Beim Export an DATEV bricht die Übertragung mit einer Fehlermeldung zu Konfiguration oder Rechten ab. Einige dieser Fehler können Sie direkt in Lexware Office beheben. Andere lassen sich nur in DATEV korrigieren – dafür ist Ihre Steuerkanzlei zuständig.
Dieser Artikel zeigt Ihnen für jede Fehlermeldung, was Sie selbst tun können und wann Sie Ihre Steuerkanzlei einbinden müssen.
Wo Sie die Fehlermeldung sehen
Lexware Office zeigt die Fehlermeldung direkt nach dem Übertragungsversuch im DATEV-Export an. Notieren Sie sich den genauen Wortlaut – er bestimmt das weitere Vorgehen.
Fehlermeldung | Wer kann das Problem lösen? |
Produkt in DATEV nicht bestellt | Sie selbst in Lexware Office |
Fehlende Rechte in DATEV | Ihre Steuerkanzlei in DATEV |
Unbekannter Konfigurationsfehler | Ihre Steuerkanzlei in DATEV |
Produkt in DATEV nicht bestellt
Diese Fehlermeldung erscheint, wenn in Lexware Office ein anderer DATEV-Datenservice ausgewählt ist als in der MyDATEV-Mandantenregistrierung hinterlegt. In DATEV ist der Rechnungsdatenservice 1.0 gebucht, in Lexware Office ist aber der Buchungsdatenservice ausgewählt – oder umgekehrt.
Hinweis: Lexware Office kann nicht erkennen, welcher Datenservice für Ihren Mandanten in DATEV gebucht ist. DATEV stellt aktuell beide Services gleichzeitig zur Verfügung. Die Auswahl müssen Sie deshalb manuell treffen.
Das können Sie selbst tun
Sie können diesen Fehler vollständig in Lexware Office beheben. Sie müssen Ihre Steuerkanzlei dafür nicht kontaktieren.
Öffnen Sie in Lexware Office den DATEV-Export.
Klicken Sie auf Verbindung Lexware Office zu DATEV trennen.
Klicken Sie anschließend auf den Link DATEV-Datenservices auswählen oder Mandant wechseln.
Wählen Sie den Datenservice aus, der für Ihren Mandanten in DATEV gebucht ist – in den meisten Fällen den Rechnungsdatenservice 1.0.
Klicken Sie auf Übernehmen.
Starten Sie die Übertragung erneut.
So erkennen Sie, dass es geklappt hat
Die Übertragung läuft ohne Fehlermeldung durch. Im DATEV-Export sehen Sie den gewählten Datenservice in der Übersicht.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Datenservice gebucht ist
Fragen Sie Ihre Steuerkanzlei, welchen Datenservice sie für Ihren Mandanten gebucht hat. Eine Anleitung dazu findet Ihre Kanzlei hier.
Fehlende Rechte in DATEV
Diese Fehlermeldung erscheint, wenn der angemeldete Anwender in DATEV nicht die nötigen Rechte für den gewählten Datenservice (Rechnungsdatenservice 1.0 oder Buchungsdatenservice) hat. Die Rechtevergabe findet ausschließlich in DATEV statt.
Das können Sie selbst tun
In Lexware Office können Sie diesen Fehler nicht beheben. Kontaktieren Sie Ihre Steuerkanzlei und schildern Sie den Fehler.
Das muss Ihre Steuerkanzlei tun
Ihre Steuerkanzlei verwaltet die Rechte in der DATEV-Rechteverwaltung online. Eine ausführliche Anleitung dazu findet Ihre Kanzlei hier.
Die Kurzfassung des Vorgehens für Ihre Kanzlei:
In DATEV Unternehmen online über Administration in die Rechteverwaltung online wechseln.
Den betreffenden Benutzer oder Kanzleimitarbeiter auswählen.
Prüfen, ob die Rechte für den gewählten Datenservice korrekt eingerichtet sind.
Beraternummer und Mandantennummer hinterlegen und speichern.
Die Rechtevergabe wirkt unmittelbar. Direkt danach können Sie die Übertragung in Lexware Office erneut starten.
So erkennen Sie, dass es geklappt hat
Nach der Rechteanpassung durch Ihre Kanzlei läuft die Übertragung in Lexware Office ohne Fehlermeldung durch.
Unbekannter Fehler
DATEV bricht die Übertragung mit dem Hinweis auf einen Konfigurationsfehler ab, ohne eine konkrete Ursache zu nennen. Häufige Ursache: Die MyDATEV-Mandantenregistrierung wurde nicht vollständig abgeschlossen, oder ein notwendiger Ordner fehlt in DATEV Belege online.
Das können Sie selbst tun
In Lexware Office können Sie diesen Fehler nicht beheben. Kontaktieren Sie Ihre Steuerkanzlei und bitten Sie um eine vollständige Neueinrichtung der Schnittstelle.
Das muss Ihre Steuerkanzlei tun
Ihre Kanzlei sollte in DATEV die MyDATEV-Mandantenregistrierung erneut vollständig durchlaufen. Eine ausführliche Anleitung findet Ihre Kanzlei hier.
Folgende Punkte muss Ihre Kanzlei dabei prüfen:
Den gewünschten Datenservice (Rechnungsdatenservice 1.0 oder Buchungsdatenservice) erneut buchen.
Den Buchungsvorgang vollständig durchlaufen – ohne Abbruch.
Die nötigen Zugriffsrechte für den Anwender vergeben.
Den Bestand in DATEV Belege online korrekt anlegen.
So erkennen Sie, dass es geklappt hat
Nach der Neueinrichtung durch Ihre Kanzlei läuft die Übertragung in Lexware Office ohne Fehlermeldung durch.
Wenn der Fehler bestehen bleibt
Bleibt die Fehlermeldung nach allen Schritten bestehen, wenden Sie sich beziehungsweise Ihre Steuerkanzlei direkt an den DATEV-Support:
Halten Sie für den DATEV-Support folgende Informationen bereit:
Den genauen Wortlaut der Fehlermeldung
Den gewählten Datenservice
Beraternummer und Mandantennummer
Zeitpunkt des letzten erfolgreichen und des fehlgeschlagenen Übertragungsversuchs