Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) vereinfacht die zentrale Meldung grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU und die Abführung der Umsatzsteuer im entsprechenden Zielland.
Bevor Sie die Vorteile des Verfahrens nutzen können, muss zuerst eine Registrierung beim Bundeszentralamts für Steuern erfolgen.
Ob Sie gerade die Umsatzschwelle überschreiten, die ersten Schritte für das OSS-Verfahren planen oder sich einfach Klarheit verschaffen wollen: hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um gut vorbereitet zu sein!
Checkliste für die OSS-Registrierung
Für eine erfolgreiche Registrierung und die anschließende Anwendung des OSS-Verfahrens haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, die Sie durch den gesamten Prozess führt.
✔️ Wann muss ich mich für das OSS-Verfahren registrieren?
Sie müssen sich für das OSS-Verfahren registrieren, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
🇪🇺 Grenzüberschreitende Umsätze in der EU: Sie verkaufen Waren (Fernverkäufe) oder erbringen Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern.
💸 Umsatzschwelle von 10.000 € überschritten: Ihr gesamter EU-weiter Nettoumsatz mit Privatpersonen überschreitet im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr die Schwelle von 10.000 €.
🕓 Vor dem ersten steuerpflichtigen Umsatz: Die Registrierung für das OSS muss abgeschlossen sein, bevor Sie den ersten Umsatz tätigen, für den die OSS-Regelungen gelten.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt.).
✔️ Wie prüfe ich, ob ich die Umsatzschwelle überschreite?
Liegt Ihr gesamter Umsatz an Privatpersonen im EU-Ausland im aktuellen Jahr oder im Vorjahr über 10.000 € netto, müssen Sie sich für das OSS-Verfahren registrieren.
So prüfen Sie, ob Sie die Umsatzschwelle überschreiten:
1. Wechseln Sie in den Bereich Buchhaltung > Steuerliche Meldungen.
2. Scrollen Sie zur Kachel „Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland“.
3. Hier sehen Sie Ihre aufgelisteten Umsätze für das aktuelle und das vorangegangene Jahr. So können Sie direkt erkennen, ob eine Registrierung für Sie notwendig ist.
👩🏫 Wenn Sie sich unsicher sind, ob das OSS-Verfahren für Sie relevant ist, empfehlen wir frühzeitig die Beratung durch eine Steuerkanzlei in Anspruch zu nehmen.
✔️ Wo kann ich mich für das OSS-Verfahren registrieren?
Die Registrierung für das OSS-Verfahren erfolgt in zwei Schritten über das BZStOnline-Portal (BOP).
Schritt 1: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
Für das One-Stop-Shop-Verfahren benötigen Sie eine USt-IdNr., die Sie vorab beim BZStOnline-Portal beantragen können.
💻 Online-Antrag:
Nutzen Sie das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern BZStOnline-Portal (BOP).
Dort können Sie den Antrag bequem elektronisch stellen.
📝 Benötigte Angaben:
Ihre Steuernummer, die Sie vom zuständigen Finanzamt erhalten haben.
Ihre vollständigen Unternehmensdaten, z. B. Name, Adresse und Art der Tätigkeit.
🕓 Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Tage bis wenige Wochen. Die USt-IdNr. wird Ihnen dann schriftlich zugeschickt.
Schritt 2: Für das OSS-Verfahren registrieren
Sobald Sie Ihre USt-IdNr. erhalten haben, können Sie sich für das OSS-Verfahren registrieren.
💻 Online-Antrag:
Melden Sie sich im Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern BZStOnline-Portal (BOP) an. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto.
📝 Antrag auf OSS-Registrierung stellen:
Nach dem Login finden Sie die Möglichkeit, sich für das OSS-Verfahren zu registrieren.
Geben Sie die erforderlichen Informationen zu Ihrem Unternehmen an, wie:
Steuernummer.
Unternehmensdaten (Name, Adresse).
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
🕓 Bestätigung abwarten:
Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Registrierung sowie Ihre OSS-Steuernummer.
✔️ Wie aktualisiere ich die Einstellungen in meinem Account?
Nachdem Sie sich erfolgreich für das OSS-Verfahren registriert haben, müssen Sie Ihre Account-Einstellungen aktualisieren, damit Ihre Umsätze korrekt mit der EU-Zielland-Steuer besteuert werden.
1. Gehen Sie zu Einstellungen > Allgemeine Einstellungen.
2. Scrollen Sie zum Abschnitt „Umsatzsteuer bei Privatpersonen im EU-Ausland“.
3. Wählen Sie hier die entsprechende Option für die Besteuerung mit EU-Zielland-Steuer aus.
4. Scrollen Sie zum Seitenende und klicken Sie auf Speichern.
✔️ Wie buche ich Einnahmen an Privatpersonen im EU-Ausland?
Nachdem Sie Ihre Einstellungen aktualisiert haben, können Sie Ihre Einnahmen korrekt erfassen.
Option 1: Rechnung mit EU-Ziellandsteuer erstellen
Eine detaillierte Anleitung zur Erstellung einer Rechnung mit EU-Zielland-Steuer finden Sie in unserem Artikel.
Anleitung: Rechnung mit EU-Zielland-Steuer erstellen
Option 2: Einnahme mit EU-Ziellandsteuer in der Belegerfassung erfassen
Wenn Sie in Ihren allgemeinen Einstellungen hinterlegt haben, dass Ihre Umsätze mit der EU-Zielland-Steuer besteuert werden, stehen Ihnen für diese Einnahmen die folgenden Kategorien zur Verfügung:
„Fernverkauf in EU-Land steuerpflichtig“
„Elektronische Dienstleistung in EU-Land steuerpflichtig“
✔️ Wie werden die Einnahmen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) ausgewiesen?
Innergemeinschaftliche Fernverkäufe und elektronische Dienstleistungen, die unter das OSS-Verfahren fallen, werden in der USt-VA in Kennziffer 45 gemeldet.
Kein Einfluss auf die Zahllast: Diese Umsätze werden nur als Bemessungsgrundlage unter der Position „Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)“ ausgewiesen. Es wird kein Steuerbetrag berechnet, und die Zahllast wird nicht beeinflusst.
Meldung an das BZSt: Die eigentliche Steuermeldung und -zahlung erfolgt quartalsweise über die OSS-Meldung direkt an das BZSt, das die Steuer an die jeweiligen EU-Länder weiterleitet.
✔️ Wie melde ich die EU-Zielland-Steuer quartalsweise beim BZSt.?
Wenn Sie für das OSS-Verfahren registriert sind, sind Sie zur Abgabe einer Quartalsmeldung verpflichtet.
Meldepflicht: Die Meldung muss für jedes Quartal erfolgen, in dem Sie Umsätze getätigt haben.
Nullmeldung: Auch wenn Sie in einem Quartal keine entsprechenden Umsätze hatten, müssen Sie eine „Nullmeldung“ abgeben.
Weitere Details hierzu finden Sie in unserem Artikel Quartalsmeldungen der EU-Zielland-Steuer beim Bundeszentralamt für Steuern.
One-Stop-Shop, OSS, Steueranmeldung, EU-Zielland-Steuer, BOP, OSS- Export, BZSt, Quartalsmeldung


