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One-Stop-Shop-Verfahren (OSS): Überblick für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland

Was das OSS-Verfahren ist, wie du OSS-Umsätze in der Anwendung erfasst und wo du die passenden Anleitungen findest.

Verfasst von Diana

Verkaufst du Waren oder elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern, gilt dafür oft die Umsatzsteuer des Ziellands.

Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) vereinfacht die Meldung dieser Umsätze.

Dieser Artikel gibt dir einen Überblick über das OSS-Verfahren und die Erfassung in der Anwendung. Zu jedem Thema führt er dich zur passenden Anleitung.

Hinweis: Dieser Artikel behandelt Belege an Kontakte ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), z. B. Privatpersonen.

Für Rechnungen an Unternehmen mit USt-IdNr. im EU-Ausland lies den Artikel Steuerlich besondere Rechnungen erstellen.


Was ist das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS)?

Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ist ein EU-weites Meldeverfahren für die Umsatzsteuer. Damit meldest du Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland zentral beim Bundeszentralamt für Steuern. Eine Registrierung in jedem einzelnen Zielland ist dann nicht nötig. Das OSS-Verfahren betrifft vor allem innergemeinschaftliche Fernverkäufe, also Warenlieferungen an Privatpersonen in einem anderen EU-Land; sowie elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen.


Für das OSS-Verfahren registrieren

Um das OSS-Verfahren zu nutzen, registrierst du dich einmalig beim Bundeszentralamt für Steuern. Dafür brauchst du eine gültige USt-IdNr.

Wie die Registrierung abläuft und was du danach in der Anwendung einrichtest, erklärt der folgende Artikel.


OSS-Umsätze in der Anwendung erfassen

OSS-Umsätze erfasst du in der Rechnungserstellung und in der Belegerfassung.
Die Anwendung kennt die gültigen Umsatzsteuersätze aller EU-Länder: den Normalsatz sowie ermäßigte und stark ermäßigte Steuersätze.

Ist bei einem Kontakt ohne USt-IdNr. ein anderes EU-Land hinterlegt, wird der passende Steuersatz des Ziellands angewendet. Vorher legst du in den Einstellungen fest, welche Umsatzsteuer für diese Umsätze gelten soll.


OSS-Umsätze beim Bundeszentralamt für Steuern melden

OSS-Umsätze meldest du einmal pro Quartal beim Bundeszentralamt für Steuern.

Die Daten für die OSS-Meldung stehen dir in der Anwendung bereit. Du überträgst sie anschließend in das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern.

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