Dieser Artikel hilft Ihnen dabei, Fehlermeldungen beim Übertragen von Belegen und Belegdaten über den DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 schnell zu verstehen und zu beheben.
⚠️ Wichtig: Dieser Artikel gilt ausschließlich für den Rechnungsdatenservice 1.0 (nur Belege und Belegdaten, keine Buchungssätze). Wenn Sie zusätzlich Buchungssätze übertragen, lesen Sie bitte den Artikel „Fehlermeldungen beim DATEV Buchungsdatenservice beheben".
Wo finden Sie die Fehlermeldung zum Rechnungsdatenservice 1.0?
Beim Rechnungsdatenservice 1.0 gibt es zwei Arten von Rückmeldungen, an denen Sie ein Problem erkennen:
Rote Fehlerbanderole (blockierend): In einigen Fällen erscheint eine rote Fehlerbanderole. Der Export wird blockiert, bis das Problem behoben ist. Die passende Lösung finden Sie in der Tabelle weiter unten.
Hinweis „Fehlerhafte Übertragung" (nicht blockierend): Wenn keine rote Banderole erscheint, der Export aber im unteren Bereich den Hinweis „Fehlerhafte Übertragung" zeigt, finden Sie die Einzelheiten über Details.
Den aktuellen Export-Status und detaillierte Fehlermeldungen finden Sie direkt in Lexware Office unter Einstellungen > Export > DATEV-Datenservices > Protokoll. Prüfen Sie dort das Belegprotokoll. Der Rechnungsdatenservice 1.0 überträgt Ein- und Ausgangsbelege in zwei getrennten Übertragungen – prüfen Sie deshalb beide Protokolleinträge.
Fehlercode identifizieren und beheben
Die folgende Tabelle übersetzt die technischen Fehlermeldungen des Rechnungsdatenservice 1.0 in konkrete Handlungsschritte.
Fehlermeldung / Problem | Bedeutung | Lösung im System |
„Ihre Mandantendaten konnten nicht abgerufen werden. Bitte überprüfen Sie die Einrichtung in DATEV." | In DATEV fehlen erforderliche Rechte oder Einstellungen für die Übertragung. | Kontaktieren Sie Ihre Steuerkanzlei und bitten Sie diese, die fehlenden Rechte zu vergeben. Weitere Hilfe: „Fehlermeldung: Ihre Mandantendaten konnten nicht abgerufen werden". |
„Fehlende Rechte in DATEV" | Der verwendete DATEV SmartLogin oder mIDentity-Stick (Ihre DATEV-Anmeldeverfahren für den Zugriff auf das DATEV-Konto) verfügt nicht über die nötigen Berechtigungen. | Kontaktieren Sie Ihre Steuerkanzlei. Sie muss die Rechte für den Rechnungsdatenservice 1.0 in der DATEV Rechteverwaltung online freigeben. Auf der DATEV-SmartCard müssen unter der Rubrik „Cloud Services Rechnungswesen" die Rechte für den Rechnungsdatenservice 1.0 aktiviert sein (grünes Häkchen) – und zwar für die Mandant:innen und deren Mitarbeiter:innen. Weitere Hilfe: „Fehlerhafte Konfiguration oder fehlende Rechte in DATEV". |
„Lexware Office unterstützt nur die Kontenlänge 4, es wurde eine abweichende Kontenlänge gefunden." | Lexware Office bucht mit vierstelligen Sachkonten aus dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03 oder SKR 04. Ist im DATEV-Bestand eine abweichende (zum Beispiel sechsstellige) Kontenlänge hinterlegt, bricht der Rechnungsdatenservice 1.0 ab. | Bitten Sie Ihre Steuerkanzlei, die Sachkontenlänge im DATEV-Bestand auf vier Stellen einzustellen. Die Sachkontenlänge in Lexware Office selbst lässt sich nicht ändern. |
