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Wie erstelle ich Angebote und Rechnungen für Photovoltaikanlagen mit 0% Steuer?

Angebote und Rechnungen für Photovoltaikanlagen mit 0 % Umsatzsteuer (Nullsteuersatz) in Lexware Office erstellen — von der Einstellung bis zum fertigen Beleg.

Verfasst von Marina

In diesem Artikel erfährst du, wie du in Lexware Office Angebote und Rechnungen für begünstigte Photovoltaikanlagen mit 0 % Umsatzsteuer (Nullsteuersatz) erstellst — von der Einstellung bis zum fertigen Beleg. Den rechtlichen Hintergrund zum Nullsteuersatz findest du in unserem Übersichtsartikel zum Jahressteuergesetz 2022.

Dazu beantworten wir die folgenden Fragen:

  • Welche Einstellungen muss ich vornehmen?

  • Wie erstelle ich einen Beleg mit Nullsteuersatz?

  • Warum wird mir die Einstellung nicht angezeigt?

  • Warum erscheint bei mir die Buchungskategorie „Photovoltaikanlagen" nicht?

  • Worauf muss ich bei der Erstellung achten?


Welche Einstellungen muss ich vornehmen?

Um Belege mit Nullsteuersatz erstellen zu können, aktiviere zunächst die entsprechende Einstellung in Lexware Office. Rufe nach dem Login den Pfad Zahnrad → Allgemeine Einstellungen auf.

Scrolle zum Eintrag Nullsteuer bei Photovoltaikanlagen und aktiviere die Auswahl Ja, zusätzliche Buchungskategorie „Photovoltaikanlagen“ für Nullsteuer bei Belegerstellung anzeigen. Vergiss nicht, die Seite zu speichern.


Wie erstelle ich einen Beleg mit Nullsteuersatz?

Wenn du die Einstellung Nullsteuer bei Photovoltaikanlagen aktiviert hast, steht dir im Belegeditor die Buchungskategorie Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Du kannst diese für alle Belegtypen verwenden — wie Angebote, Rechnungen, Abschlagsrechnungen oder Schlussrechnungen.

Du findest die neue Buchungskategorie, nachdem du einen Kunden ausgewählt hast, am oberen rechten Rand des Belegeditors:

Als Standard bleibt die Buchungskategorie Normale Rechnung ausgewählt. Neu zur Auswahl steht die Buchungskategorie Photovoltaikanlagen. Mit dieser Auswahl stellt Lexware Office zwei Sachverhalte sicher:

  1. Alle Belegpositionen werden mit 0 % Umsatzsteuer (Nullsteuersatz) ausgewiesen. Verwendest du ein Produkt oder einen Service aus den Stammdaten, übernimmt Lexware Office den Netto-Preis.

  2. Bei der Buchung des Belegs verwendet Lexware Office die korrekten Buchungskonten für Umsätze nach dem Jahressteuergesetz 2022. Dadurch werden deine Umsätze korrekt in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen.

Das Ergebnis kannst du jederzeit über Weiter zur Vorschau prüfen. Wenn du die Buchungskategorie nicht mehr benötigst, kannst du die Einstellung unter Zahnrad → Allgemeine Einstellungen jederzeit deaktivieren.


Warum wird mir die Einstellung nicht angezeigt?

Die Option Nullsteuer bei Photovoltaikanlagen (unter Zahnrad → Allgemeine Einstellungen) wird nicht angezeigt, wenn du in Lexware Office von der Umsatzsteuer befreit bist — zum Beispiel durch die Aktivierung der Kleinunternehmer-Regelung. In diesem Fall steht der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen nicht zur Verfügung.


Warum erscheint bei mir die Buchungskategorie Photovoltaikanlagen" nicht?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Buchungskategorie Photovoltaikanlagen im Belegeditor erscheint:

  1. Die Einstellung Nullsteuer bei Photovoltaikanlagen ist unter Zahnrad → Allgemeine Einstellungen aktiviert.

  2. Der Kontakt für den Beleg ist angelegt und eine Adresse in Deutschland ist ausgewählt.

  3. Das Belegdatum bzw. das Liefer- oder Leistungsdatum liegt im Jahr 2023 oder später.


Worauf muss ich bei der Erstellung achten?

Der Nullsteuersatz gilt gemäß § 12 Abs. 3 UStG (Nullsteuersatz für begünstigte Photovoltaikanlagen) nur für bestimmte Umsätze. Achte darauf, auf einem Beleg mit der Buchungskategorie Photovoltaikanlagen ausschließlich solche Positionen aufzunehmen. Lieferst du an denselben Kunden weitere Positionen, die nicht unter den Nullsteuersatz fallen, erstelle dafür einen gesonderten Beleg mit der Buchungskategorie Normale Rechnung.

Das Belegbild können Sie zusätzlich wie folgt anpassen:

  • Nutze den Einleitungstext oder den Hinweistext, um darauf hinzuweisen, dass der Beleg ausschließlich Positionen mit Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG enthält.

  • Die 0 % Umsatzsteuer wird standardmäßig oberhalb des Gesamtbetrags ausgewiesen. Wenn du die Steuer auch auf Positionsebene darstellen möchtest, stelle die Anzeige der Umsatzsteuer auf Positionsebene im Drucklayout ein (→ Mehr Informationen). Tipp: Leg ein alternatives Layout an (→ Mehr Informationen), das du ausschließlich für Belege mit Photovoltaikanlagen verwendest.

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