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Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland in der Belegerfassung erfassen

So erfasst du Fernverkäufe und elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland in der Belegerfassung.

Verfasst von Diana

Verkaufst du Waren oder elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern, erfasst du diese Einnahmen in der Belegerfassung auf spezielle Konten. So werden die Umsätze in der Umsatzsteuer-Voranmeldung richtig ausgewiesen, und du kannst sie bei Teilnahme am One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) gesammelt melden.


Voraussetzungen für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland in der Belegerfassung

Damit du Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland in der Belegerfassung erfassen kannst, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einstellung gesetzt: Unter Allgemeine Einstellungen (Zahnrad-Symbol) ist im Abschnitt Umsatzsteuer bei Privatpersonen im EU-Ausland eine Option ausgewählt: Deutsche Umsatzsteuer oder EU-Zielland-Steuer.
    ​

  • Kontakt richtig angelegt: Der Kontakt ist als Privatperson ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gespeichert und hat eine Rechnungs- oder Lieferadresse in einem anderen EU-Land.

Welche Option zu dir passt, erklärt der Artikel 📖 Umsatzsteuer für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland (OSS) einstellen.


Welches Konto wählst du in der Belegerfassung für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland?

Das Konto für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland hängt von drei Dingen ab:

  • welche Option du in den Einstellungen gewählt hast,

  • ob du Waren oder elektronische Dienstleistungen verkaufst und

  • welcher Kontenrahmen bei dir hinterlegt ist (SKR03 oder SKR04).

Konten für Warenverkäufe (Fernverkauf)

Du verkaufst Waren an eine Privatperson in einem anderen EU-Land und versendest sie dorthin, z. B. Bestellungen aus deinem Online-Shop.

Einstellung

Konto

SKR03

SKR04

Deutsche Umsatzsteuer

Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 7 % USt

8310

4310

Deutsche Umsatzsteuer

Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 19 % USt

8315

4315

EU-Zielland-Steuer

Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen, im Inland nicht steuerbar

8320

4320

Konten für elektronische Dienstleistungen
Du erbringst eine Leistung auf elektronischem Weg an eine Privatperson im EU-Ausland, z. B. einen Online-Kurs, einen Download oder ein Software-Abo.

Einstellung

Konto

SKR03

SKR04

Deutsche Umsatzsteuer

Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen 7 % USt

8450

4450

Deutsche Umsatzsteuer

Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen 19 % USt

8449

4449

EU-Zielland-Steuer

Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen

8331

4331


Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland Schritt für Schritt in der Belegerfassung erfassen

So erfasst du einen Umsatz an eine Privatperson im EU-Ausland als Einnahme in der Belegerfassung:

  1. Öffne die Belegerfassung und lade den Beleg hoch.

  2. Wähle als Belegart Einnahme.

  3. Wähle den Kontakt aus. Der Kontakt muss als Privatperson ohne USt-IdNr. mit einer Adresse im EU-Ausland gespeichert sein.

  4. Wähle das passende Konto, z. B. 8320 Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen, im Inland nicht steuerbar (SKR03) für einen Fernverkauf mit EU-Zielland-Steuer.
    ​

  5. Wähle den Steuersatz. Welche Steuersätze dir angeboten werden, hängt von deiner Einstellung ab:
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    • Deutsche Umsatzsteuer: Du wählst einen deutschen Steuersatz, also 19 % oder 7 %. Das gilt auch dann, wenn deine Kund:innen in einem anderen EU-Land wohnen.

    • EU-Zielland-Steuer: Dir werden die gültigen Steuersätze des Ziellands angeboten, z. B. 20 % für Frankreich.

    Hinweis: Den Steuersatz wählst du für jeden Beleg selbst aus. Prüfe, ob der Steuersatz zur Leistung passt, z. B. ein ermäßigter Steuersatz für Bücher.

    ​

  6. Klicke auf Speichern.
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Woran erkennst du, dass der Umsatz an eine Privatperson im EU-Ausland richtig erfasst ist?

✅ Ein Umsatz an eine Privatperson im EU-Ausland ist richtig erfasst, wenn sich der Beleg ohne Fehlermeldung speichern lässt.

✅ In der Umsatzsteuer-Voranmeldung erscheint der Umsatz je nach Einstellung unterschiedlich:

  • Deutsche Umsatzsteuer: Der Umsatz erscheint mit deutscher Umsatzsteuer und fließt in die Zahllast ein.

  • EU-Zielland-Steuer: Der Umsatz erscheint nur als Bemessungsgrundlage unter den nicht steuerbaren Umsätzen und fließt nicht in die Zahllast ein.

    Die Umsatzsteuer des Ziellands meldest du einmal pro Quartal über das OSS-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.


    Für die OSS-Meldung nutzt du den OSS-Export. Wie das geht, erklärt der Artikel OSS-Meldung der EU-Zielland-Steuer beim Bundeszentralamt abgeben.
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Fehlermeldung bei Konten für Fernverkauf oder elektronische Dienstleistungen: Ursachen und Lösung

Eine Fehlermeldung bei den Konten für Fernverkauf oder elektronische Dienstleistungen hat meist eine dieser Ursachen:

Ursache

Lösung

Beim Kontakt ist eine USt-IdNr. hinterlegt.

Entferne die USt-IdNr., wenn es sich um eine Privatperson handelt.
Bei Unternehmen mit USt-IdNr. handelt es sich z. B. um eine innergemeinschaftliche Lieferung statt um einen Fernverkauf

Der Kontakt hat keine Adresse im EU-Ausland oder ist nicht als Privatperson angelegt.

Ergänze beim Kontakt eine Rechnungs- oder Lieferadresse im EU-Ausland und speichere ihn als Privatperson.

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