1. Einleitung
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 603 Euro monatlichem Entgelt. Beim Minijob darf das Arbeitsentgelt monatlich 603 Euro nicht übersteigen.
❗️Wichtig:
Ein Beschäftigter im Minijob ist in rechtlicher Hinsicht ein Arbeitnehmer in Teilzeit. Deshalb hat er die gleichen Ansprüche wie jeder andere Beschäftigte auch.
Ein Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn: Wer also beispielsweise 13,90 Euro verdient, darf höchstens 43,38 Stunden monatlich arbeiten, um die 603-Euro-Grenze (Fachbegriff: Geringfügigkeitsgrenze) nicht zu überschreiten.
2. Wie gehe ich mit Nebentätigkeit / Mehrfachbeschäftigung bei Minijobbern um?
Wenn du einen Minijobber einstellen möchtest, frage vorab im Personalfragebogen nach weiteren Beschäftigungen.
Wird der Minijob neben einer anderen Beschäftigung ausgeübt, so gilt:
Beschäftigungen | Geht das? | Erklärung |
Hauptbeschäftigung und Minijob
| Ja | Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann ein Arbeitnehmer einen weiteren Nebenjob auf 603-Euro-Basis ausüben. Im Minijob wird der Arbeitnehmer dann lediglich in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Hiervon kann er sich aber auf Antrag befreien und sich diesbezüglich auch beraten lassen. |
Mehrere Minijobs mit Gesamtentgelt größer 603 Euro
| Nein | Mehrere 603-Euro-Minijobs sind zusammenzurechnen und bei einem Gesamtentgelt von regelmäßig mehr als 603 Euro im Monat sozialversicherungspflichtig. |
Mehrere Minijobs mit Gesamtentgelt kleiner 603 Euro
| Ja | Wenn die Grenze von 603 Euro nicht überschritten wird, sind alle Beschäftigungen Minijobs und somit nicht sozialversicherungspflichtig. Mehrere Minijobs dürfen aber nur dann gleichzeitig ausgeübt werden, wenn keine Hauptbeschäftigung vorliegt |
Damit du dich ganz sicher bist, haben wir hier unseren Artikel, der beschreibt wie Mitarbeiter*innen mit Mehrfachbeschäftigung angelegt und abgerechnet werden.
3. Wie lege ich de Minijobber:in an & was muss ich beachten?
a) Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber
a) Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber
Minijobber und geringfügig Beschäftigte können sich von der Rentenversicherung befreien lassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden (§ 6 Abs. 1b Sozialgesetzbuch 6).
Dazu braucht es einen entsprechenden Antrag des neuen Minijobbers innerhalb des Monats, in dem dieser die Arbeit aufnimmt.
Minijob Standard oder Rentenversicherungsfrei - was ist für Arbeitgeber besser?
Für dich als Arbeitgeber bleibt die Entscheidung des Mitarbeiters ohne finanzielle Auswirkung: Es geht ausschließlich darum, ob der Mitarbeiter Leistungsansprüche der Rentenversicherung erwerben und dafür Beiträge zahlen möchte, oder eben nicht. Du zahlst keinen Cent mehr oder weniger - egal wie sich dein Minijobber entscheidet.
Lege den Mitarbeiter also einfach so an, wie er das möchte und gegebenenfalls per Antrag dokumentiert. Legt der Mitarbeiter den Antrag innerhalb der Monatsfrist vor, legst du ihn als Minijob - rentenversicherungsfrei an.
Ohne Antrag ist der korrekte Status Minijob - Standard.
Monatsfrist nicht verpassen - so gehst du vor
Leite dem neuen Minijobber den LINK auf den Formularantrag weiter oder händige einen ausgedruckten Antrag aus.
Bitte ihn, den Antrag direkt auszufüllen und unterschrieben zurück zu geben. Falls das nicht möglich sein sollte, solltest du den Rücklauf überwachen.
Darauf solltest du unbedingt achten:
Will der Mitarbeiter Beiträge sparen und damit auf Leistungsansprüche verzichten, brauchst du den Antrag - datiert spätestens mit Monatsende des Beschäftigungsbeginns - unterschrieben zurück. Andernfalls legst du den Mitarbeiter als Minijob - Standard an.
Bestätige den Antragseingang ebenfalls mit Datum innerhalb des Monats, in dem er die Arbeit aufgenommen hat.
