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Fehlermeldungen beim DATEV Buchungsdatenservice beheben

Fehlermeldungen beim DATEV Buchungsdatenservice schnell verstehen und beheben - mit Fehlertabelle, Verbindungs-Reset und Support-Checkliste.

Verfasst von Jasmin

Dieser Artikel hilft Ihnen dabei, Fehlermeldungen beim Übertragen von Buchungssätzen und Belegen über den DATEV Buchungsdatenservice schnell zu verstehen und zu beheben.

⚠️ Wichtig: Dieser Artikel gilt ausschließlich für den Buchungsdatenservice (Sprich: Buchungssätze und Belege). Wenn Sie ausschließlich Belege ohne Buchungssätze übertragen, nutzen Sie den Rechnungsdatenservice 1.0. Eine Anleitung dazu finden Sie im Artikel "Wie nutze ich den DATEV Rechnungsdatenservice 1.0?".


Wo finden Sie die Fehlermeldung?

Beim Buchungsdatenservice gibt es zwei Arten von Rückmeldungen, an denen Sie ein Problem erkennen:

  • Rote Fehlerbanderole (blockierend): In einigen Fällen erscheint eine rote Fehlerbanderole. Der Export wird blockiert, bis das Problem behoben ist. Die passende Lösung finden Sie in der Tabelle weiter unten.

  • Hinweis „Fehlerhafte Übertragung" (nicht blockierend): Wenn keine rote Banderole erscheint, der Export aber im unteren Bereich den Hinweis „Fehlerhafte Übertragung" zeigt, finden Sie die Einzelheiten über Details.

Den aktuellen Export-Status und detaillierte Fehlermeldungen finden Sie direkt in Lexware Office unter Einstellungen > Export > DATEV-Datenservices > Protokoll. Prüfen Sie dort sowohl das Belegprotokoll als auch das Buchungsprotokoll.


Fehlercode identifizieren und beheben

Die folgende Tabelle übersetzt technische Fehlermeldungen in konkrete Handlungsschritte.

Fehlermeldung / Problem

Bedeutung

Lösung im System

"Ihre Mandantendaten konnten nicht abgerufen werden. Bitte überprüfen Sie die Einrichtung in DATEV."

In DATEV fehlen erforderliche Rechte oder Einstellungen für die Übertragung.

Kontaktieren Sie Ihre Steuerkanzlei und bitten Sie diese, die fehlenden Rechte zu vergeben. Weitere Hilfe: „Fehlermeldung: Ihre Mandantendaten konnten nicht abgerufen werden".

"Fehlende Rechte in DATEV"
(auch: „Beim Abruf der Bestandsdaten von DATEV ist ein Berechtigungsproblem aufgetreten.")

Der verwendete SmartLogin oder myIdentity-Stick (Ihre DATEV-Anmeldeverfahren für den Zugriff auf das DATEV-Konto) verfügt nicht über die nötigen Berechtigungen.

Kontaktieren Sie Ihre Steuerkanzlei. Sie muss die Rechte für den Buchungsdatenservice in der DATEV Rechteverwaltung online freigeben.

„Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.“

Diese Meldung kann verschiedene Ursachen haben, häufig eine vorübergehende Störung bei DATEV.

Warten Sie einige Minuten und starten Sie die Übertragung erneut. Besteht der Fehler weiter, setzen Sie die Verbindung zurück (siehe Abschnitt „Verbindung zurücksetzen").

„Der gewählte Monat passt nicht zum eingegebenen Wirtschaftsjahr.“

Wirtschaftsjahr und zu exportierender Zeitraum sind nicht stimmig.

Prüfen Sie in Lexware Office unter Einstellungen > Export > Datenübertragung an Steuerkanzlei den Wirtschaftsjahresbeginn und den Übertragungsmonat.

"Sie haben als Belegzeitraum einen Monat ausgewählt, der seitens DATEV Unternehmen online nicht korrekt konfiguriert wurde."

Der gewählte Monat ist in DATEV Unternehmen online nicht korrekt konfiguriert.

Bitten Sie Ihre Steuerkanzlei, den Zeitraum in DATEV Unternehmen online zu prüfen und korrekt einzurichten.

„Übertragung fehlerhaft" (Allgemein)

Häufig eine temporäre Störung oder ein abgelaufener Zugangstoken (die zeitlich begrenzte Berechtigung der Verbindung zwischen Lexware Office und DATEV).

Setzen Sie die Verbindung zurück (siehe Abschnitt „Verbindung zurücksetzen") und starten Sie den Export erneut. Fehlen nur einzelne Belege, lesen Sie den Abschnitt „Wenn einzelne Belege nicht übertragen wurden".

„Authentifizierung fehlgeschlagen.“

Die Verbindung zu DATEV konnte nicht hergestellt werden, da die Authentifizierung gescheitert ist.

Prüfen Sie Ihren DATEV SmartLogin auf dem Smartphone. Führen Sie anschließend eine Neu-Authentifizierung in Lexware Office durch.


