Nachdem du Daten mit einem DATEV-Datenservice übertragen hast, siehst du im unteren Bereich der Exportseite das Ergebnis der Übertragung. Ist die Übertragung fehlgeschlagen, siehst du dort den Status Fehlgeschlagen und eine dieser drei Meldungen: Produkt in DATEV nicht bestellt, Fehlende Rechte in DATEV oder Unbekannter Fehler. Diese Meldungen erscheinen nicht als rote Fehlerbanderole oben auf der Seite, sondern direkt beim Übertragungsergebnis.
Hier erfährst du für jede Meldung, was sie bedeutet, was du selbst tun kannst und was deine Steuerkanzlei in DATEV tun muss.
Hinweis: Alle Fehlermeldungen zu den DATEV-Datenservices findest du im Überblick in den Artikeln Fehlermeldungen beim DATEV Buchungsdatenservice beheben und Fehlermeldungen beim DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 beheben.
Meldung beim Übertragungsergebnis | Ursache | Wer löst das Problem? |
Produkt in DATEV nicht bestellt | In Lexware Office ist ein anderer Datenservice gewählt als in DATEV bestellt, oder in DATEV ist noch kein Datenservice bestellt. | Du selbst (falscher Datenservice) oder deine Steuerkanzlei (nicht bestellt) |
Fehlende Rechte in DATEV | In DATEV fehlt das Recht für den Datenservice oder die Datenfreigabe für deine Berater- und Mandantennummer. | Deine Steuerkanzlei |
Unbekannter Fehler | DATEV nennt keine konkrete Ursache. Meist ist die MyDATEV-Mandantenregistrierung unvollständig oder der Bestand in DATEV Belege online fehlt. | Deine Steuerkanzlei |
Produkt in DATEV nicht bestellt
Die Meldung „Produkt in DATEV nicht bestellt“ hat zwei mögliche Ursachen: Entweder ist in Lexware Office ein anderer DATEV-Datenservice ausgewählt, als deine Steuerkanzlei in DATEV bestellt hat, oder in DATEV wurde für dich noch gar kein Datenservice bestellt.
Ursache 1: In Lexware Office ist der falsche Datenservice gewählt
In DATEV ist zum Beispiel der Rechnungsdatenservice 1.0 bestellt, in Lexware Office aber der Buchungsdatenservice ausgewählt, oder umgekehrt. Lexware Office kann nicht erkennen, welcher Datenservice in DATEV bestellt ist. Frag im Zweifel deine Steuerkanzlei:
Rechnungsdatenservice 1.0: überträgt nur Belege und Belegdaten.
Buchungsdatenservice: überträgt Belege und Buchungsdaten.
Das kannst du selbst tun: Diesen Fehler behebst du direkt in Lexware Office.
Öffne Einstellungen > Export und wähle den Reiter Datenübertragung an Steuerkanzlei oder DATEV-Datenservice.
Klicke auf den Link DATEV-Datenservice wählen.
Wähle den Datenservice, den deine Steuerkanzlei in DATEV bestellt hat.
Klicke auf Übernehmen und starte die Übertragung erneut.
Mehr zum Wechsel des Datenservice liest du in den Artikeln Wie nutze ich den DATEV Buchungsdatenservice? und Wie nutze ich den DATEV Rechnungsdatenservice 1.0?
Ursache 2: In DATEV ist noch kein Datenservice bestellt
Wurde für dich in DATEV weder der Rechnungsdatenservice 1.0 noch der Buchungsdatenservice bestellt, hilft die Auswahl in Lexware Office nicht weiter. Bitte deine Steuerkanzlei, den passenden Datenservice zu bestellen.
Das muss deine Steuerkanzlei tun: Sie durchläuft die MyDATEV-Mandantenregistrierung für deine Mandantennummer vollständig und bestellt dabei den passenden Datenservice. Der Datenservice muss über die Unterberaternummer (mandantengenutzte Beraternummer) bestellt werden. Eine Anleitung findet deine Kanzlei bei DATEV: MyDATEV-Mandantenregistrierung (https://wissensplattform.apps.datev.de/help/document/1007329).