Nimm den Antrag zu den Lohnunterlagen des Mitarbeiters. Er verbleibt bei dir als Arbeitgeber und ist nicht an die Minijob-Zentrale weiterzuleiten.
Mitarbeiter-Vorteile und -Nachteile des rentenversicherungsfreien Minijobs
Lässt sich ein Minijobber nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien, zahlt er selbst anteilig Beiträge zur Rentenversicherung - aktuell in Höhe von 3,6 Prozent aus seinem Bruttoverdienst. Das wären maximal 20,02 € pro Monat wenn du zum Beispiel die Minijob-Grenze von 603 € als monatlich feststehende Vergütung vereinbart hast - bei niedrigerem Verdienst entsprechend weniger.
Stellt der Mitarbeiter keinen Befreiungsantrag, wird er als Minijob - Standard angemeldet. Er profitiert dadurch nicht von Ansprüchen bei der Rentenversicherung, die ihm bei Beitragszahlung (= Minijob - Standard) möglicherweise zustehen, zum Beispiel:
möglicherweise einen früheren Altersrentenbeginn
die Beitragszahlung wirkt sich auch rentensteigernd aus
auch ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente kann durch Minijob mit Beitragszahlung entstehen oder aufrecht erhalten bleiben
Rehabilitationsleistungen
Ausführlichere Informationen für seine Entscheidung findet dein Mitarbeiter auf Seite 2 des Befreiungsantrags der Minijob-Zentrale. Dort wird auch auf eine telefonische Beratungsmöglichkeit über die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung verwiesen.
Nachträglicher Wechsel - späterer Befreiungsantrag
Entscheidet sich ein Minijobber erst später - also nach der Monatsfrist, sich befreien zu lassen, wäre der Status erst ab Monatsbeginn möglich, in dem er den Antrag stellt. Wende dich in diesem Fall an den Lexware Office Lohn & Gehalt Support.
Besonderheit bei parallel ausgeübtem, weiteren Minijob
Übt dein Minijobber bereits einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber aus und behält seinen Status, weil in Summe die 603 €-Grenze nicht überschritten wird, gilt für beide Minijobs derselbe Status:
ist der Mitarbeiter in einem weiteren zuvor begonnenen Minijob rentenversicherungsfrei, so trifft dies zwingend auch auf den bei dir ausgeführten Minijob zu
beginnt der Mitarbeiter später einen weiteren Minijob bei einer anderen Firma, so ist er dort so anzumelden, wie bei dir.
b) Wie lege ich die:den Minijobber:in an?
b) Wie lege ich die:den Minijobber:in an?
Das ist ganz simpel.
Öffne den Bereich Mitarbeiter
Drücke den Button „Mitarbeiter hinzufügen‘
Wähle zwischen Minijob Standard oder Minijob RV-frei
c) Wechsel von Minijob-Rentenversicherungsfrei auf Standard
c) Wechsel von Minijob-Rentenversicherungsfrei auf Standard
Legt dir der Mitarbeitende einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht vor, so gilt diese Befreiung zunächst für die gesamte Dauer der Beschäftigung und für alle weiteren Beschäftigungsverhältnisse des Mitarbeitenden.
❗️Neu ab 1. Juli 2026: Befreite Minijobber:innen können ihre Befreiung einmalig wieder aufheben und werden damit erneut rentenversicherungspflichtig (Minijob-Standard). So können sie zusätzliche Rentenansprüche aufbauen - z. B. wegen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Reha-Leistungen oder einen früherer Rentenbeginn.
So gehst du vor:
Der:die Mitarbeiter:in beantragt die Aufhebung der Befreiung schriftlich bei dir als Arbeitgeber:in. Bestätige den Eingang mit Datum und nimm den Antrag zu den Lohnunterlagen.
Die Aufhebung wirkt ab dem Folgemonat der Antragstellung und gilt für die gesamte restliche Dauer des Minijobs. Sie ist einmalig und kann nicht erneut rückgängig gemacht werden.
Stelle die Beschäftigungsart in Lexware Office von „Minijob – rentenversicherungsfrei“ auf „Minijob – Standard“ um (Mitarbeiterprofil › Vertragsdaten › „Bescäftigt als“). Die erforderlichen Meldungen erstellt Lexware Office mit der nächsten Lohnabrechnung automatisch.
💡 Mehr Details findest du im Artikel Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber:innen.
