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Bankkonto löschen

Ein Bankkonto endgültig aus Lexware Office entfernen

Verfasst von Mirjam

Wenn Sie ein Bankkonto dauerhaft nicht benötigen, können Sie es löschen. Beim Löschen wird das Konto vollständig aus Finanzen → Konten entfernt und steht nicht mehr für die Buchhaltung zur Verfügung.

⚠️ Löschen ist endgültig: Mit dem Konto werden auch alle dazugehörigen importierten Umsätze sofort und unwiderruflich gelöscht und das Konto wird aus allen Rechnungslayouts entfernt.

💡 Das Löschen ist nur für Bankkonten gedacht, die zwar einmal angebunden waren, für Ihre Buchhaltung aber nicht relevant sind und wieder verschwinden sollen – zum Beispiel ein rein privates Konto oder ein versehentlich oder doppelt angebundenes Konto.

Haben Sie mit einem Konto dagegen bereits aktiv gearbeitet und ist es für Ihre Buchhaltung relevant, deaktivieren Sie es besser, statt es zu löschen – etwa nach einer Kündigung oder einem Bankwechsel. So bleiben Ihre Umsätze und Zuordnungen erhalten: Bankkonto deaktivieren und wieder aktivieren. Nur wenn Sie versehentlich mit dem Konto gearbeitet haben – also Umsätze zugeordnet haben, die gar nicht relevant sind oder doppelt gebucht wurden –, kann Löschen trotzdem sinnvoll sein.


Bankkonto löschen

Ein Bankkonto löschen Sie über das Drei-Punkte-Menü beim jeweiligen Konto in der Liste Alle Konten. Löschen können Sie sowohl ein online angebundenes Konto als auch ein Offline-Konto. So gehen Sie vor:

  1. Gehen Sie zu Finanzen → Konten.

  2. Klicken Sie beim betreffenden Konto rechts auf die drei Punkte (…) und wählen Sie Konto löschen.

    Drei-Punkte-Menü eines Bankkontos mit der Option Konto löschen

  3. Im Fenster Konto löschen bestätigen Sie mit ENDGÜLTIG LÖSCHEN. Lexware Office weist Sie hier nochmals darauf hin, dass alle importierten Umsätze und das Konto sofort vollständig gelöscht und das Konto aus allen Rechnungslayouts entfernt werden.

    Bestätigungsfenster Konto löschen mit dem Hinweis dass alle Umsätze gelöscht werden und dem Button ENDGÜLTIG LÖSCHEN

Nach dem Löschen verschwindet das Konto aus der Liste Alle Konten und Lexware Office bestätigt den Vorgang mit dem Hinweis „Das Konto … wurde gelöscht".


Voraussetzungen für das Löschen eines Bankkontos

Ein Bankkonto lässt sich nur löschen, wenn auf dem zugehörigen Buchungskonto keine Buchungen mehr liegen. Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Voraussetzung 1: Es bestehen keine Zuordnungen auf dem Bankkonto.

  • Voraussetzung 2: Es ist keine weitere Buchung wie ein Saldenvortrag vorhanden.

⚠️ Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Ist auch nur eine davon nicht erfüllt – etwa eine einzige bestehende Zuordnung oder ein gebuchter Saldenvortrag –, lässt sich das Konto nicht löschen.

Ob Sie das Konto löschen können, hängt vom Status dieser Buchungen ab:

  • Fall 1 – keine Zuordnungen und kein Saldenvortrag: Das Konto lässt sich sofort löschen.

  • Fall 2 – Zuordnungen oder Saldenvortrag vorhanden, aber noch nicht festgeschrieben: Das Konto lässt sich löschen, wenn Sie zuvor alle Zuordnungen aufheben. Ein erfasster Saldenvortrag muss dafür zuerst gelöscht werden.

  • Fall 3 – Zuordnungen oder Saldenvortrag bereits festgeschrieben: Das Konto lässt sich nicht mehr löschen. Auch ein Stornieren der festgeschriebenen Buchungen oder des Saldenvortrags schaltet die Löschfunktion nicht wieder frei – dann bleibt nur die Deaktivierung.

So prüfen Sie, welche Buchungen das Löschen blockieren

Wechseln Sie zu Buchhaltung → Buchungsübersicht. Wählen Sie links das betreffende Bankkonto aus, das Sie löschen möchten. Dort werden alle Buchungen auf diesem Konto angezeigt – sowohl Zuordnungen als auch ein Saldenvortrag. Achten Sie dabei auf die Jahresauswahl oben rechts (z. B. Jahr 2026) und prüfen Sie alle relevanten Jahre, da auch Buchungen aus anderen Zeiträumen blockieren können.