„Rechnungsbuch nicht angelegt" | In DATEV Unternehmen online ist kein Rechnungseingangsbuch oder Rechnungsausgangsbuch angelegt. Ohne dieses Buch kann der Rechnungsdatenservice 1.0 keine Belege übergeben. | Bitten Sie Ihre Steuerkanzlei, in DATEV Unternehmen online das Rechnungseingangsbuch bzw. Rechnungsausgangsbuch anzulegen und die Bearbeitungsform auf „Erweitert" zu stellen. Siehe „DATEV Unternehmen Online: in Belege Online Bearbeitungsform auf ‚Erweitert' stellen". |
Falscher Datenservice ausgewählt (Produkt in DATEV nicht bestellt) | In DATEV ist für diesen Mandanten der Rechnungsdatenservice 1.0 gebucht, in Lexware Office wurde aber der Buchungsdatenservice gewählt – dafür fehlen die Rechte. | Trennen Sie in Lexware Office die Verbindung zu DATEV, wählen Sie erneut DATEV-Datenservices auswählen und stellen Sie den Service Rechnungsdatenservice 1.0 ein. Anschließend Übernehmen und Übertragung neu starten. |
„Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal." | Diese Meldung kann verschiedene Ursachen haben, häufig eine vorübergehende Störung bei DATEV. | Warten Sie einige Minuten und starten Sie die Übertragung erneut. Besteht der Fehler weiter, setzen Sie die Verbindung zurück (siehe Abschnitt „Verbindung zurücksetzen"). |
„Sie haben als Belegzeitraum einen Monat ausgewählt, der seitens DATEV Unternehmen online nicht korrekt konfiguriert wurde." | Der gewählte Monat ist in DATEV Unternehmen online nicht korrekt konfiguriert. | Bitten Sie Ihre Steuerkanzlei, den Zeitraum in DATEV Unternehmen online zu prüfen und korrekt einzurichten. Weitere Hilfe: „Fehlermeldung: Belegzeitraum nicht korrekt konfiguriert". |
„Übertragung fehlerhaft" (allgemein) | Häufig eine vorübergehende Störung oder ein abgelaufener Zugangstoken (die zeitlich begrenzte Berechtigung der Verbindung zwischen Lexware Office und DATEV). | Setzen Sie die Verbindung zurück (siehe Abschnitt „Verbindung zurücksetzen") und starten Sie den Export erneut. Fehlen nur einzelne Belege, lesen Sie den Abschnitt „Wenn einzelne Belege nicht übertragen wurden". |
„Authentifizierung fehlgeschlagen." | Die Verbindung zu DATEV konnte nicht hergestellt werden, weil die Authentifizierung gescheitert ist. | Prüfen Sie Ihren DATEV SmartLogin auf dem Smartphone und führen Sie anschließend eine Neu-Authentifizierung in Lexware Office durch. |
Wenn einzelne Belege nicht übertragen wurden
Läuft der Export durch, fehlen aber einzelne Belege oder Sie sehen den Hinweis „Fehlerhafte Übertragung", liegt es meist an einem einzelnen Beleg. Öffnen Sie zuerst das Belegprotokoll unter Einstellungen > Export > DATEV-Datenservices > Protokoll. Dort finden Sie zu jedem nicht übertragenen Beleg eine konkrete Fehlermeldung. Häufige Ursachen:
Belegbild zu groß: DATEV lehnt Belege über 20 MB ab. Aus Gründen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) darf Lexware Office die Datei beim Export nicht automatisch verkleinern. Öffnen Sie den betroffenen Beleg, lösen Sie die Zahlung, löschen Sie das Belegbild und laden Sie ein kleineres Belegbild hoch. Ordnen Sie die Zahlung anschließend wieder zu.
Beleg bereits in DATEV vorhanden: Der Beleg wurde bereits an DATEV übertragen. Für das weitere Vorgehen kontaktieren Sie den Lexware Office Support.
