Der Jahreswechsel ist nicht nur ein kalendarischer Neustart, sondern auch ein wichtiger Meilenstein in der Buchhaltung.
Für Unternehmen jeder Größe bringt der Übergang ins neue Kalenderjahr zahlreiche administrative und steuerliche Aufgaben mit sich. Um sicherzustellen, dass du alle notwendigen Schritte rechtzeitig planen und umsetzen kannst, haben wir eine umfassende Checkliste für dich erstellt.
So hast du die wichtigsten Themen im Blick und kannst mit deiner Buchhaltung entspannt ins neue Jahr starten.
Unsere Empfehlung für alle Unternehmen 🚀
Die folgenden Schritte sind für einen reibungslosen Übergang deiner Buchhaltung ins neue Jahr und für alle Unternehmensformen relevant.
✔️ Abgleich der Buchungskonten durchführen
Ein regelmäßiger Abgleich deiner Buchungskonten mit den Bank- und Kassensalden ist entscheidend, um Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen.
Durch diese Abstimmung lassen sich typische Fehler oder Auffälligkeiten schnell aufdecken. Dazu gehören beispielsweise doppelte Buchungen, fehlende oder fehlerhafte Belege, fehlende Zahlungseingänge, Kassenfehlbestände oder ungewöhnliche Abbuchungen.
Der Jahreswechsel 2025/26 bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, um diese Aufgabe abzuschließen und sicherzustellen, dass du sie auch im neuen Jahr nicht aus den Augen verlierst.
✔️ Saldenvorträge ab dem 01.01.2026 korrekt durchführen
Zum Jahresanfang müssen die Salden der Bestands- und Finanzkonten in das neue Geschäftsjahr übernommen werden. Diesen Vorgang nennt man Saldenvortrag.
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) verlangen, dass die Buchführung nachvollziehbar und periodengerecht ist. Ohne Saldenvorträge wäre das neue Geschäftsjahr nicht korrekt rekonstruierbar.
Wir empfehlen, die Aktualisierung deiner Salden direkt durchzuführen, sobald du alle Buchungen für das Vorjahr abgeschlossen hast.
Anleitung: Saldenvorträge
✔️ Rechnungsnummern ab dem 01.01.1026 richtig verwalten
Eine der wichtigsten Vorgaben aus dem deutschen Steuerrecht bei der Vergabe von Rechnungsnummern ist, dass jede Nummer eindeutig und fortlaufend sein muss.
Das dient der Nachvollziehbarkeit und der eindeutigen Zuordnung bei Steuer- und Buchprüfungen, damit jede ausgestellte Rechnung eindeutig identifizierbar ist.
Daher darf keine Rechnungsnummer doppelt vergeben sein, auch nicht über den Jahreswechsel hinweg.
Anleitung: So gehen Sie mir Rechnungsnummern richtig um
One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren)
Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) betrifft Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen.
✔️ Prüfen, ob eine Registrierung für das OSS-Verfahren notwendig ist
Du musst dich für das OSS-Verfahren registrieren, wenn deine gesamten grenzüberschreitenden Umsätze an Privatpersonen innerhalb der EU die Umsatzschwelle von 10.000 € netto im laufenden oder vorangegangenen Kalenderjahr überschreiten.
✔️ Quartalsmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) durchführen
Wenn du bereits für das OSS-Verfahren registriert bist und Verkäufe an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten getätigt hast, musst du eine manuelle Steueranmeldung im Onlineportal BOP des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt.) einreichen.
Steuerliche Meldungen (Umsatzsteuer)
Hier findest du Anleitungen zu wichtigen steuerlichen Meldungen rund um die Umsatzsteuer.
✔️ Verrechnung der Sondervorauszahlung
Wenn du deine Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgibst und eine Dauerfristverlängerung beantragst, musst du eine Sondervorauszahlung an das Finanzamt leisten.
Am Jahresende wird diese Sondervorauszahlung vom Finanzamt zurückerstattet, sofern sie mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember korrekt verrechnet wurde.
Anleitung: Verrechnung der Sondervorauszahlung
✔️ Prüfen, ob sich der Meldezeitraum für deine USt-VA ändert
Der für dich geltende Meldezeitraum zur Abgabe deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) kann sich je nach Höhe deiner Steuerschuld im Vorjahr ändern.
Prüfe rechtzeitig, ob dies bei dir der Fall ist, damit du deine zukünftigen Meldungen zum richtigen Zeitpunkt übermittelst.
Unsere Empfehlung für Kleinunternehmen
✔️ Prüfen, ob ein Wechsel zur Regelbesteuerung für dich ansteht
Als Kleinunternehmen darfst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, solange dein Umsatz die Grenze von 25.000 € pro Jahr nicht überschreitet.
Wenn du diese Grenze überschreitest, musst du zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres zur Regelbesteuerung wechseln.
Unsere Empfehlung für Unternehmen, die ihren Gewinn mit der EÜR ermitteln
Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung.
✔️ Vorbereitung des Jahresabschlusses mit EÜR
Der Jahreswechsel läutet die Vorbereitungen für deinen anstehenden Jahresabschluss ein.
Hier findest du Informationen zur Zusammenstellung der Unterlagen, den Abgabefristen und wie du deine Buchhaltung optimal vorbereitest.
Anleitung: Jahresabschluss mit EÜR
Datentransfer an smartsteuer
Wenn du deine Steuererklärungen für den Jahresabschluss eigenständig und ohne Unterstützung einer Steuerkanzlei erstellst, findest du hier alle Informationen für einen reibungslosen Datentransfer an smartsteuer.
Unsere Empfehlung für bilanzierende Unternehmen
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses für bilanzierende Unternehmen.
Vorbereitung des Jahresabschlusses mit Bilanz
Mit dem Jahreswechsel beginnen die Vorbereitungen für deinen Jahresabschluss. Hier findest du Informationen zur Zusammenstellung, den Abgabefristen und wie du deine Buchhaltung optimal vorbereitest.
Anleitung: Jahresabschluss mit Bilanz
Weitere interessante Themen über den Jahreswechsel mit Lexware Office finden Sie in unserem Help Center: ⭐️ Jahreswechsel
