Verkaufst du an Privatpersonen in anderen EU-Ländern, legst du in den Einstellungen fest, welche Umsatzsteuer dafür gilt: die deutsche Umsatzsteuer oder die Umsatzsteuer des EU-Ziellands. Die Umsatzsteuer des Ziellands brauchst du, wenn du am One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) teilnimmst.
Hinweis: Rechnungen an Privatpersonen im EU-Ausland, auch mit deutscher Umsatzsteuer, kannst du ab der Version XL erstellen.
Wo findest du die Einstellung für die Umsatzsteuer für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland?
Die Einstellung für die Umsatzsteuer für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland findest du über das Zahnrad-Symbol unter Allgemeine Einstellungen.
Im Abschnitt Umsatzsteuer bei Privatpersonen im EU-Ausland wählst du eine der beiden Optionen aus.
Deutsche Umsatzsteuer oder EU-Zielland-Steuer: Welche Option passt?
Ob du die deutsche Umsatzsteuer oder die EU-Zielland-Steuer wählst, hängt von deinen Umsätzen an Privatpersonen im EU-Ausland ab. Entscheidend ist, ob du die Lieferschwelle von 10.000,00 € netto überschreitest und am OSS-Verfahren teilnimmst.
Deutsche Umsatzsteuer: Wähle Deutsche Umsatzsteuer, wenn deine Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland unter der Lieferschwelle von 10.000 € netto im Jahr liegen. Du berechnest dann die deutsche Umsatzsteuer, auch wenn deine Kund:innen in einem anderen EU-Land wohnen.
EU-Zielland-Steuer: Wähle EU-Zielland-Steuer, wenn du die Lieferschwelle überschreitest und am OSS-Verfahren teilnimmst. Du berechnest dann die Umsatzsteuer des Landes, in dem deine Kund:innen wohnen. Für das OSS-Verfahren registrierst du dich vorher beim Bundeszentralamt für Steuern.
Hinweis: Für andere sonstige Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland gilt immer die deutsche Umsatzsteuer. Die Einstellung betrifft also nur innergemeinschaftliche Fernverkäufe und elektronische Dienstleistungen.
Wann gilt die Lieferschwelle für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland?
Die Lieferschwelle für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland liegt bei 10.000 € netto im Jahr und wird auch Bagatellgrenze genannt. Sie gilt für die Summe deiner Fernverkäufe und elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen in allen EU-Ländern zusammen.
Ob du die deutsche Umsatzsteuer oder die EU-Zielland-Steuer anwendest, hängt vom Vorjahr und vom laufenden Jahr ab:
Grenze im laufenden Jahr überschritten: Ab dem Umsatz, mit dem du die Lieferschwelle überschreitest, wendest du die EU-Zielland-Steuer an.
Grenze im Vorjahr überschritten: Du wendest auch im laufenden Jahr die EU-Zielland-Steuer an.
Grenze im Vorjahr und im laufenden Jahr unterschritten: Du kannst die deutsche Umsatzsteuer anwenden.
Auch wenn du unter der Lieferschwelle bleibst, kannst du freiwillig die EU-Zielland-Steuer anwenden. An diese Entscheidung bist du dann für mindestens 2 Kalenderjahre gebunden.
Ob du die Lieferschwelle erreichst, siehst du unter Buchhaltung > Steuerliche Meldungen > OSS-Umsätze.
Überschreitest du die Lieferschwelle, hast du zwei Möglichkeiten:
Du registrierst dich in jedem Zielland für die Umsatzsteuer, oder du nimmst am OSS-Verfahren teil.
Mit dem OSS-Verfahren meldest du alle Umsätze zentral beim Bundeszentralamt für Steuern.
Welche Konten gelten für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland?
Nach der Einstellung erfasst du Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland mit eigenen Konten. Voraussetzung ist ein Kontakt, der als Privatperson ohne USt-IdNr. und mit einer Adresse im EU-Ausland gespeichert ist.
Konten für Warenverkäufe (Fernverkauf)
Einstellung | Konto | SKR 03 | SKR 04 |
Deutsche Umsatzsteuer | Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 7% USt | 8310 | 4310 |
Deutsche Umsatzsteuer | Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 19% USt | 8315 | 4315 |
EU-Zielland-Steuer | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen, im Inland nicht steuerbar | 8320 | 4320 |
Konten für elektronische Dienstleistungen
Einstellung | Konto | SKR 03 | SKR 04 |
Deutsche Umsatzsteuer | Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen 7% USt | 8450 | 4450 |
Deutsche Umsatzsteuer | Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen 19% USt | 8449 | 4449 |
EU-Zielland-Steuer | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen | 8331 | 4331 |
So erscheinen die Umsätze in der Umsatzsteuer-Voranmeldung:
Deutsche Umsatzsteuer: Die Umsätze erscheinen mit deutscher Umsatzsteuer und fließen in die Zahllast ein.
EU-Zielland-Steuer: Die Umsätze erscheinen nur als Bemessungsgrundlage unter den nicht steuerbaren Umsätzen und fließen nicht in die Zahllast ein.
Die Umsatzsteuer meldest du stattdessen einmal pro Quartal über das OSS-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.