Dateiinhalt passt nicht zur Dateiendung: DATEV prüft den technischen Aufbau jeder Datei. Stimmt der Inhalt nicht zur Endung (zum Beispiel eine in „.jpg" umbenannte PDF-Datei), lehnt DATEV den Beleg als mögliche Manipulation ab. Dies entspricht dem Fehler DCO01219. Den Workaround finden Sie hier: Belegtransfer Workaround DCO01219.
⚠️ Hinweis: Beim Rechnungsdatenservice 1.0 können Sie einen fehlerhaften Beleg nur löschen, solange die Buchhaltung für diesen Zeitraum noch nicht festgeschrieben ist. Nach dem Entfernen des betroffenen Belegs starten Sie die Übertragung erneut; die übrigen Belege werden dann übertragen.
Allgemeine Fehlerbehebung: Verbindung zurücksetzen
Lässt sich der Fehler keinem konkreten Code zuordnen oder besteht er nach der ersten Lösung weiter, hilft häufig ein vollständiges Zurücksetzen der Verbindung (Token-Reset). So setzen Sie die Verbindung zum Rechnungsdatenservice 1.0 zurück:
1. Navigieren Sie zu Einstellungen > Export > DATEV-Datenservices.
2. Klicken Sie beim Rechnungsdatenservice 1.0 auf Verbindung trennen.
3. Klicken Sie auf den grünen Button "Daten an DATEV übertragen" und authentifizieren Sie sich erneut über DATEV.
4. Starten Sie die Übertragung anschließend erneut.
Hinweis: Der Rechnungsdatenservice 1.0 überträgt ausschließlich Belege und Belegdaten, keine Buchungssätze. Die laufende Buchhaltung übernimmt Ihre Steuerkanzlei. Möchten Sie zusätzlich Buchungssätze übergeben, nutzen Sie den DATEV Buchungsdatenservice.
Häufige Fragen zur Fehlerbehebung beim Rechnungsdatenservice 1.0
Was passiert, wenn nur ein Teil der Belege nicht übertragen wurde?
Wenn einzelne Belege im Export fehlen, prüfen Sie zuerst das Belegprotokoll unter Einstellungen > Export > DATEV-Datenservices > Protokoll. Wie Sie mit einzelnen fehlenden Belegen umgehen, erklärt dieser Artikel: Einige Belege wurden beim Datenservice nicht übertragen. Was kann ich tun?
Warum fehlen einzelne Belege in einem bestimmten Monat?
Belege fließen immer zum Belegdatum in den Export – unabhängig davon, ob sie bereits bezahlt wurden. Einen Beleg finden Sie also in dem Monat, in dem sein Belegdatum liegt. Wird die Zahlung später über die Zuordnung eines Bankumsatzes ausgeglichen, fließt nur die Zahlungsbuchung in den Export des Zahlungsmonats ein; der Beleg selbst wird dabei nicht erneut übertragen.
Was soll ich bei einem DATEV-Belegtransfer-Fehler (DCO01219) tun?
Für den DATEV Belegtransfer-Fehler DCO01219 steht ein gesonderter Workaround bereit: Belegtransfer Workaround DCO01219.
Wenn der Fehler bestehen bleibt: Support-Checkliste
Besteht der Fehler nach allen Schritten weiterhin, kontaktieren Sie den Lexware Office Support. Halten Sie dafür folgende Informationen bereit – das beschleunigt die Lösung:
Screenshot des aktuellen Fehlerprotokolls aus Einstellungen > Export > DATEV-Datenservices.
Bestätigung Ihrer Steuerkanzlei, dass die Rechte für den Rechnungsdatenservice 1.0 in der DATEV Rechteverwaltung online aktiv sind.
💡 Hinweis für Ihre Steuerkanzlei: Der Rechnungsdatenservice 1.0 muss in DATEV über die Unterberaternummer (mandantengenutzte Beraternummer) bestellt sein. Wird der Service auf die Kanzlei-Beraternummer bestellt, erscheint die Fehlermeldung erneut.
Den DATEV-Ansprechpartner für den Rechnungsdatenservice 1.0 erreichen Sie unter belegwesen@service.datev.de oder telefonisch unter 0911 319-33621.
