Die richtigen Nachweise für Ihr neues Geschäftskonto
Um Ihr neues Lexware Geschäftskonto zu eröffnen, halten Sie vorab die passenden Dokumente bereit. Welche das sind, hängt direkt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab, weil der Gesetzgeber für jede Unternehmensform unterschiedliche Nachweise für die Identitätsprüfung vorschreibt.
Hinweis: Die Solaris SE, die Bank hinter dem Lexware Geschäftskonto, kann auf Basis der eingereichten Dokumente jederzeit zusätzliche Informationen anfordern, um gesetzliche Richtlinien vollständig zu erfüllen. Sie erhalten in diesem Fall eine direkte Benachrichtigung.
Erforderliche Unterlagen nach Rechtsform
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der üblichen Dokumente, die für die jeweilige Rechtsform Ihres Unternehmens bereitgehalten werden müssen:
Rechtsform | Erforderliche Dokumente - Beschreibungen |
GbR, eGbR, PartG |
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GmbH i. Gr. |
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GmbH & Co. KG |
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AG LTD |
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eG |
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Freiberufler |
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Einzelunternehmen |
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Wichtig: Offiziellen Firmendokumente wie Gesellschaftsverträge, müssen in der Regel einen notariellen Stempel, ein Siegel und eine händische Unterschrift enthalten, um rechtlich gültig zu sein.
Häufige Fragen zu den benötigten Dokumenten
Muss jedes Dokument notariell beglaubigt sein?
Ob eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist, hängt von Ihrer Rechtsform ab. Wenn Sie ein Einzelunternehmen führen, reicht die einfache Gewerbeanmeldung vollständig aus - eine notarielle Beglaubigung ist hier nicht nötig.
Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH in Gründung ist hingegen ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich. Notariell beglaubigt bedeutet: Der Notar hat das Dokument mit Stempel, Siegel und Unterschrift als rechtsgültig bestätigt.
Was passiert, wenn die Bank weitere Informationen anfordert?
Wenn die Solaris SE zusätzliche Daten für die Kontoeröffnung benötigt, erhalten Sie eine direkte Benachrichtigung während oder nach dem Prüfungsprozess. Sie können die fehlenden Informationen anschließend einfach nachreichen — die Prüfung wird dann fortgesetzt.
Woher weiß ich im Prozess genau, welche Datei ich hochladen muss?
Lexware Office zeigt Ihnen den genauen Dokumentenbedarf direkt innerhalb des digitalen Eröffnungsprozesses an. Sie sehen auf dem Bildschirm präzise benannt, welches Dokument für Ihre angegebene Rechtsform jetzt hochgeladen werden muss.
Ich bin Freiberufler, welcher Berufsnachweis wird akzeptiert?
Als Freiberufler (z. B. Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Architekt) reicht ein gültiger Nachweis Ihrer Berufszulassung. Das kann die offizielle Zulassung Ihrer Berufskammer, ein Kammerbescheid oder ein gleichwertiges amtliches Dokument sein. Weitere Details finden Sie in der weiterführenden Anleitung für Freiberufler.
Sie haben weitere Rückfragen?
Unser spezialisierter Banking-Support hilft Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: Banking@Lexware.de.