❗️Wichtig: Bei Unterbrechungen des Beschäftigungsverhältnisses durch Abwesenheiten ohne Entgeltfortzahlung, wie beispielsweise längerer Krankheit des Minijobbers, bleibt der Befreiungsantrag weiterhin gültig, da das Beschäftigungsverhältnis nur unterbrochen wurde und nicht beendet ist.
Wechselt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von einem Minijob zu einer anderen Beschäftigungsart – zum Beispiel zu Angestellter –, nimmst du die Änderung direkt im Mitarbeiterprofil vor. Wie das geht, erfährst du hier: Beschäftigungsverhältnis ändern (Beschäftigungsart wechseln)
4. Sendet Lexware Office die Anmeldung/Abmeldung an die Minijobzentrale?
Kurze Antwort: selbstverständlich 🤩
Kurze Antwort: selbstverständlich 🤩
Damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst, versendet Lexware Office viele Meldungen automatisch. Selbstverständlich auch an die Minijob Zentrale. 😎
✅ Im SV-Bereich übernehmen wir folgende Meldungen:
Beitragsnachweise
Sofortmeldungen
SV-Meldungen (An-, Ab- und Entgeltmeldungen)
Umlage-Erstattungsanträge bei Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot und Mutterschaft
Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaft
Änderungen der Betriebsdaten (Anschrift, Ansprechpartner usw.)
GKV-Monatsmeldungen
A1-Meldungen (Entsendung)
✅ An das Finanzamt senden wir folgende Meldungen:
ELStAM-Meldungen (An-, Ab- und Ummeldungen)
Lohnsteuer-Anmeldung
Lohnsteuerbescheinigung
5. Was muss ich bei der Besteuerung eines Minijobbers beachten?
Bei Minijobs darfst du als Arbeitgeber die Art der Besteuerung bestimmen. Du entscheidest, ob der Minijob pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oder individuell nach der Lohnsteuerklasse. Bitte berücksichtige dabei die finanzielle Gesamtsituation deiner Angestellten, damit keine Nachteile entstehen. Ziehe zur fachlichen Klärung dein Steuerbüro hinzu.
Pauschalversteuerung
Pauschalversteuerung
Die einheitliche Pauschsteuer in Höhe von zwei Prozent beinhaltet:
Lohnsteuer
Kirchensteuer (Das gilt auch für Minijobber, die einer Religionsgemeinschaft angehören, für die keine Steuern erhoben werden.)
Solidaritätszuschlag.
Arbeitgeber zahlen die Pauschsteuer zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale.
❗️Wichtig: Bei der Pauschalversteuerung muss keine Lohnsteueranmeldung (LStA) / Lohnsteuerbescheinigung (LStB) für den/die Mitarbeiter*in erstellt werden
Individuelle Besteuerung
Individuelle Besteuerung
Wählst du eine individuelle Besteuerung für den Minijob, hängt die Höhe des Lohnsteuerabzugs von der Lohnsteuerklasse ab. Dieses Verfahren ist aufwändiger als die Zahlung der einheitlichen Pauschsteuer an die Minijob-Zentrale.
Bei Minijobbern*innen mit den Lohnsteuerklassen I – IV fällt keine Lohnsteuer an, sofern keine anderen Einkünfte vorliegen. In diesem Fall kann eine individuelle Besteuerung vorteilhafter sein als eine Pauschalversteuerung.
Bei Minijobbern*innen mit den Lohnsteuerklassen V oder VI ergeben sich bereits bei einem geringen Verdienst Lohnsteuerabzüge.
❗️Wichtig: Die individuelle Steuer musst du nicht an die Minijob-Zentrale zahlen, sondern an das zuständige Finanzamt.
Warum zahlen Angestellte bei einem Entgelt unter 175 EUR diesen Betrag in die Rentenversicherung?
Warum zahlen Angestellte bei einem Entgelt unter 175 EUR diesen Betrag in die Rentenversicherung?
Minijobber*innen müssen immer aus mindestens 175 EUR pro Monat Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Das kann zu unerwartet hohen Abzügen für Mitarbeiter:innen mit niedrigem monatlichen Brutto aus dem Minijob führen.
Ein Beispiel:
Ein Minijobber (Standard) hat ein Monatsbrutto von lediglich 100 € monatlich.
Du als Arbeitgeber zahlst daraus zur RV nur die üblichen 15 % Pauschalbeitrag, also 15 EUR.
Insgesamt sind aber aus 175 EUR der Beitragssatz von 18.6 % zu zahlen, also 32,55 EUR.
