Verkaufst du Software, E-Books oder Online-Kurse an Privatpersonen in anderen EU-Ländern, handelt es sich oft um elektronische Dienstleistungen.
Für elektronische Dienstleistungen gelten besondere Regeln bei der Umsatzsteuer. Dieser Artikel erklärt, was elektronische Dienstleistungen sind und wie du sie von sonstigen Dienstleistungen unterscheidest.
Was sind elektronische Dienstleistungen?
Elektronische Dienstleistungen sind Leistungen, die du über das Internet oder ein elektronisches Netz erbringst. Eine Leistung gilt als elektronische Dienstleistung, wenn alle drei Merkmale zutreffen:
Elektronischer Weg: Die Leistung wird über das Internet oder ein anderes elektronisches Netz erbracht.
Weitgehend automatisiert: Die Leistung läuft überwiegend automatisch ab, mit nur minimaler menschlicher Beteiligung.
Ohne Technik nicht möglich: Ohne Informationstechnologie könnte die Leistung nicht erbracht werden.
Auch Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen werden bei der Umsatzsteuer wie elektronische Dienstleistungen behandelt.
Beispiele für elektronische Dienstleistungen
Diese Leistungen an Privatpersonen sind typische elektronische Dienstleistungen:
Software, Apps und Updates zum Herunterladen
Webhosting und die Bereitstellung von Websites
E-Books, Online-Zeitungen und Online-Zeitschriften
Musik, Filme und Fotos zum Herunterladen oder Streamen
Online-Spiele
Aufgezeichnete Online-Kurse ohne persönliche Betreuung
Zugänge zu Online-Datenbanken
Beispiel: Du verkaufst über deine Website einen aufgezeichneten Videokurs an eine Privatperson in Frankreich. Die Privatperson lädt den Kurs selbst herunter, ohne Kontakt zu dir. Das ist eine elektronische Dienstleistung.
Elektronische Dienstleistung oder sonstige Dienstleistung: Wo ist der Unterschied?
Der Unterschied zwischen einer elektronischen Dienstleistung und einer sonstigen Dienstleistung liegt im menschlichen Anteil.
Erbringst du die Leistung im Wesentlichen persönlich und nutzt das Internet nur als Kommunikationsweg, ist es keine elektronische Dienstleistung.
Elektronische Dienstleistung | Keine elektronische Dienstleistung |
Software zum Herunterladen | Individuell programmierte Software für eine Person |
E-Book als Download | Gedrucktes Buch, das du per Post versendest (Warenverkauf) |
Automatisch erstellter Online-Test | Beratung per E-Mail oder Videocall |
Wichtig: Für sonstige Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland gilt in der Regel die deutsche Umsatzsteuer. Sonstige Dienstleistungen fallen nicht unter das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS).
Welche Umsatzsteuer gilt bei elektronischen Dienstleistungen?
Bei elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland hängt die Umsatzsteuer von der Umsatzschwelle von 10.000,00 € netto im Jahr ab. Die Umsatzschwelle gilt für alle elektronischen Dienstleistungen und Fernverkäufe an Privatpersonen in allen EU-Ländern zusammen.
Unter der Umsatzschwelle: Du berechnest die deutsche Umsatzsteuer, also 19 % oder 7 %. Freiwillig kannst du auch die Umsatzsteuer des Ziellands anwenden.
Über der Umsatzschwelle: Du berechnest die Umsatzsteuer des Ziellands und meldest sie über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) oder in jedem Zielland einzeln.
Beispiel mit Zahlen: Du verkaufst den Videokurs für 100,00 € netto nach Frankreich.
Situation | Steuersatz | Umsatzsteuer | Bruttobetrag |
Unter der Umsatzschwelle | 19 % deutsche Umsatzsteuer | 19,00 € | 119,00 € |
Über der Umsatzschwelle | 20 % französische Umsatzsteuer | 20,00 € | 120,00 € |
Welche Option du einstellst und wann genau die Lieferschwelle gilt, erklärt der Artikel Umsatzsteuer für Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland (OSS) einstellen.
Wie erfasst du elektronische Dienstleistungen in der Anwendung?
Elektronische Dienstleistungen erfasst du entweder über die Rechnungserstellung oder über die Belegerfassung. Für beide Wege muss der Kontakt als Privatperson ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mit einer Adresse im EU-Ausland gespeichert sein. Außerdem ist unter Allgemeine Einstellungen festgelegt, ob die deutsche Umsatzsteuer oder die EU-Zielland-Steuer gilt.
✅ Elektronische Dienstleistung über die Rechnungserstellung
Schreibst du deinen Kund:innen eine Rechnung, erkennt die Anwendung den Kontakt im EU-Ausland. Im Belegeditor wählst du die Auswahl für elektronische Dienstleistungen und den Steuersatz. Bei der Option EU-Zielland-Steuer werden dir die Steuersätze des Ziellands angeboten, z. B. 20 % für Frankreich. Die Rechnung wird automatisch auf das passende Konto gebucht.
Mehr dazu: Rechnungen mit EU-Zielland-Steuer erstellen
✅ Elektronische Dienstleistung über die Belegerfassung
Hast du die Rechnung außerhalb der Anwendung erstellt, z. B. über eine Verkaufsplattform, erfasst du sie als Einnahme in der Belegerfassung.
Dort wählst du das passende Konto und den Steuersatz:
Umsatzsteuer | Konto | SKR03 | SKR04 |
Deutsche Umsatzsteuer | Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen 7 % USt | 8450 | 4450 |
Deutsche Umsatzsteuer | Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen 19 % USt | 8449 | 4449 |
EU-Zielland-Steuer | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen | 8331 | 4331 |