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Berufsgenossenschaft: Daten Ihrer Mitgliedschaft eintragen

Verfasst von Arthus
Vor über 3 Wochen aktualisiert

Hintergrund

Als Unternehmer:in sind Sie dazu verpflichtet, sich unmittelbar nach der Gründung Ihrer Firma eine Mitgliedschaft bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) zu beantragen. Im Rahmen einer Gewerbeanmeldung (und nur da), wird die passende BG automatisch verständigt und kommt auf Sie zu.

Mitgliedschaft beantragen

Ohne Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft ist eine Lohnabrechnung in Lexware Office nicht vollumfänglich möglich.

Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie sich gerne telefonisch bei der kostenlosen Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4) erkundigen. Dort gibt man Ihnen Auskunft und verbindet Sie ggf. direkt weiter.

Sobald Sie herausgefunden haben, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, können Sie die Anmeldung bei selbiger durchführen. Das entsprechende Online-Formular und weitere Hinweise finden Sie auf den Webseiten des DGUV: https://www.dguv.de/de/ihr_partner/unternehmen/anmeld_unternehmen/index.jsp

❗Sie haben bis zu drei Monate Zeit sich um eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft zu kümmern. Danach, bzw. im Dezember wird die Lohnabrechnung ohne Angaben zur Berufsgenossenschaft verhindert. Das hängt mit den Abgabeterminen für die Lohnnachweise zusammen. Kümmern Sie sich daher unbedingt kurzfristig um eine BG-Mitgliedschaft.

Mitgliedschaft eintragen

  1. Klicken Sie auf <Zahnradsymbol / Berufsgenossenschaft> oben in der schwarzen Menüleiste, um Ihre Berufsgenossenschafts-Mitgliedsdaten einzutragen.

  2. Klicken Sie auf "Berufsgenossenschaft hinzufügen" und geben Sie die Angaben ein, die im letzten Anschreiben Ihrer BG mitgeteilt wurden:

    1. Unternehmensnummer

    2. Name der Berufsgenossenschaft

    3. Pin

  3. Klicken Sie auf "Speichern und an Berufsgenossenschaft" senden.

    1. Lexware Office sendet Ihre Mitgliedsdaten zur Bestätigung an die Berufsgenossenschaft.

    2. die Berufsgenossenschaft meldet Ihre Gefahrtarife zurück

Gefahrentarife zuordnen

Die Berufsgenossenschaften stellen die Gefahrtarife für gewöhnlich kurzfristig zur Verfügung. Lexware Office fragt diese ab und wenn nicht mehr als eine (1) Gefahrtarifstelle bereitsteht, ordnet Lexware Office diese automatisch bei allen Mitarbeiter:innen zu.

Sobald zwei (2) Gefahrtarife oder mehr geliefert werden, müssen Sie tätig werden. Lexware Office wird Sie mit einer Aufgabe auf der Übersichtsseite oder spätestens vor dem Abschluss der Lohnabrechnung auffordern, die Gefahrtarife zuzuordnen. Eine genaue Beschreibung, wie Sie die Gefahrtarifstellen zuordnen, finden Sie hier.

Sie müssen jeder Person mindestens einen Gefahrtarif zuordnen. Die Gefahrtarife sind dabei sprechend formuliert (z. B. Büroarbeiten oder Bauwerksbau) und sollten sich in aller Regel konfliktfrei zuordnen lassen. Kontaktieren Sie bei Unsicherheiten Ihre Berufsgenossenschaft.

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