Sie möchten einen Pfändungsabzug für einen Mitarbeitenden in der laufenden Lohnabrechnung erfassen. Nach diesen Schritten ist der Abzug korrekt hinterlegt — Lexware Office zieht den Betrag automatisch vom Nettolohn ab.
Das brauchen Sie vorab
Für die Erfassung einer Pfändung brauchen Sie folgende Angaben vorab:
Pfändbarer Betrag ist bekannt — Lexware Office berechnet diesen Betrag nicht automatisch. Wenden Sie sich für die Berechnung an Ihre Steuerberatung.
Die laufende Abrechnung für den betroffenen Monat ist noch nicht abgeschlossen.
Hinweis: Eine Pfändung kann nur im aktuellen Abrechnungsmonat angelegt werden. Soll die Pfändung rückwirkend erfasst werden, wenden Sie sich bitte an unseren Support.
Pfändung Schritt für Schritt erfassen
So erfassen Sie eine Pfändung in der Lohnabrechnung:
1. Klicken Sie in der schwarzen Menüleiste auf Abrechnung.
2. Öffnen Sie Schritt 2: Löhne & Gehälter.
3. Wählen Sie den Mitarbeitenden aus, für den die Pfändung gilt.
4. Klicken Sie oberhalb der Entgeltübersicht auf das grüne Plus Entgelt hinzufügen.
5. Wählen Sie aus der Liste den Eintrag Pfändung aus.
6. Tragen Sie den Pfändungsbetrag in das Feld Betrag ein.
7. Wählen Sie im Feld Zahlungsintervall aus, wie oft der Abzug erfolgen soll: Einmalig, Monatlich, Quartalsweise, Halbjährlich oder Jährlich.
8. Klicken Sie auf Speichern.
Hinweis: Lexware Office zieht den Pfändungsbetrag vom Nettolohn des Mitarbeitenden ab und weist ihn in der Abrechnung aus. Die Überweisung des Betrags an den Gläubiger nehmen Sie manuell vor — dieser Schritt erfolgt nicht automatisch.
So erkennen Sie, dass alles geklappt hat
Nach dem Speichern erscheint Pfändung in der Entgeltübersicht des Mitarbeitenden und wird in der Abrechnung als Abzug vom Nettolohn ausgewiesen.
Weiterführende Artikel
Einen Überblick über alle verfügbaren Entgeltarten finden Sie im Artikel Entgelte in der Lohnabrechnung erfassen.


