Wenn du nach März 2020 zu Lexware Office gewechselt bist und in deinem bisherigen System Kurzarbeit abgerechnet hattest, dann musst du in Lexware Office die Anzahl der Monate mit Kurzarbeit als Vortragswert erfassen. Nur dann funktioniert die automatische Berücksichtigung des korrekten Leistungssatzes.
So gibst du es ein, falls du "die Pferde gewechselt hast"
Gib je Mitarbeiter die ein, wie viele Monate ab einschließlich März 2020 im bisherigen System mit Kurzarbeit abgerechnet wurden. (Für den erhöhten Leistungssatz wird nur geprüft, ob für den Mitarbeiter Kurzarbeitergeld ab März gezahlt wurde. Es ist egal, ob in den Kurzarbeit-Monaten die Ausfallstunden mindestens 50 % betrugen oder nicht. Hier reicht es, überhaupt KuG bezogen zu haben.)
Beispiel:
Seit Mai 2020 erstellst du die Abrechnungen mit Lexware Office, zuvor hast du eine andere Lösung genutzt. Der Mitarbeiter war im März und im April jeweils Kurzarbeit - es spielt keine Rolle, wie hoch der Ausfall durch Kurzarbeit im März und April jeweils war. Dann musst du als Vortragswert 2 Monate eingeben.
Die Vorträge findest du wie folgt:
Klicke auf den Menüpunkt Mitarbeiter
Es wird die Liste der Mitarbeiter angezeigt.
Klicke beim Mitarbeiter über die 3 Punkte (rechts) auf “Vorträge bearbeiten”
In den Vorträgen genügt es, wenn du die Kurzarbeits-Monate eingibst. (Die restlichen Eingaben werden nur bei Einmalzahlungen benötigt. Sollte das der Fall sein, weist Lexware Office dich in der Abrechnung auf die Eingabe hin.)
Übrigens: Deine Eingabe wird auf Plausibilität geprüft wie im Beispiel hier. Unter anderem falls die Anzahl der eingegebenen Monate einen KuG-Beginn vor März 2020 ergeben sollten.
Nachträgliche Anpassung löst Korrekturabrechnung aus
Wenn du die Anzahl der Monate mit Kurzarbeit in den Vorträgen nachträglich eingibst, dann werden bereits erstellte Abrechnungen mit Kurzarbeit korrigiert, sofern diese davon betroffen sind.
Die Korrektur-Abrechnungen erhältst du zusammen mit der nächsten durch dich freigegebenen Lohnabrechnung. Sobald du diese freigegeben hast, werden die Verrechnungsbeträge festgeschrieben und automatisch mit verbucht.
Eine korrigierte Abrechnungsliste für die Korrekturabrechnung des Kurzarbeitergeldes an die Arbeitsagentur können wir vom Lohn-Support dir auf Wunsch vorab schon ausstellen.