„Buchungsübersicht eines Bankkontos mit Jahresauswahl und einer Saldenvortrag-Buchung

✅ Voraussetzung 1: keine bestehenden Zuordnungen

Ein Bankkonto lässt sich nur löschen, wenn auf dem Konto keine Zuordnungen mehr bestehen. Wurden Umsätze bereits Belegen oder Kategorien zugeordnet, meldet Lexware Office beim Löschen: „Das Konto … kann nicht gelöscht werden, da bereits Zuordnungen vorgenommen wurden." Heben Sie in diesem Fall zuerst alle Zuordnungen auf.


Hinweisfenster dass das Konto wegen bereits vorgenommener Zuordnungen nicht gelöscht werden kann

So lösen Sie die Zuordnungen auf:

  1. Gehen Sie zu Finanzen → Umsätze.

  2. Wählen Sie oben unter Bankkonto das betreffende Konto aus.

  3. Filtern Sie über Umsatztyp nach zugeordneten und teilzugeordneten Umsätzen, damit Sie nur die relevanten Umsätze sehen.

  4. Markieren Sie nacheinander jeden Umsatz und klicken Sie im Fenster Zuordnung auf Zuordnungen auflösen. Die ausführliche Anleitung dazu finden Sie unter Zuordnung auflösen.

Sobald alle Zuordnungen aufgelöst sind und auch Voraussetzung 2 erfüllt ist (kein offener Saldenvortrag, keine Festschreibung), lässt sich das Konto über Finanzen → Konten → drei Punkte (…) → Konto löschen entfernen.

✅ Voraussetzung 2: keine weitere Buchung wie ein Saldenvortrag

Ein Bankkonto lässt sich auch dann nicht löschen, wenn auf dem zugehörigen Buchungskonto noch eine Buchung liegt – am häufigsten ein Saldenvortrag (die Eröffnungsbuchung zum Jahresbeginn). In diesem Fall erscheinen beim Löschen die roten Meldungen „Das Konto ‚…' kann nicht gelöscht werden" und „Es ist ein Fehler aufgetreten!". Ob ein Saldenvortrag gebucht ist, sehen Sie unter Buchhaltung → Buchungsübersicht, indem Sie links das betreffende Bankkonto auswählen.

Rote Fehlermeldung dass das Bankkonto nicht gelöscht werden kann und ein Fehler aufgetreten ist

Ob Sie das Bankkonto noch löschen können, hängt davon ab, ob der Saldenvortrag bereits festgeschrieben ist:

  • Saldenvortrag noch nicht festgeschrieben: Löschen Sie den Saldenvortrag. Sobald auf dem Buchungskonto keine Buchungen mehr liegen, lässt sich das Bankkonto wie gewohnt über Finanzen → Konten → drei Punkte (…) → Konto löschen entfernen.

  • Saldenvortrag bereits festgeschrieben: Nach einer Festschreibung lässt sich der Saldenvortrag nicht mehr löschen – damit bleibt das Bankkonto dauerhaft löschgeschützt. Sie können es dann nur noch deaktivieren.

Dasselbe Prinzip gilt allgemein für die Festschreibung: Wurden betroffene Zeiträume festgeschrieben oder haben Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) gesendet, müssten festgeschriebene Buchungen zum Löschen storniert werden – und jedes Storno erzeugt eine neue Buchung. Das Konto bleibt dann dauerhaft löschgeschützt; Sie können es nur noch deaktivieren. Mehr dazu erfahren Sie unter Festschreibung richtig gemacht.

⚠️ Hinweis: Führen Sie diese Schritte nur aus, wenn Sie das Konto wirklich löschen möchten – etwa bei einer versehentlichen oder ungewollten Anbindung. Das Aufheben von Zuordnungen und das Löschen eines Saldenvortrags sind endgültige Aktionen und lassen sich nicht rückgängig machen. Soll das Konto doch bestehen bleiben, müssten Sie alle Zuordnungen und Buchungen anschließend manuell neu vornehmen.


Alternative: Konto deaktivieren statt löschen

Wenn Sie ein Konto nicht mehr aktiv führen, die bisherigen Buchungen aber behalten möchten, deaktivieren Sie es, statt es zu löschen. Beim Deaktivieren wird das Konto nur archiviert – Ihre Umsätze und Zuordnungen bleiben vollständig erhalten und Sie können das Konto jederzeit wieder aktivieren.

Das Deaktivieren ist außerdem der einzige Weg, wenn sich ein Konto wegen einer Festschreibung nicht mehr löschen lässt. Wie das funktioniert, lesen Sie unter Bankkonto deaktivieren und wieder aktivieren.

