Einleitung
Als Arbeitgeber:in bist du verpflichtet, Mitglied bei einer Berufsgenossenschaft zu sein. Zweck ist es, dich und deine Mitarbeiter:innen einerseits vor Arbeitsunfällen zu schützen und andererseits bei Unfällen zu unterstützen. In unserem Wissensartikel auf lexware.de kannst du mehr über Berufsgenossenschaften erfahren.
Ist dir unklar, welcher Unfallversicherungsträger für dich zuständig ist, kannst du dich gerne telefonisch bei der kostenlosen Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4) erkundigen. Dort gibt man dir Auskunft und verbindet dich ggf. direkt weiter.
Sobald du herausgefunden hast, welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist, kannst du die Anmeldung bei selbiger durchführen. Das entsprechende Online-Formular und weitere Hinweise findest du auf den Webseiten des DGUV.
❗️ Hinweis: Für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften gelten besondere Regeln, die wir in einem eigenen Artikel beschrieben haben.
Mitgliedschaft erfassen
Entweder du klickst auf "Berufsgenossenschaft erfassen" auf der Übersichtsseite von Lexware Office Lohn & Gehalt oder du nutzt das Zahnrad oben rechts in der Menüleiste. In beiden Fällen gelangst du in den Bereich "Berufsgenossenschaft".
Bevor du die Mitgliedschaft einträgst, benötigst du das Schreiben der Berufsgenossenschaft, in dem dir deine Unternehmensnummer und die PIN mitgeteilt wurden.
Vorgehensweise
Klicke auf Berufsgenossenschaft hinzufügen und trage die folgenden Angaben ein:
Unternehmensnummer
Name der Berufsgenossenschaft
PIN
Anschließend klickst du auf Speichern und an Berufsgenossenschaft senden.
Abschluss
Der Status deiner Mitgliedschaft wechselt zu “Mitgliedschaft wird überprüft“. Nun wird Lexware Office versuchen, mit den von dir eingegebenen Daten die Stammdatenabfrage und somit die sogenannten Gefahrtarifstellen für das laufende Kalenderjahr abzurufen. Diese Gefahrtarifstellen bilden die Risikoklassen der einzelnen Tätigkeiten ab, die die Berufsgenossenschaft bei dir identifiziert hat.
Während die Mitgliedschaft geprüft wird, kann keine weitere Mitgliedschaft hinzugefügt werden. Sobald die Berufsgenossenschaft die Mitgliedschaft bestätigt hat, ordne bitte die Gefahrtarifstellen deinen Mitarbeitern zu.
Probleme im Zusammenhang mit den Mitgliedsdaten/Unternehmensnummer
Fehlerhafte Mitgliedsdaten
Überprüfe die eingegebenen Daten unter "Berufsgenossenschaft". Verwende hierfür bitte unbedingt das letzte Schreiben deiner Berufsgenossenschaft, mit dem dir die Unternehmensnummer mitgeteilt wurde.
Fehlende PIN
Ohne PIN kann die Stammdatenabfrage (Abruf der Gefahrtarifstellen) nicht erfolgen. Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) teilt dir die PIN auf Antrag schriftlich mit. Nutze dazu das Support-Formular der DGUV.
Gefahrtarifstelle zuordnen
Schau dir dazu unser Kurzvideo an:
Die Berufsgenossenschaften stellen die Gefahrtarifstellen für gewöhnlich kurzfristig (innerhalb von 24 Stunden) zur Verfügung. Lexware Office fragt diese ab und wenn lediglich eine (1) Gefahrtarifstelle bereitsteht, ordnet es diese automatisch bei allen Mitarbeiter:innen zu.
Sobald zwei (2) Gefahrtarifstellen oder mehr geliefert werden, musst du tätig werden. Lexware Office wird dich mit einer Aufgabe auf der Übersichtsseite oder spätestens vor dem Abschluss der Lohnabrechnung auffordern, die Gefahrtarifstellen zuzuordnen (Bereich Abrechnung/ Prüfen & Abschließen).
Hinweis: Wenn du unterjährig zu Lexware Office gewechselt bist, ist die Eintragung von Vortragswerten für die UV-Jahresmeldung nötig.
Informiere dich hierzu gerne in unserem separaten Artikel. |
Nutze entweder die aufgeführten Hinweise oder das Zahnrad oben rechts in der Menüleiste, um in den Bereich "Berufsgenossenschaft" zu gelangen. Unter deiner bestätigten Mitgliedschaft siehst du nun eine Liste aller unfallversicherungspflichtigen Mitarbeiter:innen.
Du musst jeder Person mindestens eine Gefahrtarifstelle zuordnen. Die Gefahrtarifstellen sind dabei eindeutig formuliert (z. B. Büroarbeiten oder Bauwerksbau).
Kontaktiere bei Unsicherheiten deine Berufsgenossenschaft.
Gefahrtarifstellen mögliche Fehlermeldungen
Du bist dabei die Gefahrtarifstellen für deine Mitarbeitenden zuzuordnen, jedoch kommt es zu einer Fehlermeldung? Unterstützung zur Behebung des Fehlers findest du hier.
Lohnnachweise versenden
Damit die Berufsgenossenschaften nach Jahresabschluss die Beitragserhebung durchführen können, benötigen sie den elektronischen Lohnnachweis. Dort sind die über das Jahr aufgelaufenen Entgelte deiner Mitarbeiter:innen nach Gefahrtarifstellen getrennt aufgeführt. Diese Meldung wird automatisch mit der Lohnabrechnung für Dezember erstellt und versendet. Du findest das Dokument anschließend unter "UV-Beitragsabrechnung" in deinen Arbeitgeberdokumenten.
Zusätzlich zum Lohnnachweis versendet Lexware Office die UV-Jahresmeldung (Meldegrund 92), die einen Ausschnitt der Angaben aus dem Lohnnachweis enthält.
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