Fehlende Rechte in DATEV
Die Meldung „Fehlende Rechte in DATEV“ erscheint, wenn in DATEV das Recht für den gewählten Datenservice fehlt oder die Datenfreigabe für deine Berater- und Mandantennummer nicht eingerichtet ist. Rechte werden nur in DATEV vergeben.
Das kannst du selbst tun: In Lexware Office kannst du diesen Fehler nicht beheben. Gib deiner Steuerkanzlei die Meldung und diesen Artikel weiter.
Das muss deine Steuerkanzlei tun:
In DATEV Unternehmen online über Anwendungen die Administration öffnen.
Die Person suchen, die in Lexware Office die Übertragung startet, und unter DATEV SmartLogin die Rechte öffnen.
Für DATEV Datenservice Rechnungswesen das passende Recht vergeben: Buchungsdatenservice, Rechnungsdatenservice 1.0 oder beide.
Unter Datenfreigabe die Beraternummer und die richtige Mandantennummer eintragen und speichern.
Die Rechte wirken sofort. Danach kannst du die Übertragung in Lexware Office erneut starten.
Die ausführliche Anleitung für deine Steuerkanzlei steht im Hilfeartikel für Steuerkanzleien Fehlermeldung: Beim Abruf der Bestandsdaten von DATEV ist ein Berechtigungsproblem aufgetreten. Weitere Infos hat DATEV unter Rechte für DATEV-Datenservices vergeben.
Unbekannter Fehler
Bei der Meldung „Unbekannter Fehler“ bricht DATEV die Übertragung ab, ohne eine konkrete Ursache zu nennen. Häufig ist die MyDATEV-Mandantenregistrierung nicht vollständig abgeschlossen oder der Bestand in DATEV Belege online (dem Bereich in DATEV, in dem deine übertragenen Belege abgelegt werden) fehlt.
Das kannst du selbst tun: In Lexware Office kannst du diesen Fehler nicht beheben. Bitte deine Steuerkanzlei, die Einrichtung in DATEV vollständig zu prüfen.
Das muss deine Steuerkanzlei tun: Sie durchläuft die MyDATEV-Mandantenregistrierung erneut vollständig, ohne Abbruch (Anleitung bei DATEV: MyDATEV-Mandantenregistrierung https://wissensplattform.apps.datev.de/help/document/1007329) und prüft dabei:
Der passende Datenservice ist über die Unterberaternummer bestellt.
Die Person, die die Übertragung startet, hat die nötigen Rechte.
Der Bestand in DATEV Belege online ist angelegt.
Eine erneute Bestellung des Datenservice verursacht in DATEV keine zusätzlichen Kosten und legt nichts doppelt an.
Wenn die Meldung bleibt: DATEV kontaktieren
Erscheint die Meldung nach allen Schritten weiterhin, sollte sich deine Steuerkanzlei direkt an DATEV wenden:
Rechnungsdatenservice 1.0: belegwesen@service.datev.de, Telefon 0911 319-33621
Buchungsdatenservice: kanzlei-rechnungswesen-buchfuehrung@service.datev.de, Telefon 0911 319-38600
Halte dafür bereit: den genauen Wortlaut der Meldung, den gewählten Datenservice, Berater- und Mandantennummer sowie den Zeitpunkt der letzten erfolgreichen und der fehlgeschlagenen Übertragung.
Häufige Fragen
Woher weiß ich, welchen Datenservice meine Steuerkanzlei bestellt hat?
Lexware Office kann das nicht erkennen. Frag deine Steuerkanzlei, ob sie für dich den Rechnungsdatenservice 1.0 oder den Buchungsdatenservice bestellt hat.
Kann ich fehlende Rechte in DATEV selbst vergeben?
Nein. Rechte und Datenfreigaben für DATEV-Datenservices vergibt deine Steuerkanzlei in DATEV. In Lexware Office lässt sich die Meldung „Fehlende Rechte in DATEV“ nicht beheben.
Muss ich nach der Korrektur in DATEV etwas in Lexware Office ändern?
Nur wenn der falsche Datenservice gewählt war: Dann wählst du über „DATEV-Datenservice wählen“ den richtigen aus. Sonst startest du die Übertragung einfach erneut.
