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⭐ Quartalsmeldungen der EU-Zielland-Steuer beim Bundeszentralamt für Steuern

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre EU-Zielland-Steuer korrekt melden und wie unser OSS-Export Sie dabei unterstützt

Verfasst von Max

Wenn du Waren oder digitale Dienstleistungen an Kunden in anderen EU-Ländern verkaufst, müssen diese Umsätze regelmäßig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden.

Dafür gibt es das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren, über das du einmal pro Quartal die sogenannte EU-Zielland-Steuer meldest.

In diesem Artikel erklären wir dir, wie du die benötigten Daten aus Lexware Office exportierst und anschließend problemlos an das BZSt übermitteln kannst. So sind deine Quartalsmeldungen schnell erledigt und du behältst den Kopf frei für dein Tagesgeschäft.


Wo und wie melde ich die EU-Zielland-Steuer an das Bundeszentralamt für Steuern?

Die Anmeldung der EU-Zielland-Steuer erfolgt manuell. Eine direkte Anbindung mittels einer (Software-)Schnittstelle ist von Amts wegen nicht vorhanden und auch in naher Zukunft nicht geplant.

Aus diesem Grund ist es notwendig, die Meldung manuell vorzunehmen.

Die genauen Vorgaben zur Steueranmeldung für die OSS-Regelung findest du hier.

Du hast zwei Möglichkeiten für die Übermittlung:

Option 1: Selbstständige Meldung: Du trägst die Daten eigenständig über das BZStOnline-Portal (BOP) ein. Nutze dafür unseren OSS-Export.

Option 2: Über deine Steuerkanzlei: Deine Steuerberatung übernimmt die Meldung für dich.

💡 Hinweis zur "Nullmeldung"
Falls du dich für das OSS-Verfahren registriert hast, aber in einem Quartal keine relevanten Umsätze getätigt hast, musst du dennoch eine Meldung abgeben. In diesem Fall reichst du eine sogenannte "Nullmeldung" ein, um dem Amt mitzuteilen, dass keine Umsätze vorliegen.


So führst du den OSS-Export in Lexware Office durch

Lexware Office stellt dir die benötigten Daten für deine manuelle Meldung als praktischen Export zur Verfügung.

So erhältst du die benötigten Daten:

1. Navigiere in Lexware Office zu Einstellungen > Export.

2. Suche den Bereich "Umsätze und Umsatzsteuer an Privatpersonen im EU-Ausland (EU-Regelung)".

3. Wähle dort den Export "EU-Zielland-Steuer (One-Stop-Shop-Verfahren)".

4. Lade die OSS-Daten für das gewünschte Quartal herunter.

Wichtiger Hinweis: Chronologische Reihenfolge einhalten 📆

Der Export muss zwingend chronologisch erfolgen, da das OSS-Verfahren zwischen Erstmeldungen und Korrekturen unterscheidet.

  • Warum ist das wichtig? Eine Exportdatei enthält immer die Erstmeldungen des aktuellen Quartals sowie eventuelle Korrekturen aus vorherigen Quartalen. Damit diese Zuordnung korrekt bleibt, müssen die Exporte nacheinander durchgeführt werden.

  • Vorgehensweise: Wenn du beispielsweise Daten für Q1, Q2 und Q3 benötigst, lade zuerst Q1, dann Q2 und zuletzt Q3 herunter.

  • Fehlermeldung: Solltest du versuchen, die Reihenfolge zu missachten, wird Lexware Office eine Fehlermeldung ausgeben.


Welche Daten sind in der Exportdatei enthalten?

Wenn du den Export durchführst, erhältst du eine ZIP-Datei (OSS-CSV-Export.zip). Diese enthält Informationen, die dir die Meldung erleichtern.

Die Datei enthält in der Regel zwei CSV-Dokumente. Beide beinhalten inhaltlich dieselben Daten, sind aber für unterschiedliche Zwecke formatiert:

Datei "Umsatzreport":

Diese Datei ist für das menschliche Auge optimiert. Sie ist einfach lesbar und dient als Vorlage für deine manuelle Eingabe.

  • Elektronische Dienstleistungen: Die Summen dieser Kategorie trägst du im BOP-Formular unter "Umsätze des Steuerpflichtigen – Dienstleistungen" ein.

  • Fernverkäufe: Die Summen dieser Kategorie trägst du im BOP-Formular unter "Umsätze für vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen" ein.

Datei "Import_BOP":

  • Diese Datei ist speziell für den Upload im BZStOnline-Portal formatiert.

  • Du kannst die Importfunktion im BOP nutzen, um diese Datei direkt hochzuladen und Tippfehler zu vermeiden.

Besonderheit bei Korrekturen

Sollte ein Export Berichtigungen für vergangene Zeiträume enthalten, findest du in der ZIP-Datei zwei separate Ordner:

Aktueller Zeitraum:

Enthält die beiden Dateien Umsatzreport und Import_BOP für das ausgewählte Quartal, wie oben beschrieben.

Berichtigungen:

Hier findest du eine Tabelle mit den in Lexware Office erfassten Umsätzen aus vergangenen Quartalen. Diese Umsätze müssen im BOP (BZStOnline-Portal) separat eingetragen werden.
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⚠️ Nach dem ersten Export werden mögliche Änderungen, die den Zeitraum betreffen, erst wieder im nächsten Export gemeldet.


Was passiert nach der erfolgreichen Steueranmeldung?

Nachdem du deine Meldung im Portal abgegeben hast, folgt der Zahlungsprozess.

1. Zahlungsfrist: Die gemeldeten Steuerbeträge müssen bis zum Ende des Monats überwiesen werden, der auf das abgelaufene Quartal folgt. Eine Dauerfristverlängerung, wie sie bei der deutschen Umsatzsteuer möglich ist, gibt es hier nicht.

2. Zahlungsdaten: Nach der Abgabe erhältst du ein Bestätigungsschreiben vom BZSt. Darin findest du die Bankverbindung und den Verwendungszweck.

3. Kein Lastschriftverfahren: Bitte beachte, dass du den Betrag aktiv überweisen musst; ein Lastschrifteinzug durch das BZSt ist nicht möglich.

4. Verbuchung in Lexware Office: Nutze für den Zahlungsabgleich die Kategorie "Umsatzsteuerzahlung für EU-Länder".

📌 Wichtiges zum Kassenzeichen:
Nach deiner ersten Zahlung erhältst du vom BZSt ein festes Kassenzeichen zugesandt. Verwende dieses Kassenzeichen bitte als Verwendungszweck für alle zukünftigen Überweisungen, damit deine Zahlungen immer korrekt zugeordnet werden können.

Bei Unsicherheiten zur Registrierungspflicht oder zum Verfahren wende dich bitte direkt an das BZSt oder deine Steuerberatung.


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