Du bist für das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) registriert? Dann meldest du die EU-Zielland-Steuer für deine Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland jedes Quartal beim Bundeszentralamt für Steuern.
Hier erfährst du, wie du dafür den OSS-Export erstellst, die OSS-Meldung abgibst und die Steuer bezahlst.
Wie du dich für das OSS-Verfahren registrierst, erfährst du im Artikel 📖
Für das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) registrieren und einrichten.
OSS-Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern abgeben
Die OSS-Meldung gibst du beim Bundeszentralamt für Steuern im BZSt-Online-Portal (BOP) ab. Eine direkte Übermittlung aus deiner Buchhaltung an das Bundeszentralamt für Steuern gibt es nicht. Du hast zwei Möglichkeiten:
Du lädst die Importdatei aus dem OSS-Export im BOP manuell hoch.
Du trägst die Werte aus dem Umsatzreport selbst im BOP ein.
Die OSS-Meldung gibst du quartalsweise ab, jeweils bis zum Ende des Folgemonats:
1. Kalendervierteljahr bis zum 30. April,
2. Kalendervierteljahr bis zum 31. Juli,
3. Kalendervierteljahr bis zum 31. Oktober,
4. Kalendervierteljahr bis zum 31. Januar des Folgejahres
📖 Die genauen Vorgaben findest du auf der Seite Vorgaben zur OSS-Steueranmeldung im BOP.
OSS-Export für die Quartalsmeldung erstellen
Mit dem OSS-Export erhältst du alle Zahlen, die du für die OSS-Meldung im BOP brauchst.
Öffne Buchhaltung > Steuerliche Meldungen.
Scrolle zum Bereich OSS-Umsätze.
Klicke auf Umsätze exportieren.
Prüfe in der Vorschau alle Buchungen des Quartals.
Aktiviere unten links die Checkbox (A). Damit bestätigst du, dass du alle Buchungen für das Quartal erfasst hast, und schließt das Quartal ab.
Klicke unten rechts auf Export erstellen (B).
Danach steht dir der fertige OSS-Export in der Übersicht zur Verfügung.
Von dort kommst du auch direkt zum BOP.
Achtung 👉 der Export muss chronologisch stattfinden.
Exportiere die Quartale in chronologischer Reihenfolge, also zuerst Q1, dann Q2 und anschließend Q3. Bei einer anderen Reihenfolge erhältst du eine Fehlermeldung.
Der Grund: Im OSS-Verfahren gibt es Erstmeldungen und Korrekturmeldungen. Ein Quartalsexport enthält die Erstmeldungen des Quartals und mögliche Korrekturen für frühere Quartale. Nur wenn du chronologisch exportierst und importierst, werden beide Arten richtig zugeordnet.
Deine bisherigen OSS-Exporte findest du unter letzten Exporte anzeigen.
Inhalt des OSS-Exports
Der OSS-Export ist eine ZIP-Datei (OSS-CSV-Export.zip). Sie enthält immer zwei CSV-Dateien mit denselben Daten in unterschiedlichem Aufbau:
Importdatei > z.B.: OSS_Export_EU_Q3_2026_Import_BOP.csv
Das ist die Importdatei, die du im BOP über die Importfunktion hochlädst. Sie hat genau das Format, das das BOP verlangt.
Manuelle Eingabe> z.B.: OSS_Export_EU_Q3_2026_Umsatzreport.csv
Hier findest du eine übersichtliche Tabelle, aus der du die Werte selbst ins BOP überträgst.
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen (SKR03 8331 / SKR04 4331) trägst du im BOP unter Umsätze des Steuerpflichtigen – Dienstleistungen ein.
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen, im Inland nicht steuerbar (SKR03 8320 / SKR04 4320) trägst du im BOP unter Umsätze für vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen ein.
Falls ein zu meldendes Quartal Berichtigungen von vergangenen Zeiträumen enthält, so enthält die Exportdatei (OSS-CSV-Export.zip) zwei Ordner:
Aktueller Zeitraum: Hier liegen der Umsatzreport und die Importdatei Import_BOP für das gewählte Quartal.
Berichtigungen: Hier liegt eine Tabelle mit den Änderungen an Umsätzen aus früheren Quartalen. Diese Berichtigungen trägst du im BOP separat ein.
⚠️ Nach dem ersten Export werden mögliche Änderungen, die den Zeitraum betreffen, erst wieder im nächsten Export gemeldet.
Bricht der Import im BOP mit einer Fehlermeldung ab? Dann hilft dir der Artikel 📖Fehler beim Import von OSS-Daten im BZSt-Online-Portal beheben.
EU-Zielland-Steuer nach der OSS-Meldung bezahlen
Nach der OSS-Meldung überweist du die gemeldete EU-Zielland-Steuer an das Bundeszentralamt für Steuern. Die Zahlungsfrist ist dieselbe wie für die Meldung: das Ende des Monats nach dem Quartal.
Eine Dauerfristverlängerung, also eine Verschiebung der Frist um einen Monat wie bei der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung, gibt es für die OSS-Meldung nicht.
Nach Abgabe deiner OSS-Meldung erhältst du ein Bestätigungsschreiben vom BZSt. Darin stehen Bankverbindung und Verwendungszweck für die Überweisung der erklärten Steuern. Ein Lastschrifteinzug ist nicht möglich.
Nach der ersten Zahlung bekommst du in der Regel ein Kassenzeichen. Gib es bei allen weiteren Überweisungen als Verwendungszweck an.
Ordne die Zahlung beim Zahlungsabgleich der Kategorie Umsatzsteuerzahlung für EU-Länder zu.




