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Nach der Handelsregistereintragung: So aktualisieren Sie Ihr Lexware Geschäftskonto

Die HRB-Nummer ist da - so aktualisieren Sie Ihr Lexware Geschäftskonto nach der Eintragung ins Handelsregister.

Verfasst von Jonathan

Schritt 1: Handelsregisternummer in Lexware Office hinterlegen

Öffnen Sie in Lexware Office Ihre Geschäftskonto - Verwaltung > Unternehmen > Details zu Ihrem Unternehmen und tragen Sie Ihre HRB-Nummer im Feld Handelsregisternummer ein. Klicken Sie anschließend auf Speichern.

Was passiert automatisch? Der Zusatz „i. Gr." entfällt nach der Hinterlegung automatisch in Ihrem Lexware Geschäftskonto - Ihr Konto ist damit von der Gründungsphase in den regulären Betrieb überführt.

Möchten Sie zusätzliche Pflichtangaben wie Gerichtsstand oder Geschäftsführer auf Ihren Belegen ausweisen, hinterlegen Sie diese unter Einstellungen → Firmendaten → Zusatzangaben. Aktivieren Sie die Firmenzusätze anschließend unter Einstellungen → Drucklayout → Fußzeile.

Bitte beachten Sie, dass die Handelsregisternummer innerhalb von 90 Tagen nach der Eröffnung hinterlegt werden muss, da sonst eine Sperre wirksam wird.


Schritt 2: Geschäftsunterlagen aktualisieren

Die Angabe der Handelsregisternummer auf Rechnungen, Angeboten und Briefen ist nach §§ 37a, 125a HGB gesetzlich vorgeschrieben - sie schützt Ihre Geschäftspartner und schafft Rechtssicherheit. Prüfen Sie, ob folgende Unterlagen den aktuellen Stand zeigen:

  • Rechnungen und Angebote in Lexware Office (Drucklayout und Fußzeile)

  • Impressum Ihrer Website

  • E-Mail-Signatur

  • Verträge und Briefbögen


Schritt 3: Weitere Pflichten nach der Eintragung

Nach der HR-Eintragung sind je nach Situation noch folgende Schritte erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung: Melden Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an, sofern Ihre Tätigkeit dies erfordert.

  • Steuernummer und USt-ID beantragen: Die Handelsregisternummer dient ausschließlich der Identifikation im Handelsrecht — für steuerliche Zwecke benötigen Sie zusätzlich eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID), die Sie beim Finanzamt beantragen.

  • Transparenzregister prüfen: Sind wirtschaftlich Berechtigte nicht bereits aus einem öffentlichen Register wie dem Handelsregister ersichtlich, besteht eine Meldepflicht im Transparenzregister.

  • Spätere Änderungen melden: Bei Änderungen wie einem neuen Firmennamen, einem anderen Unternehmenssitz oder einer geänderten Rechtsform müssen Sie diese unverzüglich ins Handelsregister eintragen lassen.


Woran erkennen Sie, dass alles erledigt ist?

  • Ihr Konto zeigt den Firmennamen ohne den Zusatz „i. Gr."

  • Die Rechtsform mir Firmennamen ist auf Ihren Belegen korrekt ausgewiesen


Wissenswertes zur Handelsregistereintragung

Warum ist die Eintragung ins Handelsregister wichtig?

Die Eintragung ist für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG gesetzlich vorgeschrieben. Sie schafft rechtliche Transparenz und ist Voraussetzung für viele geschäftliche Aktivitäten — darunter der Abschluss von Verträgen und die Eröffnung eines Geschäftskontos.

Welche Informationen sind mit der Handelsregisternummer verknüpft?

Die Handelsregisternummer identifiziert Ihr Unternehmen eindeutig. Mit ihr sind verknüpft: Name und Sitz der Gesellschaft, die Rechtsform (z. B. GmbH, UG), der Unternehmensgegenstand sowie die vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer).

Wie lange dauert die Eintragung?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Arbeitsaufkommen des zuständigen Amtsgerichts — in der Regel zwischen 1 und 4 Wochen. Sobald die Eintragung erfolgt ist, reichen Sie die Handelsregisternummer bei Ihrer Bank ein, damit Ihr Geschäftskonto entsprechend aktualisiert werden kann.

Kann ich das Konto schon vor der Eintragung nutzen?

Ja, als GmbH in Gründung oder UG in Gründung können Sie Ihr Geschäftskonto bereits für Einzahlungen des Stammkapitals und erste Geschäftsvorgänge nutzen. Die endgültige Aktivierung erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Handelsregisternummer.

Ist die Handelsregisternummer öffentlich einsehbar?

Ja, die Handelsregisternummer und die damit verbundenen Unternehmensdaten sind im öffentlichen Handelsregister einsehbar und können online abgerufen werden.

Gibt es Gebühren für die Eintragung?

Ja, die Eintragung ist kostenpflichtig. Die Höhe variiert je nach Rechtsform und Umfang der Eintragung. Ihr Notar kann Ihnen genaue Informationen geben.


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Sollten Sie Fragen rund um das Lexware Geschäftskonto haben, kontaktieren Sie bitte unseren Banking-Support unter banking@lexware.de.

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