Wenn einzelne Belege nicht übertragen wurden

Läuft der Export durch, fehlen aber einzelne Belege oder Sie sehen den Hinweis „Fehlerhafte Übertragung", liegt es meist an einem einzelnen Beleg. Öffnen Sie zuerst das Buchungsprotokoll und das Belegprotokoll unter Einstellungen > Export > DATEV-Datenservices > Protokoll. Dort finden Sie zu jedem nicht übertragenen Beleg eine konkrete Fehlermeldung. Häufige Ursachen:

  • Belegbild zu groß: DATEV lehnt Belege über 20 MB ab. Aus Gründen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) darf Lexware Office die Datei beim Export nicht automatisch verkleinern. Öffnen Sie den betroffenen Beleg, lösen Sie die Zahlung, löschen Sie das Belegbild und laden Sie ein kleineres Belegbild hoch. Ordnen Sie die Zahlung anschließend wieder zu.

  • Beleg bereits in DATEV vorhanden: Der Beleg wurde bereits an DATEV übertragen. Für das weitere Vorgehen kontaktieren Sie den Lexware Office Support.

  • Dateiinhalt passt nicht zur Dateiendung: DATEV prüft den technischen Aufbau jeder Datei. Stimmt der Inhalt nicht zur Endung (zum Beispiel eine in „.jpg" umbenannte PDF-Datei), lehnt DATEV den Beleg als mögliche Manipulation ab. Dies entspricht dem Fehler DCO01219. Den Workaround finden Sie hier: Belegtransfer Workaround DCO01219.


Allgemeine Fehlerbehebung: Verbindung zurücksetzen

Lässt sich der Fehler keinem konkreten Code zuordnen oder besteht er nach der ersten Lösung weiter, hilft häufig ein vollständiges Zurücksetzen der Verbindung (Token-Reset). So setzen Sie die Verbindung zum Buchungsdatenservice zurück:

1. Navigieren Sie zu Einstellungen > Export > DATEV-Datenservices.

2. Klicken Sie beim Buchungsdatenservice auf Verbindung trennen.

Einstellungen für die DATEV-Datenservices in Lexware Office mit der Schaltfläche Verbindung trennen beim Buchungsdatenservice

3. Klicken Sie auf Verbindung aufbauen und authentifizieren Sie sich erneut über DATEV.

4. Starten Sie die Übertragung anschließend erneut.

⚠️ Hinweis zur Sachkontenlänge: Der Buchungsdatenservice unterstützt Sachkontenlängen zwischen 4 und 8 Stellen – im Gegensatz zum Rechnungsdatenservice. Lexware Office passt die Sachkontenlänge beim Übertrag automatisch an Ihre DATEV-Einstellungen an. Sie müssen hier nichts manuell anpassen.


Häufige Fragen zur Fehlerbehebung beim Buchungsdatenservice

Was passiert, wenn nur ein Teil der Belege nicht übertragen wurde?
Wenn nur ein Teil der Belege übertragen wurde, prüfen Sie zuerst das Belegprotokoll unter Einstellungen > Export > DATEV-Datenservices > Protokoll. Wie Sie mit einzelnen fehlenden Belegen umgehen, erklärt dieser Artikel: Einige Belege wurden beim Datenservice nicht übertragen. Was kann ich tun?

Warum fehlen einzelne Belege in einem bestimmten Monat?
Belege fließen immer zum Belegdatum in den Export – unabhängig davon, ob sie bereits bezahlt wurden. Einen Beleg finden Sie also in dem Monat, in dem sein Belegdatum liegt. Wird die Zahlung später über die Zuordnung eines Bankumsatzes ausgeglichen, fließt nur die Zahlungsbuchung in den Export des Zahlungsmonats ein; der Beleg selbst wird dabei nicht erneut übertragen.

Was soll ich bei einem DATEV Belegtransfer-Fehler (DCO01219) tun?
Für den DATEV Belegtransfer-Fehler DCO01219 steht ein gesonderter Workaround bereit: Belegtransfer Workaround DCO01219.


Wenn der Fehler bestehen bleibt: Support-Checkliste

Besteht der Fehler nach allen Schritten weiterhin, kontaktieren Sie den Lexware Office Support. Halten Sie dafür folgende Informationen bereit – das beschleunigt die Lösung:

  • Screenshot des aktuellen Fehlerprotokolls aus Einstellungen > Export > DATEV-Datenservices.

  • Bestätigung Ihrer Steuerkanzlei, dass die Rechte für den Buchungsdatenservice in der DATEV Rechteverwaltung online aktiv sind.

💡 Hinweis für Ihre Steuerkanzlei: Der Buchungsdatenservice muss in DATEV über die Unterberaternummer (mandantengenutzte Beraternummer) bestellt sein. Wird der Service auf die Kanzlei-Beraternummer bestellt, erscheint die Fehlermeldung erneut.

Den DATEV-Ansprechpartner für den Buchungsdatenservice erreichen Sie unter kanzlei-rechnungswesen-buchfuehrung@service.datev.de oder telefonisch unter 0911 319-38600.

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