Verkaufst du an Privatpersonen in anderen EU-Ländern, legst du in den Einstellungen fest, welche Umsatzsteuer dafür gilt: die deutsche Umsatzsteuer oder die Umsatzsteuer des EU-Ziellands. Die Umsatzsteuer des Ziellands brauchst du, wenn du am One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) teilnimmst.
Hinweis: Rechnungen an Privatpersonen im EU-Ausland, auch mit deutscher Umsatzsteuer, kannst du ab der Version XL erstellen.
Wo findest du die Einstellung für die Umsatzsteuer für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland?
Die Einstellung für die Umsatzsteuer für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland findest du über das Zahnrad-Symbol unter Allgemeine Einstellungen.
Im Abschnitt Umsatzsteuer bei Privatpersonen im EU-Ausland wählst du eine der beiden Optionen aus.
Deutsche Umsatzsteuer oder EU-Zielland-Steuer: Welche Option passt?
Welche Option passt, hängt davon ab, ob du am OSS-Verfahren teilnimmst.
Das richtet sich nach deinen Umsätzen an Privatpersonen im EU-Ausland. Fernverkäufe und elektronische Dienstleistungen in alle EU-Länder werden dafür zusammengerechnet.
Deutsche Umsatzsteuer : Wähle Deutsche Umsatzsteuer, wenn deine Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland unter der Lieferschwelle von 10.000 € netto im Jahr liegen. Du berechnest dann die deutsche Umsatzsteuer, auch wenn deine Kund:innen in einem anderen EU-Land wohnen.
EU-Zielland-Steuer: Wähle EU-Zielland-Steuer, wenn du die Lieferschwelle überschreitest und am OSS-Verfahren teilnimmst. Du berechnest dann die Umsatzsteuer des Landes, in dem deine Kund:innen wohnen. Für das OSS-Verfahren registrierst du dich vorher beim Bundeszentralamt für Steuern.
Was ändert sich nach der Einstellung?
Nach der Einstellung erfasst du Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland mit eigenen Konten. Voraussetzung ist ein Kontakt, der als Privatperson ohne USt-IdNr. und mit einer Adresse im EU-Ausland gespeichert ist.
| Konten für Warenverkäufe | SKR 03 | SKR 04 |
Deutsche Umsatzsteuer | Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 7% USt | 8310 | 4310 |
Deutsche Umsatzsteuer | Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 19% USt | 8315 | 4315 |
EU-Zielland-Steuer | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen, im Inland nicht steuerbar | 8320 | 4320 |
| Konten für elektronische Dienstleistungen | SKR 03 | SKR 04 |
Deutsche Umsatzsteuer | Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen 7% USt | 8450 | 4450 |
Deutsche Umsatzsteuer | Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen 19% USt | 8449 | 4449 |
EU-Zielland-Steuer | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen | 8331 | 4331 |
Deutsche Umsatzsteuer: Die Umsätze erscheinen in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung mit deutscher Umsatzsteuer.
EU-Zielland-Steuer: Die Umsätze erscheinen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nur als Bemessungsgrundlage unter den nicht steuerbaren Umsätzen und fließen nicht in die Zahllast ein.
Die Umsatzsteuer meldest du stattdessen einmal pro Quartal über das OSS-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.

