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Kurzarbeit & Kurzarbeitergeld

Mit diesem Artikel möchten wir dazu beitragen, dass Sie mit möglichst wenig Aufwand die Ihnen zustehende Unterstützung nutzen können.

Verfasst von Lexware Office Support

Löhne und Gehälter sind in vielen Betrieben der größte Kostenblock. Das Kurzarbeitergeld kann dir also Luft verschaffen, so dass du in der Krise liquide bleibst.

Unsere Checkliste zur Kurzarbeit:

(1) Resturlaub und Überstunden prüfen

Falls deine Mitarbeiter noch Resturlaubstage oder genug Überstunden auf dem Konto haben, wären diese erstmal abzubauen. Bevor die verbraucht sind, gibt es für die betreffenden Mitarbeiter erstmal kein Kurzarbeitergeld.

(2) Mitarbeiter informieren/ Einverständnis einholen

Hast du dich entschlossen, Kurzarbeit einzuführen, sind zunächst die Arbeitnehmer zu informieren. Ist mangels Betriebsrat keine Betriebsvereinbarung möglich, ist das Einverständnis jedes Arbeitnehmers erforderlich. Hier finden Sie eine Vorlage zur Vereinbarung von Kurzarbeit

(3) Kurzarbeit anzeigen

Um später Kurzarbeitergeld zu bekommen, musst du die Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Die Anzeige muss spätestens am letzten Tag des Monats, in dem zum ersten Mal kurzgearbeitet wird, dort eingegangen sein.

Tipp: Wähle den Zeitraum für Kurzarbeit nicht zu knapp, um dir eine nochmalige Neubeantragung zu sparen. Solltest du den beantragten Zeitraum nicht ausschöpfen, ist das unproblematisch.

Die Agentur für Arbeit prüft deinen Antrag und entscheidet, ob Kurzarbeitergeld bewilligt werden kann. Die für dich zuständige Agentur findest du hier.

Zudem kann man die Arbeitsagentur Mo-Fr. von 8-18 Uhr unter 0800-4555520 kostenfrei erreichen und sich beraten lassen.

Hilfeseite der Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Erste-Hilfe-Seite live geschaltet. Hier finden Sie Informationen darüber,

  • ob du Anspruch hast und zumindest ein Teil der Löhne erstattet bekommt

  • wie es geht, also welche Anträge du benötigst und

  • wer dein Ansprechpartner ist, falls die Informationen nicht ausreichen.

Es gibt da auch zwei Erklärvideos dazu, ob/wann Sie es kriegen und wenn ja wie’s geht.

(4) Abrechnung des Kurzarbeitergeldes

Sobald die Arbeitsagentur Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zugestimmt hat, zahlst du als Arbeitgeber deinen Mitarbeitern

  • Lohn oder Gehalt für die anteilig geleistete Arbeitszeit und

  • parallel dazu Kurzarbeitergeld anteilig für die Ausfallstunden.

Das Kurzarbeitergeld kriegen Sie dann von der Arbeitsagentur zurück (siehe Punkt 5: Erstattung).

Die Abrechnung der Kurzarbeit Ausfallstunden steht dir ab sofort in Lexware Office Lohn & Gehalt zur Verfügung!

Das Grundprinzip, wie Sie die Kurzarbeit mit Ausfallstunden abrechnen, zeigt dir dieses kurze Video:

TIPP

Vor der erstmaligen Abrechnung von Kurzarbeit empfehlen wir dir, dich an einem weiteren Hilfeartikel Kurzarbeit monatlich abrechnen zu orientieren. Damit vermeiden Sie, sich in Schwierigkeiten zu bringen.

(5) Erstattung beantragen

Im Folgemonat beantragst du bei der Agentur für Arbeit die Erstattung des ausgezahlten Kurzarbeitergeldes. Der „Leistungsantrag“ muss dort innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats eingehen. Auch den in der Krise auf eine Seite verkürzten Leistungsantrag für die monatliche Abrechnung finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeit. Die Agentur für Arbeit prüft deine Abrechnungsunterlagen nach Ablauf der Kurzarbeit.

Die Beantragung ist auch online möglich. Hierzu musst du dich für das eServices-Portal der Agentur für Arbeit anmelden unter https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal.


Wir haben hier ergänzend auch noch FAQ zum Thema Kurzarbeit zusammengestellt:
http://support.lexoffice.de/de-form/articles/548419-faq-kurzarbeit

Stand: 21.04.2020 (dieser Artikel wird laufend aktualisiert)

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