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⭐ Überschreitest du die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung?

Wie Sie den regelmäßigen Check durchführen können, um rechtzeitig zur Regelbesteuerung zu wechseln

Verfasst von Johanna

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG vereinfacht die Buchhaltung für Selbstständige und kleine Unternehmen erheblich.

Solange du die geltenden Umsatzgrenzen einhältst, profitierst du von weniger bürokratischem Aufwand. Doch was geschieht, wenn dein Umsatz diese Grenzen überschreitet? Und wie erkennst du rechtzeitig, wann ein Wechsel zur Regelbesteuerung notwendig wird?

Dieser Artikel führt dich durch die aktuellen Umsatzgrenzen und zeigt dir, wie du deine Umsätze im Blick behältst, um rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.


Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

Um die Kleinunternehmerregelung anwenden zu dürfen, musst du zwei Umsatzgrenzen (nicht der Gewinn!) beachten.

1. Umsatz im Vorjahr:

Dein Gesamtumsatz im vorherigen Kalenderjahr darf 25.000 € nicht überschritten haben.

2. Umsatz im laufenden Jahr:

Dein Gesamtumsatz im aktuellen Kalenderjahr darf 100.000 € voraussichtlich nicht übersteigen.

Für die Prüfung beider Grenzen wird der tatsächliche Nettoumsatz (ohne Umsatzsteuer) herangezogen.


Was passiert bei Überschreitung der Umsatzgrenzen?

Die Überschreitung der Umsatzgrenzen hat Konsequenzen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und kann sogar einen unterjährigen Wechsel zur Regelbesteuerung erforderlich machen.

Fall 1: Dein Gesamtumsatz liegt über 25.000 €, aber unter 100.000 €
Wenn dein Gesamtumsatz im laufenden Jahr die Grenze von 25.000 € überschreitet, aber unter 100.000 € bleibt, darfst du die Kleinunternehmerregelung für das restliche Jahr weiterhin anwenden. Im Folgejahr musst du jedoch zur Regelbesteuerung wechseln.

Fall 2: Dein Gesamtumsatz überschreitet 100.000 €
Wenn dein Gesamtumsatz im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € überschreitet, musst du sofort – also unterjährig – zur Regelbesteuerung wechseln.

Das bedeutet konkret:

  • Bereits der erste Umsatz, mit dem die 100.000-Euro-Grenze überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung. Du musst für diesen und alle folgenden Umsätze Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

  • Ein Wechsel kann somit mitten im Jahr erforderlich werden, was eine sofortige Anpassung deiner Rechnungsstellung und Buchhaltung erfordert.

🔍 Wir empfehlen dir, deine Umsätze regelmäßig zu prüfen.

So kannst du bei einer sich ankündigenden Überschreitung rechtzeitig dein Finanzamt kontaktieren und die notwendigen Umstellungen in deinem Account vornehmen.


Was bedeutet Regelbesteuerung?

Die Regelbesteuerung beschreibt den Standardprozess, wie Unternehmen mit Umsatzsteuer und Vorsteuer umgehen.

  • Umsatzsteuer ausweisen: Du stellst deinen Kunden Rechnungen aus, in denen du die Umsatzsteuer (z. B. 19 % oder 7 %) separat aufführst. Diesen Betrag musst du im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abführen.

  • Vorsteuer abziehen: Im Gegenzug darfst du die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die du selbst für betriebliche Einkäufe gezahlt hast, vom Finanzamt zurückfordern. Beachte hierbei mögliche Ausschlussregelungen nach §15 Abs. 1a – Abs. 2 UStG.


Was gilt im Gründungsjahr?

Für Gründer:innen ist im ersten Jahr der Selbstständigkeit die Umsatzgrenze von 25.000 € entscheidend.

  • Überschreitest du diesen Betrag im Gründungsjahr, unterliegen deine Umsätze ab dem ersten, der über diese Grenze hinausgeht, der Regelbesteuerung.

  • Anders als früher wird der Umsatz bei einer unterjährigen Gründung nicht mehr auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Es zählt nur der tatsächlich erzielte Umsatz.

💡 Tipp: Um einen unerwarteten unterjährigen Wechsel zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, bereits bei der Gründung abzuwägen, ob die Anwendung der Regelbesteuerung von Beginn an die bessere Wahl für dein Geschäftsmodell ist.


So kontrollierst du, ob du die Umsatzschwelle für Kleinunternehmer überschritten hast oder kurz davor stehst

So überprüfst du in deinem Dashboard, ob du die Umsatzschwelle für Kleinunternehmer überschritten hast:

1. Stellen Sie die Dashboard-Übersicht auf „Nach Zahldatum“.

2. Wählen Sie als Zeitraum „Aktuelles Jahr“.

Anhand der angezeigten Einnahmen siehst du deinen aktuellen Gesamtumsatz und kannst prüfen, ob du dich den Grenzen von 25.000 € bzw. 100.000 € näherst.


Was tun nach Überschreiten der Umsatzgrenze?

Wenn du feststellst, dass du die Kleinunternehmergrenze überschritten hast, gehe wie folgt vor:

1. Finanzamt informieren: Melde deinem Finanzamt, dass du umsatzsteuerpflichtig geworden bist. Beantrage in diesem Zuge direkt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

2. Voranmeldungszeitraum abwarten: Das Finanzamt teilt dir mit, in welchem Rhythmus (z. B. monatlich, vierteljährlich) du deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen musst.

Weitere Informationen findest du hier: Alles Wichtige zur Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA).

3. Einstellungen im Account anpassen:

👩🏻‍🏫 Lass dich beim Wechsel zur Regelbesteuerung von einer Steuerkanzlei beraten.

So sicherst du dir eine individuelle und fehlerfreie Umstellung.


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