Verkaufst du Waren oder elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern, erfasst du diese Einnahmen in der Belegerfassung auf spezielle Konten. So werden die Umsätze in der Umsatzsteuer-Voranmeldung richtig ausgewiesen, und du kannst sie bei Teilnahme am One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) gesammelt melden.
Voraussetzungen für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland in der Belegerfassung
Damit du Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland in der Belegerfassung erfassen kannst, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Einstellung gesetzt: Unter Allgemeine Einstellungen (Zahnrad-Symbol) ist im Abschnitt Umsatzsteuer bei Privatpersonen im EU-Ausland eine Option ausgewählt: Deutsche Umsatzsteuer oder EU-Zielland-Steuer.
Kontakt richtig angelegt: Der Kontakt ist als Privatperson ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gespeichert und hat eine Rechnungs- oder Lieferadresse in einem anderen EU-Land.
Welche Option zu dir passt, erklärt der Artikel 📖 Umsatzsteuer für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland (OSS) einstellen.
Welches Konto wählst du in der Belegerfassung für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland?
Das Konto für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland hängt von drei Dingen ab:
welche Option du in den Einstellungen gewählt hast,
ob du Waren oder elektronische Dienstleistungen verkaufst und
welcher Kontenrahmen bei dir hinterlegt ist (SKR03 oder SKR04).
Konten für Warenverkäufe (Fernverkauf)
Du verkaufst Waren an eine Privatperson in einem anderen EU-Land und versendest sie dorthin, z. B. Bestellungen aus deinem Online-Shop.
Einstellung | Konto | SKR03 | SKR04 |
Deutsche Umsatzsteuer | Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 7 % USt | 8310 | 4310 |
Deutsche Umsatzsteuer | Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 19 % USt | 8315 | 4315 |
EU-Zielland-Steuer | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen, im Inland nicht steuerbar | 8320 | 4320 |
Konten für elektronische Dienstleistungen
Du erbringst eine Leistung auf elektronischem Weg an eine Privatperson im EU-Ausland, z. B. einen Online-Kurs, einen Download oder ein Software-Abo.
Einstellung | Konto | SKR03 | SKR04 |
Deutsche Umsatzsteuer | Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen 7 % USt | 8450 | 4450 |
Deutsche Umsatzsteuer | Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen 19 % USt | 8449 | 4449 |
EU-Zielland-Steuer | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen | 8331 | 4331 |
Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland Schritt für Schritt in der Belegerfassung erfassen
So erfasst du einen Umsatz an eine Privatperson im EU-Ausland als Einnahme in der Belegerfassung:
Öffne die Belegerfassung und lade den Beleg hoch.
Wähle als Belegart Einnahme.
Wähle den Kontakt aus. Der Kontakt muss als Privatperson ohne USt-IdNr. mit einer Adresse im EU-Ausland gespeichert sein.
Wähle das passende Konto, z. B. 8320 Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen, im Inland nicht steuerbar (SKR03) für einen Fernverkauf mit EU-Zielland-Steuer.
Wähle den Steuersatz. Welche Steuersätze dir angeboten werden, hängt von deiner Einstellung ab:
Deutsche Umsatzsteuer: Du wählst einen deutschen Steuersatz, also 19 % oder 7 %. Das gilt auch dann, wenn deine Kund:innen in einem anderen EU-Land wohnen.
EU-Zielland-Steuer: Dir werden die gültigen Steuersätze des Ziellands angeboten, z. B. 20 % für Frankreich.
Hinweis: Den Steuersatz wählst du für jeden Beleg selbst aus. Prüfe, ob der Steuersatz zur Leistung passt, z. B. ein ermäßigter Steuersatz für Bücher.
Klicke auf Speichern.
Woran erkennst du, dass der Umsatz an eine Privatperson im EU-Ausland richtig erfasst ist?
✅ Ein Umsatz an eine Privatperson im EU-Ausland ist richtig erfasst, wenn sich der Beleg ohne Fehlermeldung speichern lässt.
✅ In der Umsatzsteuer-Voranmeldung erscheint der Umsatz je nach Einstellung unterschiedlich:
Deutsche Umsatzsteuer: Der Umsatz erscheint mit deutscher Umsatzsteuer und fließt in die Zahllast ein.
EU-Zielland-Steuer: Der Umsatz erscheint nur als Bemessungsgrundlage unter den nicht steuerbaren Umsätzen und fließt nicht in die Zahllast ein.
Die Umsatzsteuer des Ziellands meldest du einmal pro Quartal über das OSS-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.
Für die OSS-Meldung nutzt du den OSS-Export. Wie das geht, erklärt der Artikel OSS-Meldung der EU-Zielland-Steuer beim Bundeszentralamt abgeben.
Fehlermeldung bei Konten für Fernverkauf oder elektronische Dienstleistungen: Ursachen und Lösung
Eine Fehlermeldung bei den Konten für Fernverkauf oder elektronische Dienstleistungen hat meist eine dieser Ursachen:
Ursache | Lösung |
Beim Kontakt ist eine USt-IdNr. hinterlegt. | Entferne die USt-IdNr., wenn es sich um eine Privatperson handelt. |
Der Kontakt hat keine Adresse im EU-Ausland oder ist nicht als Privatperson angelegt. | Ergänze beim Kontakt eine Rechnungs- oder Lieferadresse im EU-Ausland und speichere ihn als Privatperson. |



