. Beratung, gilt immer die deutsche Umsatzsteuer.


Voraussetzungen für Rechnungen mit EU-Zielland-Steuer

Damit dir Lexware Office die Kategorien und Steuersätze für die EU-Zielland-Steuer anzeigt, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du nutzt Lexware Office in der Version XL.

  • Unter Einstellungen > Allgemeine Einstellungen ist im Bereich Umsatzsteuer bei Privatpersonen im EU-Ausland die Option EU-Zielland-Steuer ausgewählt.

  • Der Kontakt ist als Privatperson ohne USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) gespeichert.

  • Im Beleg ist eine Adresse im EU-Ausland ausgewählt. Das ist besonders wichtig, wenn beim Kontakt mehrere Adressen hinterlegt sind.

  • Das Buchungsdatum liegt am oder nach dem 1. Juli 2021.

Wie du dich für das OSS-Verfahren registrierst und die Einstellung hinterlegst, erklärt der Artikel 📖 Für das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) registrieren und einrichten.


Rechnung mit EU-Zielland-Steuer Schritt für Schritt erstellen

Eine Rechnung mit EU-Zielland-Steuer erstellst du wie jede andere Rechnung im Belegeditor. Zusätzlich wählst du eine Kategorie und den Steuersatz des Ziellands. Für Angebote gehst du genauso vor.

  1. Erstelle eine neue Rechnung oder ein neues Angebot.

  2. Wähle als Empfänger den Kontakt der Privatperson im EU-Ausland. Lexware Office erkennt den Kontakt und zeigt oben rechts im Belegeditor drei Kategorien an.

  3. Wähle oben rechts die Kategorie, die zu den Positionen deines Belegs passt. Welche Kategorie zu welcher Leistung passt, steht im Abschnitt Welche Kategorie wählst du für eine Rechnung mit EU-Zielland-Steuer?

  4. Klicke in jeder Position auf das Feld für die Umsatzsteuer. Lexware Office zeigt dir alle gültigen Umsatzsteuersätze des Ziellands, also den Normalsatz sowie ermäßigte Steuersätze.

  5. Wähle den passenden Steuersatz, z. B. 20% für eine Lieferung nach Österreich.

  6. Stelle die Rechnung wie gewohnt fertig.

Lexware Office bucht die Rechnung automatisch auf das passende Konto.

⚠️ Wichtig: Den Steuersatz wählst du in jedem Beleg selbst aus. Lexware Office übernimmt ihn nicht automatisch aus einem früheren Beleg.


Welche Kategorie wählst du für eine Rechnung mit EU-Zielland-Steuer?

Die Kategorie oben rechts im Belegeditor legt fest, wie Lexware Office die Rechnung an eine Privatperson im EU-Ausland besteuert und verbucht. Wähle die Kategorie nach der Art deiner Leistung:

Kategorie

Wann wählst du sie?

Umsatzsteuer

Innergemeinschaftlicher Fernverkauf

Du verkaufst Waren und verschickst sie in ein anderes EU-Land.

Steuersatz des Ziellands

Elektronische Dienstleistungen

Du erbringst eine Leistung über das Internet, z. B. Software, E-Books oder Online-Kurse.

Steuersatz des Ziellands

Sonstige Dienstleistungen

Du erbringst eine andere Dienstleistung, z. B. Beratung.

Deutsche Umsatzsteuer

Was genau zu Fernverkäufen und elektronischen Dienstleistungen zählt, erklären diese Artikel:


Falschen Steuersatz auf einer Rechnung mit EU-Zielland-Steuer korrigieren

Hast du auf einer Rechnung mit EU-Zielland-Steuer einen falschen Steuersatz gewählt, korrigierst du die Rechnung. Ein falscher Steuersatz führt sonst zu falschen Werten in deiner OSS-Meldung.

  1. Prüfe, ob du für das Zielland den richtigen Steuersatz gewählt hast.

  2. Erstelle für die Rechnung mit dem falschen Steuersatz eine Rechnungskorrektur über den gesamten Betrag.

  3. Erstelle eine neue Rechnung mit dem richtigen Steuersatz des Ziellands.

  4. Schick deinen Kund:innen die Rechnungskorrektur und die neue Rechnung.

Wie du eine Rechnung korrigierst, erklärt der Artikel 📖 Rechnung korrigieren oder Rechnungsbetrag korrigieren.


Serienrechnungen und Angebote mit EU-Zielland-Steuer prüfen

Serienrechnungen und bereits erstellte Angebote übernehmen Änderungen an der Umsatzsteuer nicht automatisch. Hast du die Einstellung zur EU-Zielland-Steuer geändert oder bei einem Kontakt das Land angepasst, prüfe deshalb diese Belege:

  • Angebote: Öffnest du ein Angebot, nachdem du das Land im Kontakt geändert hast, zeigt dir Lexware Office einen Hinweis. Darüber übernimmst du das neue Zielland.

  • Serienrechnungen: Öffne die Serienvorlage und prüfe Kategorie und Steuersatz. Hast du die Adresse im Kontakt geändert, entferne den Kontakt in der Serienvorlage über das X und füge ihn erneut aus den Kontakten hinzu. Speichere die Vorlage danach.

Du erhältst bei Öffnen des Dokuments einen Hinweis auf die Änderung in den Stammdaten und kannst so die Änderung des Ziellandes übernehmen.


Weiterführende Artikel zum OSS-Verfahren

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