Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) vereinfacht die zentrale Meldung grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU und die Abführung der Umsatzsteuer im entsprechenden Zielland.
Bevor du die Vorteile des Verfahrens nutzen kannst, muss zuerst eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen.
Ob du gerade die Umsatzschwelle überschreitest, die ersten Schritte für das OSS-Verfahren planst oder dir einfach Klarheit verschaffen willst: hier erfährst du alles, was du wissen musst, um gut vorbereitet zu sein!
Checkliste für die OSS-Registrierung
Für eine erfolgreiche Registrierung und die anschließende Anwendung des OSS-Verfahrens haben wir dir eine Checkliste zusammengestellt, die dich durch den gesamten Prozess führt.
✔️ Wann muss ich mich für das OSS-Verfahren registrieren?
Du musst dich für das OSS-Verfahren registrieren, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
🇪🇺 Grenzüberschreitende Umsätze in der EU: Du verkaufst Waren (Fernverkäufe) oder erbringst Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern.
💸 Umsatzschwelle von 10.000 € überschritten: Dein gesamter EU-weiter Nettoumsatz mit Privatpersonen überschreitet im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr die Schwelle von 10.000 €.
🕓 Vor dem ersten steuerpflichtigen Umsatz: Die Registrierung für das OSS muss abgeschlossen sein, bevor du den ersten Umsatz tätigst, für den die OSS-Regelungen gelten.
Ausführliche Informationen dazu findest du auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt.).
✔️ Wie prüfe ich, ob ich die Umsatzschwelle überschreite?
Liegt dein gesamter Umsatz an Privatpersonen im EU-Ausland im aktuellen Jahr oder im Vorjahr über 10.000 € netto, musst du dich für das OSS-Verfahren registrieren.
So prüfst du, ob du die Umsatzschwelle überschreitest:
1. Wechsle in den Bereich Buchhaltung > Steuerliche Meldungen.
2. Scrolle zur Kachel „Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland“.
3. Hier siehst du deine aufgelisteten Umsätze für das aktuelle und das vorangegangene Jahr. So kannst du direkt erkennen, ob eine Registrierung für dich notwendig ist.
👩🏫 Wenn du dir unsicher bist, ob das OSS-Verfahren für dich relevant ist, empfehlen wir frühzeitig die Beratung durch eine Steuerkanzlei in Anspruch zu nehmen.
✔️ Wo kann ich mich für das OSS-Verfahren registrieren?
Die Registrierung für das OSS-Verfahren erfolgt in zwei Schritten über das BZStOnline-Portal (BOP).
Schritt 1: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
Für das One-Stop-Shop-Verfahren benötigst du eine USt-IdNr., die du vorab beim BZStOnline-Portal beantragen kannst.
💻 Online-Antrag:
Nutze das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern BZStOnline-Portal (BOP).
Dort kannst du den Antrag bequem elektronisch stellen.
📝 Benötigte Angaben:
Deine Steuernummer, die du vom zuständigen Finanzamt erhalten hast.
Deine vollständigen Unternehmensdaten, z. B. Name, Adresse und Art der Tätigkeit.
🕓 Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Tage bis wenige Wochen. Die USt-IdNr. wird dir dann schriftlich zugeschickt.
Schritt 2: Für das OSS-Verfahren registrieren
Sobald du deine USt-IdNr. erhalten hast, kannst du dich für das OSS-Verfahren registrieren.
💻 Online-Antrag:
Melde dich im Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern BZStOnline-Portal (BOP) an. Dafür benötigst du ein Benutzerkonto.
📝 Antrag auf OSS-Registrierung stellen:
Nach dem Login findest du die Möglichkeit, dich für das OSS-Verfahren zu registrieren.
Gib die erforderlichen Informationen zu deinem Unternehmen an, wie:
Steuernummer.
Unternehmensdaten (Name, Adresse).
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
🕓 Bestätigung abwarten:
Nach der Bearbeitung erhältst du eine Bestätigung deiner Registrierung sowie deine OSS-Steuernummer.
✔️ Wie aktualisiere ich die Einstellungen in meinem Account?
Nachdem du dich erfolgreich für das OSS-Verfahren registriert hast, musst du deine Account-Einstellungen aktualisieren, damit deine Umsätze korrekt mit der EU-Zielland-Steuer besteuert werden.
1. Gehe zu Einstellungen > Allgemeine Einstellungen.
2. Scrolle zum Abschnitt „Umsatzsteuer bei Privatpersonen im EU-Ausland“.
3. Wähle hier die entsprechende Option für die Besteuerung mit EU-Zielland-Steuer aus.
4. Scrolle zum Seitenende und klicke auf Speichern.
✔️ Wie buche ich Einnahmen an Privatpersonen im EU-Ausland?
Nachdem du deine Einstellungen aktualisiert hast, kannst du deine Einnahmen korrekt erfassen.
Option 1: Rechnung mit EU-Ziellandsteuer erstellen
Eine detaillierte Anleitung zur Erstellung einer Rechnung mit EU-Zielland-Steuer findest du in unserem Artikel.
Anleitung: Rechnung mit EU-Zielland-Steuer erstellen
Option 2: Einnahme mit EU-Ziellandsteuer in der Belegerfassung erfassen
Wenn du in deinen allgemeinen Einstellungen hinterlegt hast, dass deine Umsätze mit der EU-Zielland-Steuer besteuert werden, stehen dir für diese Einnahmen die folgenden Kategorien zur Verfügung:
„Fernverkauf in EU-Land steuerpflichtig“
„Elektronische Dienstleistung in EU-Land steuerpflichtig“
✔️ Wie werden die Einnahmen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) ausgewiesen?
Innergemeinschaftliche Fernverkäufe und elektronische Dienstleistungen, die unter das OSS-Verfahren fallen, werden in der USt-VA in Kennziffer 45 gemeldet.
Kein Einfluss auf die Zahllast: Diese Umsätze werden nur als Bemessungsgrundlage unter der Position „Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)“ ausgewiesen. Es wird kein Steuerbetrag berechnet, und die Zahllast wird nicht beeinflusst.
Meldung an das BZSt: Die eigentliche Steuermeldung und -zahlung erfolgt quartalsweise über die OSS-Meldung direkt an das BZSt, das die Steuer an die jeweiligen EU-Länder weiterleitet.
✔️ Wie melde ich die EU-Zielland-Steuer quartalsweise beim BZSt.?
Wenn du für das OSS-Verfahren registriert bist, bist du zur Abgabe einer Quartalsmeldung verpflichtet.
Meldepflicht: Die Meldung muss für jedes Quartal erfolgen, in dem du Umsätze getätigt hast.
Nullmeldung: Auch wenn du in einem Quartal keine entsprechenden Umsätze hattest, musst du eine „Nullmeldung“ abgeben.
Weitere Details hierzu findest du in unserem Artikel Quartalsmeldungen der EU-Zielland-Steuer beim Bundeszentralamt für Steuern.
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