Zum Hauptinhalt springen

Kasse: Wie erfasse ich die Barzahlung von Belegen?

Sie haben einen Beleg bar bezahlt oder erhalten eine Barzahlung für eine Rechnung

Verfasst von Mirjam

Belege und Barzahlungen schnell und korrekt zusammenführen

In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie eine Barzahlung mit dem dazugehörigen Beleg verknüpfen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Kassenbuch lückenlos stimmt und Ihre offenen Posten ausgeglichen sind.


Was Sie für die Kassenbuchung benötigen

Damit Sie sofort starten können, prüfen Sie bitte folgende Voraussetzungen:

  • Sie nutzen mindestens die Lexware Office Version L (hierin ist die Kassenfunktion enthalten).

  • Der Beleg, den Sie bezahlen möchten, liegt Ihnen vor oder ist bereits im Account erfasst.


Option 1: Die Barzahlung direkt bei der Belegerfassung verknüpfen

Wenn Sie einen neuen Beleg hochladen, können Sie die Zahlung sofort während der Eingabe erfassen.

1. Öffnen Sie den Menüpunkt Belege und laden Sie Ihren neuen Beleg hoch.

2. Wählen Sie in der Erfassungsmaske im Feld Belegstatus die Option "Betrag wurde bereits per Kasse bezahlt" aus und tragen Sie das Zahldatum ein.

3. Klicken Sie auf "SPEICHERN + SCHLIESSEN".


Option 2: Die Barzahlung nachträglich über die Belegliste erfassen

Diesen Weg nutzen Sie für Belege, die bereits in Ihrer Liste existieren – egal, ob Sie diese hochgeladen oder direkt in Lexware Office erstellt haben.

Nutzen Sie diesen Weg für Belege, die bereits in Ihrer Liste existieren.

1. Markieren Sie den gewünschten, offenen Beleg in Ihrer Übersicht unter Belege.

2. Klicken Sie oben rechts auf den Button Zahlung erfassen.

3. Wählen Sie als Zahlart "Kasse" aus und tragen Sie das Datum sowie den Betrag ein.

4. Bestätigen Sie mit Zahlung erfassen.

ℹ️ Hinweis: Sobald Sie den Beleg bzw. die Zahlung speichern, wird die Zahlung automatisch in Ihrem Kassenbuch erfasst und direkt mit diesem Beleg verknüpft. Sie müssen keinen separaten Kasseneintrag mehr vornehmen.


🎬 Erklärvideo: Barzahlung eines Beleges richtig erfassen


Woran erkenne ich, dass die Zahlung erfolgreich erfasst wurde?

Sobald Sie die Barzahlung des Belegs erfasst haben, werden der Beleg und der Kassenbucheintrag fest miteinander verknüpft. Klicken Sie im Reiter Finanzen → Kasse einfach auf das Verknüpfungs-Symbol im Eintrag.

Es öffnet sich der zugehörige Beleg mit allen Details. In der Belegansicht sehen Sie unter dem Punkt Zahlungen den Vermerk "Kasse" inklusive des gezahlten Betrags. Der Hinweistext bestätigt: "Der Beleg ist vollständig bezahlt."

💡 Auch in Ihrer allgemeinen Belegliste ändert sich der Status des Belegs automatisch auf "bezahlt".


Zahlung löschen

Haben Sie eine Zahlung für einen Beleg versehentlich der Kasse zugeordnet, können Sie diese in der Belegansicht über das Papierkorb-Symbol neben dem Kassenbetrag wieder löschen. Der Beleg springt daraufhin zurück in den Status "Offen".


Hier finden Sie weitere hilfreiche Artikel:


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum wird keine Steuer beim Kassenbucheintrag angezeigt?

In der Kasse findet kein separater Ausweis der Steuer statt, da diese bereits durch den Beleg (Einnahme/Ausgabe) erfasst wurde.

Wie kann ich die Belegdetails direkt in der Kasse ansehen?

Um die Beleginfos anzusehen und zu prüfen, klicken Sie im Kassenbuch einfach auf die Verknüpfung im Eintrag. Es öffnet sich sofort der zugehörige Beleg mit allen ursprünglichen Informationen.

Der Beleg steht auf „bezahlt“, erscheint aber nicht im Kassenbuch. Woran liegt das?

Wenn ein Beleg als bezahlt markiert ist, aber nicht im Kassenbuch dargestellt wird, wurde beim Erfassen der Zahlung vermutlich statt "Kasse" versehentlich "Privat" gewählt. Dies erkennen Sie, indem Sie den Beleg in Ihrer Belegliste auswählen. Wenn Sie vor dem Gesamtbetrag in der Detailleiste rechts keine Information darüber finden, ob es sich hier um eine Bank- oder Kassenzahlung handelt, dann wurde die Zahlung als Privat-Zahlung erfasst. Löschen Sie die Zuordnung einfach über das "Papierkorb-Symbol", um den Beleg wieder auf "Offen" zu setzen und die Zahlung korrekt über "Kasse" neu zu erfassen.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?