Schritt 1: Handelsregisternummer in Lexware Office hinterlegen
Öffne in Lexware Office deine Geschäftskonto - Verwaltung > Unternehmen > Details zu deinem Unternehmen und trage deine HRB-Nummer im Feld Handelsregisternummer ein. Klicke anschließend auf Speichern.
Was passiert automatisch? Der Zusatz „i. Gr." entfällt nach der Hinterlegung automatisch in deinem Lexware Geschäftskonto – dein Konto ist damit von der Gründungsphase in den regulären Betrieb überführt.
Möchtest du zusätzliche Pflichtangaben wie Gerichtsstand oder Geschäftsführer auf deinen Belegen ausweisen, hinterlege diese unter Einstellungen → Firmendaten → Zusatzangaben. Aktiviere die Firmenzusätze anschließend unter Einstellungen → Drucklayout → Fußzeile.
Bitte beachte, dass die Handelsregisternummer innerhalb von 90 Tagen nach der Eröffnung hinterlegt werden muss, da sonst eine Sperre wirksam wird.
Schritt 2: Geschäftsunterlagen aktualisieren
Die Angabe der Handelsregisternummer auf Rechnungen, Angeboten und Briefen ist nach §§ 37a, 125a HGB gesetzlich vorgeschrieben – sie schützt deine Geschäftspartner und schafft Rechtssicherheit. Prüfe, ob folgende Unterlagen den aktuellen Stand zeigen:
Rechnungen und Angebote in Lexware Office (Drucklayout und Fußzeile)
Impressum deiner Website
E-Mail-Signatur
Verträge und Briefbögen
Schritt 3: Weitere Pflichten nach der Eintragung
Nach der HR-Eintragung sind je nach Situation noch folgende Schritte erforderlich:
Gewerbeanmeldung: Melde dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an, sofern deine Tätigkeit dies erfordert.
Steuernummer und USt-ID beantragen: Die Handelsregisternummer dient ausschließlich der Identifikation im Handelsrecht — für steuerliche Zwecke benötigst du zusätzlich eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID), die du beim Finanzamt beantragst.
Transparenzregister prüfen: Sind wirtschaftlich Berechtigte nicht bereits aus einem öffentlichen Register wie dem Handelsregister ersichtlich, besteht eine Meldepflicht im Transparenzregister.
Spätere Änderungen melden: Bei Änderungen wie einem neuen Firmennamen, einem anderen Unternehmenssitz oder einer geänderten Rechtsform musst du diese unverzüglich ins Handelsregister eintragen lassen.
Woran erkennst du, dass alles erledigt ist?
Dein Konto zeigt den Firmennamen ohne den Zusatz „i. Gr."
Die Rechtsform mit Firmennamen ist auf deinen Belegen korrekt ausgewiesen
Wissenswertes zur Handelsregistereintragung
Warum ist die Eintragung ins Handelsregister wichtig?
Die Eintragung ist für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG gesetzlich vorgeschrieben. Sie schafft rechtliche Transparenz und ist Voraussetzung für viele geschäftliche Aktivitäten — darunter der Abschluss von Verträgen und die Eröffnung eines Geschäftskontos.
Welche Informationen sind mit der Handelsregisternummer verknüpft?
Die Handelsregisternummer identifiziert dein Unternehmen eindeutig. Mit ihr sind verknüpft: Name und Sitz der Gesellschaft, die Rechtsform (z. B. GmbH, UG), der Unternehmensgegenstand sowie die vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer).
Wie lange dauert die Eintragung?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Arbeitsaufkommen des zuständigen Amtsgerichts — in der Regel zwischen 1 und 4 Wochen. Sobald die Eintragung erfolgt ist, reichst du die Handelsregisternummer bei deiner Bank ein, damit dein Geschäftskonto entsprechend aktualisiert werden kann.
Kann ich das Konto schon vor der Eintragung nutzen?
Ja, als GmbH in Gründung oder UG in Gründung kannst du dein Geschäftskonto bereits für Einzahlungen des Stammkapitals und erste Geschäftsvorgänge nutzen. Die endgültige Aktivierung erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Handelsregisternummer.
Ist die Handelsregisternummer öffentlich einsehbar?
Ja, die Handelsregisternummer und die damit verbundenen Unternehmensdaten sind im öffentlichen Handelsregister einsehbar und können online abgerufen werden.
Gibt es Gebühren für die Eintragung?
Ja, die Eintragung ist kostenpflichtig. Die Höhe variiert je nach Rechtsform und Umfang der Eintragung. Dein Notar kann dir genaue Informationen geben.
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