Zum Hauptinhalt springen

Reisekosten von Mitarbeitenden über die Gehaltsabrechnung erstatten

Erfahre, wie du Reisekosten deiner Mitarbeitenden direkt über die Gehaltsabrechnung erstattest.

Verfasst von Carina

Wenn deine Mitarbeitenden dienstlich unterwegs sind, kannst du ihnen die entstandenen Reisekosten direkt über die Gehaltsabrechnung erstatten – eine separate Auszahlung ist nicht nötig. Unter Reisekosten versteht man alle Ausgaben bei beruflichen Dienstreisen – zum Beispiel Fahrtkosten oder Verpflegungsmehraufwand. Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitenden die Kosten für Dienstreisen zu erstatten, es sei denn, der Arbeits- oder Tarifvertrag schließt dies ausdrücklich aus.


Das brauchst du, bevor du Reisekosten abrechnest

Um Reisekosten über die Gehaltsabrechnung zu erstatten, benötigst du Zugriff auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Lexware Office sowie die folgenden Angaben zur Dienstreise:

  • Name des Mitarbeitenden, für den die Reisekosten erfasst werden sollen

  • Dauer der Abwesenheit (für den Verpflegungsmehraufwand) oder gefahrene Kilometer (für das Kilometergeld)

  • Zeitraum, in dem die Dienstreise stattgefunden hat

Der Mitarbeitende muss bereits in der Lohn- und Gehaltsabrechnung von Lexware Office angelegt sein, da sich die Erstattung auf seine laufende Abrechnung bezieht.


Reisekosten in der Gehaltsabrechnung erfassen

Für die Erstattung deiner Reisekosten in der Gehaltsabrechnung stehen dir in Lexware Office zwei vorbereitete Entgeltarten zur Verfügung. Der Zuschuss Verpflegungsmehraufwand (steuerfrei) deckt die zusätzlichen Kosten für Essen und Trinken während einer Dienstreise ab. Das Kilometergeld / Erstattung Dienstfahrten erstattet die Fahrtkosten für Dienstfahrten mit dem privaten Fahrzeug. So trägst du die Reisekosten deiner Mitarbeitenden ein:

  1. Öffne den Bereich Abrechnung.

  2. Wähle Stunden & Entgelte aus.

  3. Klicke auf Entgelt hinzufügen.

  4. Wähle die passende Entgeltart aus:

    • Zuschuss Verpflegungsmehraufwand (steuerfrei)

    • Kilometergeld / Erstattung Dienstfahrten

  5. Trage den Betrag beziehungsweise die gefahrenen Kilometer für die jeweilige Dienstreise ein.

  6. Speichere deine Eingabe.

Abrechnung Juni 2026 mit Pfeilen zur Navigation: von Abrechnung im Menü zum Reiter Stunden & Entgelte und weiter zum Button Entgelt hinzufügen

Dialogfenster Entgelt hinzufügen mit Suchfeld; nach Eingabe von kilometer ist der Treffer Kilometergeld / Erstattung Dienstfahrten grün markiert

Tipp: Du kannst pro Dienstreise beide Entgeltarten kombinieren, wenn sowohl Verpflegungsmehraufwand als auch Fahrtkosten angefallen sind.

Hinweis: Falls eine passende Entgeltart fehlt – zum Beispiel für die Erstattung von Übernachtungskosten – kannst du sie auf Wunsch über den Support anlegen lassen.


Praxistipp: Beide Entgeltarten in einem Abrechnungszeitraum nutzen

Wenn ein Mitarbeitender in einem Abrechnungszeitraum mehrere Dienstreisen unternommen hat, kannst du für jede Reise ein eigenes Entgelt hinzufügen. So bleibt für dich und deinen Mitarbeitenden nachvollziehbar, welche Erstattung zu welcher Reise gehört – das erspart Rückfragen bei der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung.


So erkennst du, dass die Erstattung geklappt hat

Nachdem du das Entgelt gespeichert hast, erscheint die Reisekostenerstattung in der Übersicht Stunden & Entgelte des jeweiligen Abrechnungszeitraums. In der fertigen Gehaltsabrechnung des Mitarbeitenden wird der Zuschuss Verpflegungsmehraufwand beziehungsweise das Kilometergeld als eigene Position ausgewiesen und automatisch steuerfrei berücksichtigt.


Gut zu wissen: Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Kilometergeld

Für Verpflegungsmehraufwand und Kilometergeld gelten feste, vom Gesetzgeber vorgegebene Pauschalen. Diese darfst du deinen Mitarbeitenden steuerfrei erstatten, ohne dass Einzelbelege für Verpflegung nötig sind.

  • Abwesenheit von mehr als 24 Stunden: Verpflegungsmehraufwand-Pauschale von 28,00 € pro Kalendertag

  • Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden oder An-/Abreisetag bei mehrtägiger Reise: Verpflegungsmehraufwand-Pauschale von 14,00 €

  • Dienstfahrt mit dem privaten PKW: Kilometergeld von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (0,20 € bei anderen motorbetriebenen Fahrzeugen)

Wichtig: Das Kilometergeld für Dienstreisen ist nicht mit der Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit zu verwechseln – dafür gelten andere Sätze und Regeln.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?