Stand 04.01.2022
Was gibt es bei Kurzarbeit generell zu beachten?
Auf der Seite Kurzarbeit & Kurzarbeitergeld in unserem Hilfe-Bereich haben wir die wichtigsten Informationen für dich zusammengestellt.
Bei weiteren Fragen melde dich gerne über das türkisfarbene Chat-Symbol. Wir helfen dir gerne weiter.
Erstmalig Kurzarbeitergeld abrechnen - wie gehe ich vor?
Alle wichtigen Informationen, woran du denken solltest, um alles korrekt zu machen, findest du im Artikel Kurzarbeitergeld monatlich abrechnen.
Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Mitarbeiter:innen Vorschüsse auszahlen möchte?
Damit du weißt, wie das konkret gehen kann (ohne dich in Schwierigkeiten zu bringen), haben wir ein konkretes Beispiel vorbereitet.
Abwesenheiten: So geht Krank und Urlaub während Kurzarbeit
Spar dir den Angstschweiß: Auch hier ist Lexware Office dein verlässlicher Guide und nimmt dir die zu erledigenden Jobs fast vollständig ab. Was du noch tun musst, beschreibt der Hilfeartikel Urlaub, krank & Co während Kurzarbeit. Er enthält auch Beispiele, mit deren Hilfe du verstehst, was da berechnet wird.
Feiertage in Monaten mit Kurzarbeit - und jetzt?
Ach ja: Da gibt’s auch ein paar Fallen. Da führt dich Lexware Office aber komfortabel drum rum.
Bekommen Azubis auch Kurzarbeitergeld?
Für Azubis muss in der Regel 6 Wochen die volle Vergütung weitergezahlt werden, auch wenn das Unternehmen an sich Kurzarbeit macht. Dazu rechnest du den Azubi ganz normal ab, ohne Kurzarbeit. Erst nach 6 Wochen kann tatsächlich Kurzarbeit abgerechnet werden.
Betriebliche Altersvorsorge (BAV) während Kurzarbeit
Ob während Kurzarbeit weiterhin Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt werden oder nicht, hängt davon ab wie das zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter geregelt ist. Setze dich mit dem Ansprechpartner deines Anbieters in Verbindung, der dich und gegebenenfalls deine Mitarbeiter:innen bei einer möglichen Anpassung unterstützt.
Fällt die Arbeitsleistung komplett aus (= 100 % Kurzarbeit, z. B. in vielen Betrieben in der Corona-Krise), ist kein Arbeitsentgelt vorhanden, welches umgewandelt werden kann. Die Entgeltart "Altersvorsorge Entgeltumwandlung" ist dann nicht möglich und wäre zu löschen.
Sofern teilweise gearbeitet wird und ein Entgeltanspruch besteht, solltest du mit deinen Mitarbeiter:innen klären, ob die Entgeltumwandlung weiterlaufen soll oder mit der Beitragszahlung ausgesetzt bzw. diese vermindert wird.
Sofern du einen Arbeitgeberzuschuss zur Altersvorsorge zahlst, ist zu prüfen, ob du als Arbeitgeber zur Fortzahlung verpflichtet bist. Wenn nicht, ob du diesen auch während Kurzarbeit weiterzahlst und in welcher Höhe.
Nach Ende der Kurzarbeit sollte der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden - gegebenenfalls wiederum abgestimmt mit deinen Mitarbeiter:innen, unterstützt durch deinen Anbieter.
Übernimmt die Arbeitsagentur den Zuschuss zur BAV?
Nein. Die Entgeltart Betriebliche Altersvorsorge ist beitragsfrei in der Sozialversicherung. Das gilt für den Arbeitgeberzuschuss zur BAV als auch für die Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer. Weil daraus keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, können auch keine Leistungen daraus gezahlt werden. Die BAV bleibt also beim Kurzarbeitergeld außen vor.