Wenn du einen DATEV-Datenservice auswählst oder Daten damit überträgst, erscheint die rote Fehlermeldung „Deine Mandantendaten konnten nicht abgerufen werden. Bitte überprüfe die Einrichtung in DATEV.“ Lexware Office kann dann deine Mandantendaten nicht von DATEV abrufen. Die Ursache liegt in der Einrichtung in DATEV. Diese kann nur deine Steuerkanzlei prüfen und korrigieren.
Hinweis: Alle Fehlermeldungen zu den DATEV-Datenservices findest du im Überblick in den Artikeln Fehlermeldungen beim DATEV Buchungsdatenservice beheben und Fehlermeldungen beim DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 beheben.
Mögliche Ursachen für die Fehlermeldung
Die Fehlermeldung „Deine Mandantendaten konnten nicht abgerufen werden“ hat eine dieser zwei Ursachen:
Die MyDATEV-Mandantenregistrierung wurde für deine Mandantennummer nicht vollständig durchlaufen oder der passende Datenservice ist nicht bestellt.
In DATEV fehlen die Rechte für den Datenservice oder die Datenfreigabe für deine Berater- und Mandantennummer.
Beide Punkte prüft und korrigiert deine Steuerkanzlei in DATEV. Gib ihr am besten diesen Artikel weiter.
Schritt 1: MyDATEV-Mandantenregistrierung prüfen (Steuerkanzlei)
Deine Steuerkanzlei prüft, ob für deine Mandantennummer die MyDATEV-Mandantenregistrierung vollständig durchlaufen wurde. Dabei muss der passende Datenservice bestellt sein: der Rechnungsdatenservice 1.0, wenn nur Belege übertragen werden, oder der Buchungsdatenservice, wenn Belege und Buchungsdaten übertragen werden.
Tipp für deine Steuerkanzlei: Der Datenservice muss über die Unterberaternummer (mandantengenutzte Beraternummer) bestellt werden. Wird er auf die Kanzlei-Beraternummer bestellt, erscheint die Fehlermeldung erneut. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findet deine Kanzlei bei DATEV: MyDATEV-Mandantenregistrierung.
Schritt 2: Rechte und Datenfreigabe in DATEV prüfen (Steuerkanzlei)
Deine Steuerkanzlei prüft außerdem die Rechte in DATEV:
Die Person, die in Lexware Office die Übertragung startet, braucht unter DATEV SmartLogin das Recht für den gewählten Datenservice: Buchungsdatenservice, Rechnungsdatenservice 1.0 oder beide.
In der Datenfreigabe müssen die Beraternummer und die richtige Mandantennummer eingetragen sein. Gibt es für dich mehrere Mandantennummern, muss es genau die sein, an die deine Kanzlei die Daten erwartet.
Wo deine Kanzlei das in DATEV einträgt, steht Schritt für Schritt im Hilfeartikel für Steuerkanzleien: Fehlermeldung: Beim Abruf der Bestandsdaten von DATEV ist ein Berechtigungsproblem aufgetreten. Weitere Infos zur Rechtevergabe hat DATEV unter Rechte für DATEV-Datenservices vergeben.
Sind Registrierung und Rechte korrekt eingerichtet, wähle den Datenservice in Lexware Office erneut aus und starte die Übertragung noch einmal.
Die Übertragung hat früher funktioniert und bricht jetzt ab
Hat die Übertragung bisher funktioniert und erscheint die Fehlermeldung „Deine Mandantendaten konnten nicht abgerufen werden“ plötzlich, bitte deine Steuerkanzlei, die MyDATEV-Mandantenregistrierung für deine Mandantennummer erneut zu durchlaufen. Das gilt auch dann, wenn die Registrierung früher erfolgreich war und alle Einstellungen korrekt aussehen. Dabei muss deine Kanzlei den passenden Datenservice wieder auswählen.
Eine erneute Bestellung des Datenservice verursacht in DATEV keine zusätzlichen Kosten und legt nichts doppelt an.
Wenn die Fehlermeldung bleibt: DATEV kontaktieren
Erscheint die Fehlermeldung nach beiden Schritten weiterhin, sollte sich deine Steuerkanzlei direkt an DATEV wenden:
Rechnungsdatenservice 1.0: belegwesen@service.datev.de, Telefon 0911 319-33621
Buchungsdatenservice: kanzlei-rechnungswesen-buchfuehrung@service.datev.de, Telefon 0911 319-38600
Für die Ersteinrichtung der DATEV-Datenservices bietet DATEV einen kostenlosen Onboarding-Service an.