Zum Hauptinhalt springen

Berufsgenossenschaft: Daten deiner Mitgliedschaft eintragen

Verfasst von Alexander Freigang

Hintergrund

Als Unternehmer:in bist du dazu verpflichtet, dich unmittelbar nach der Gründung deiner Firma eine Mitgliedschaft bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) zu beantragen. Im Rahmen einer Gewerbeanmeldung (und nur da), wird die passende BG automatisch verständigt und kommt auf dich zu.

Mitgliedschaft beantragen

Ohne Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft ist eine Lohnabrechnung in Lexware Office nicht vollumfänglich möglich.

Ist dir unklar, welcher Unfallversicherungsträger für dich zuständig ist, kannst du dich gerne telefonisch bei der kostenlosen Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4) erkundigen. Dort gibt man dir Auskunft und verbindet dich ggf. direkt weiter.

Sobald du herausgefunden hast, welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist, kannst du die Anmeldung bei selbiger durchführen. Das entsprechende Online-Formular und weitere Hinweise findest du auf den Webseiten des DGUV: https://www.dguv.de/de/ihr_partner/unternehmen/anmeld_unternehmen/index.jsp

❗Du hast bis zu drei Monate Zeit, dich um eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft zu kümmern. Danach, bzw. im Dezember wird die Lohnabrechnung ohne Angaben zur Berufsgenossenschaft verhindert. Das hängt mit den Abgabeterminen für die Lohnnachweise zusammen. Kümmere dich daher unbedingt kurzfristig um eine BG-Mitgliedschaft.

Mitgliedschaft eintragen

  1. Klicke auf <Zahnradsymbol / Berufsgenossenschaft> oben in der schwarzen Menüleiste, um deine Berufsgenossenschafts-Mitgliedsdaten einzutragen.

  2. Klicke auf "Berufsgenossenschaft hinzufügen" und gib die Angaben ein, die im letzten Anschreiben deiner BG mitgeteilt wurden:

    1. Unternehmensnummer

    2. Name der Berufsgenossenschaft

    3. Pin

  3. Klicke auf "Speichern und an Berufsgenossenschaft" senden.

    1. Lexware Office sendet deine Mitgliedsdaten zur Bestätigung an die Berufsgenossenschaft.

    2. die Berufsgenossenschaft meldet deine Gefahrtarife zurück

Gefahrentarife zuordnen

Die Berufsgenossenschaften stellen die Gefahrtarife für gewöhnlich kurzfristig zur Verfügung. Lexware Office fragt diese ab und wenn nicht mehr als eine (1) Gefahrtarifstelle bereitsteht, ordnet Lexware Office diese automatisch bei allen Mitarbeiter:innen zu.

Sobald zwei (2) Gefahrtarife oder mehr geliefert werden, musst du tätig werden. Lexware Office wird dich mit einer Aufgabe auf der Übersichtsseite oder spätestens vor dem Abschluss der Lohnabrechnung auffordern, die Gefahrtarife zuzuordnen. Eine genaue Beschreibung, wie du die Gefahrtarifstellen zuordnest, findest du hier.

Du musst jeder Person mindestens einen Gefahrtarif zuordnen. Die Gefahrtarife sind dabei sprechend formuliert (z. B. Büroarbeiten oder Bauwerksbau) und sollten sich in aller Regel konfliktfrei zuordnen lassen. Kontaktiere bei Unsicherheiten deine Berufsgenossenschaft.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?