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Pfändung in der Lohnabrechnung erfassen

So erfassen Sie einen Lohnpfändungsabzug für einen Mitarbeitenden direkt in der Abrechnung.

Verfasst von Jana

Du möchtest einen Pfändungsabzug für einen Mitarbeitenden in der laufenden Lohnabrechnung erfassen. Nach diesen Schritten ist der Abzug korrekt hinterlegt — Lexware Office zieht den Betrag automatisch vom Nettolohn ab.


Das brauchst du vorab

Für die Erfassung einer Pfändung brauchst du folgende Angaben vorab:

  • Pfändbarer Betrag ist bekannt — Lexware Office berechnet diesen Betrag nicht automatisch. Wende dich für die Berechnung an deine Steuerberatung.

  • Die laufende Abrechnung für den betroffenen Monat ist noch nicht abgeschlossen.

Hinweis: Eine Pfändung kann nur im aktuellen Abrechnungsmonat angelegt werden. Soll die Pfändung rückwirkend erfasst werden, wende dich bitte an unseren Support.


Pfändung Schritt für Schritt erfassen

So erfasst du eine Pfändung in der Lohnabrechnung:

1. Klicke in der schwarzen Menüleiste auf Abrechnung.

2. Öffne Schritt 2: Löhne & Gehälter.

3. Wähle den Mitarbeitenden aus, für den die Pfändung gilt.

4. Klicke oberhalb der Entgeltübersicht auf das grüne Plus Entgelt hinzufügen.

5. Wähle aus der Liste den Eintrag Pfändung aus.

6. Trag den Pfändungsbetrag in das Feld Betrag ein.

7. Wähle im Feld Zahlungsintervall aus, wie oft der Abzug erfolgen soll: Einmalig, Monatlich, Quartalsweise, Halbjährlich oder Jährlich.

8. Klicke auf Speichern.

Hinweis: Lexware Office zieht den Pfändungsbetrag vom Nettolohn des Mitarbeitenden ab und weist ihn in der Abrechnung aus. Die Überweisung des Betrags an den Gläubiger nimmst du manuell vor — dieser Schritt erfolgt nicht automatisch.


So erkennst du, dass alles geklappt hat

Nach dem Speichern erscheint Pfändung in der Entgeltübersicht des Mitarbeitenden und wird in der Abrechnung als Abzug vom Nettolohn ausgewiesen.


Weiterführende Artikel

Einen Überblick über alle verfügbaren Entgeltarten findest du im Artikel Entgelte in der Lohnabrechnung erfassen.

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