Eine Abschlagsrechnung (auch Anzahlungsrechnung oder Akontorechnung genannt) wird pauschal vorab, d.h. vor Fertigstellung der vereinbarten Leistung bzw. Teilleistungen ausgestellt.
Eine Abschlagsrechnung stellst du immer dann, wenn du für deinen Auftraggeber noch keine Leistung erbracht hast oder die Leistung vom Empfänger noch nicht abgenommen wurde. Eine typische Situation für eine Abschlagsrechnung ist ein vereinbarter Vorschuss, den du pauschal zu Beginn eines Projekts in Rechnung stellen möchtest.
Im Unterschied dazu ist eine Teilrechnung (oder präziser "Teilschlussrechnung") eine ganz normale Rechnung. Sie wird für eine genau abgrenzbare Teilleistung gestellt (Beispiel: Keller eines Hauses ist als erster Bauabschnitt fertiggestellt). Und im Unterschied zur Abschlagsrechnung wird hier deine erstellte Leistung auch von deinem Auftraggeber abgenommen. Eine (Teil-) Rechnung steht für dich als Unternehmer:in also nicht unter dem Vorbehalt der endgültigen Gesamtabrechnung.
Sowohl für Abschlagsrechnungen als auch für (Teil-)Rechnungen gelten die gleichen Pflichtangaben. Lexware Office hilft dir hier automatisch, keine der notwendigen Angaben zu vergessen.
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