Wann ist Deaktivieren sinnvoll?

  • Nach einer Kontokündigung oder einem Bankwechsel.

  • Wenn sich das Konto wegen festgeschriebener Umsätze oder eines festgeschriebenen Saldenvortrags nicht mehr löschen lässt.

💡 Der Vorteil: Alle bisherigen Umsätze, Saldenvorträge und Zuordnungen bleiben für Betriebsprüfungen und die Historie vollständig erhalten. Sie können das Konto außerdem jederzeit wieder aktivieren.


Häufige Fragen

Werden beim Löschen eines Bankkontos auch die Umsätze gelöscht?

Ja. Beim Löschen eines Bankkontos werden alle dazugehörigen importierten Umsätze sofort und unwiderruflich gelöscht und das Konto wird aus allen Rechnungslayouts entfernt. Möchten Sie die Umsätze behalten, deaktivieren Sie das Konto stattdessen – dann bleiben alle Umsätze und Zuordnungen erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Löschen und Deaktivieren?

Der Unterschied: Beim Löschen werden das Konto und alle zugehörigen Umsätze endgültig entfernt – das ist nur möglich, solange keine Zuordnungen bestehen und keine Festschreibung erfolgt ist. Beim Deaktivieren wird das Konto nur archiviert; Umsätze und Zuordnungen bleiben erhalten und das Konto ist jederzeit wieder aktivierbar. Wie Sie ein Konto deaktivieren, lesen Sie unter Bankkonto deaktivieren und wieder aktivieren.

Warum lässt sich mein Bankkonto nicht löschen?

Ein Bankkonto lässt sich nicht löschen, solange auf dem zugehörigen Buchungskonto noch Buchungen liegen. Das sind meist bestehende Zuordnungen (lösen Sie diese zuerst unter Finanzen → Umsätze auf) oder ein gebuchter Saldenvortrag. Ist eine solche Buchung noch nicht festgeschrieben, können Sie sie löschen und das Konto anschließend entfernen. Wurde dagegen bereits festgeschrieben oder eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) gesendet, ist ein Löschen nicht mehr möglich – dann können Sie das Konto nur noch deaktivieren.

Warum kann ich mein deaktiviertes Konto nicht löschen?

Ein deaktiviertes Konto können Sie nicht direkt löschen – im Drei-Punkte-Menü eines deaktivierten Kontos wird die Option Konto löschen nicht angezeigt. Aktivieren Sie das Konto in diesem Fall zuerst wieder. Anschließend lässt es sich löschen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (keine bestehenden Zuordnungen, keine Festschreibung). Wie Sie ein Konto wieder aktivieren, lesen Sie unter Bankkonto deaktivieren und wieder aktivieren.

Ich habe ein Bankkonto versehentlich doppelt angebunden – wie lösche ich das zweite Konto?

Ein versehentlich doppelt angelegtes Bankkonto löschen Sie wie jedes andere Konto: über Finanzen → Konten → drei Punkte (…) beim doppelten Konto → Konto löschen. Voraussetzung ist, dass auf diesem Konto keine Zuordnungen bestehen und keine Festschreibung erfolgt ist. Achten Sie darauf, das richtige – nämlich das doppelte – Konto zu löschen.
Prüfen Sie vor dem Löschen, welches der beiden Konten Sie behalten möchten – meist das mit der längeren Buchungshistorie und den meisten bereits zugeordneten Umsätzen. Überschneiden sich die Zeiträume beider Konten, kontrollieren Sie zusätzlich, ob Umsätze aus diesem Überlappungszeitraum auf beiden Konten zugeordnet wurden. Das wäre ein Hinweis auf doppelt verbuchte Umsätze (siehe Doppelte Buchungen). Lösen Sie überflüssige Zuordnungen zuerst auf und löschen Sie anschließend gezielt das Konto, das Sie nicht weiterführen möchten.

Wie entferne ich ein PayPal-Konto oder eine Kreditkarte?

Ein PayPal-Konto oder eine Kreditkarte entfernen Sie auf demselben Weg wie ein Bankkonto: über Finanzen → Konten → drei Punkte (…) → Konto löschen. Auch hier gilt: bestehende Zuordnungen müssen zuvor aufgehoben sein und es darf keine Festschreibung vorliegen.

Kann ich das Lexware Geschäftskonto löschen?

Das Lexware Geschäftskonto können Sie nicht löschen. Es wird automatisch synchronisiert und lässt sich in der Kontenübersicht – anders als ein angebundenes Bankkonto – nicht trennen, deaktivieren oder löschen; sein Drei-Punkte-Menü enthält diese Optionen nicht.

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