✨ Dieser Artikel ist Teil von "So erstellst du eine E-Rechnung in Lexware Office"
Während der Belegerstellung achtet Lexware Office darauf, dass du alle für die Erstellung einer E-Rechnung notwendigen Informationen hinterlegt hast. Manchmal kann es vorkommen, dass wenige Details fehlen. In der Regel musst du diese nur einmalig eintragen. Die Checkliste in der Vorschau unterstützt dich dabei.
Für manche Einträge in der Checkliste stellen wir dir auf dieser Seite weiterführende Informationen zur Verfügung.
Verwende maschinenlesbare Einheiten
✅ Ab sofort werden in Lexware Office noch mehr Einheiten automatisch zugeordnet. Sollte das einmal nicht klappen, wird ein Fallback angewendet. Erfährst du → hier noch mehr.
Kundenangaben um eine USt.-Id. ergänzen
Für besondere steuerliche Fälle wie zum Beispiel Bauleistungen ist es notwendig, dass du die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsempfängers im Kontakt hinterlegt hast. Diese Meldung erhältst du, wenn dies noch nicht der Fall ist.
Es dürfen keine Freitextpositionen in E-Rechnung verwendet werden
✅ Ab sofort werden E-Rechnung trotzdem erstellt, auch wenn Freitexte verwendet werden. Erfährst du → hier noch mehr.
Wechsle auf Netto-Rechnung
Das Format der E-Rechnung unterstützt nur das Netto-Rechenverfahren. Um Abweichungen bei der Verwendung des Brutto-Rechenverfahrens zu vermeiden, muss bei der Erstellung von Rechnungen in Lexware Office der Schalter "Netto" verwendet werden:
💡 Tipp: → Hier kannst du eine Standard-Einstellung vornehmen.
Layout mit Bankverbindung verwenden
Das Format "XRechnung" erfordert verpflichtend die Angabe einer Bankverbindung. Diese kannst du im Layout hinterlegen bzw. auswählen, wenn du bereits ein Bankkonto in Lexware Office verwendest.
💡 Tipp: → Hier findest du mehr Informationen zu Bankverbindungen in Layouts.
Hast du darüber hinaus noch Fragen zur XRechnung? → Hier findest du weitere Informationen zur Erstellung von XRechnungen.