Der Mitarbeiter bleibt also auf (32,55 EUR ./. 15 EUR =) 17,55 € sitzen.
Das ist leider ausdrücklich vom Gesetzgeber so gewollt - Lexware Office setzt das vorschriftsgemäß um.
❗️Wichtig: Wenn nach individuellen Besteuerungsmerkmalen abgerechnet wird, erstellt Lexware Office automatisch eine Lohnsteueranmeldung (LStA)/ Lohnsteuerbescheinigung (LStB).
Mein:e Minijobber:in soll die Pauschalversteuerung übernehmen - geht das?
Mein:e Minijobber:in soll die Pauschalversteuerung übernehmen - geht das?
Der Gesetzgeber hat dir als Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten eingeräumt bestimmte lohnsteuerliche Bezüge pauschal zu versteuern. Wesentliches Merkmal der pauschalen Lohnsteuer ist, dass diese grundsätzlich von dir zu übernehmen ist.
Du bist somit Steuerschuldner.
Im Innenverhältnis kannst du die Steuerschuldnerschaft auf deinen Mitarbeiter übertragen. In diesem Fall spricht man von einer Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer.
In Lexware Office ist dieses Vorgehen nicht automatisch vorgesehen. Wenn du die pauschale Lohnsteuer auf deine Mitarbeiter:innen abwälzen möchtest, dann melde dich bitte beim Support. Wir können dir hierfür ein manuelles Entgelt anlegen.
Du musst den Betrag dann selbst ermitteln und monatlich bei den Mitarbeiter:innen abziehen.
👉 Dieses Vorgehen solltest du unbedingt mit deinem Steuerbüro abklären.
6. Steuer-ID - Warum muss ich die Steuer-ID bei der Pauschalversteuerung angeben?
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber:innen immer die Steuer-ID ihrer Minijobber:innen an die Bundesknappschaft übermitteln - auch bei pauschaler Versteuerung.
❗️Wichtig: Es werden in diesem Zusammenhang keine Daten beim Finanzamt abgerufen, die Informationen gehen lediglich an die Bundesknappschaft (Minijobzentrale).
Bei Beschäftigungsverhältnissen, die über den 31.12.2021 hinaus gehen, muss die zusätzliche Angabe bereits zum Zeitpunkt der Dezember-Abrechnung 2021 vorhanden sein, damit die entsprechenden Meldungen korrekt erfolgen können.
💡Tipp: Kümmere dich frühzeitig um die Steuer-ID deiner Arbeitnehmer:innen, damit du nicht unter Zeitdruck gerätst.
Die Steuer-ID finden deine Beschäftigten folgendermaßen:
Auf der Lohnsteuerbescheinigung,
dem Einkommensteuerbescheid,
dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern bei der erstmaligen Vergabe einer Steuer-Identifikationsnummer oder
dem Schreiben des Finanzamts im Oktober / November 2011 mit der Information über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz: ELStAM).
Sind diese Dokumente nicht auffindbar oder ist noch keine Steuer-ID vorhanden, kannst du deine Beschäftigten darauf hinweisen, dass sich diese auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern beantragen lässt.
Trage in Lexware Office Lohn & Gehalt die Steuer-ID einfach in den Daten des Mitarbeitenden ein.
❗️Hinweis: Bitte nimm dazu keine Änderungen der Beschäftigungsart oder der Art der Lohnsteuerermittlung vor.
Das war's für dich. Lexware Office verschickt automatisch die erforderlichen Daten zur richtigen Zeit. 🎉
7. Warum ist bei meinem Minijobber als Krankenkasse die Knappschaft vorausgewählt?
Zuständig für Beiträge und Meldungen der geringfügig Beschäftigten ist nicht die Krankenkasse des Arbeitnehmers, sondern immer die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Knappschaft-Bahn-See (die auch eine Krankenkasse ist) agiert bei Minijobs als Träger der Rentenversicherung (§ 28i SGB IV)
Privatversichert vs. gesetzlich Versichert, was muss ich angeben?
Trage gesetzlich ein, wenn der Mitarbeiter im Personalfragebogen als Krankenkasse eine AOK, Betriebs-, Innungskrankenkasse oder BARMER, TK, DAK & Co eingetragen hat.
Das trifft auch zu, wenn der/die Minijobber*in nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist, sondern über einen Angehörigen familienversichert ist.
Gibt er an privat krankenversichert zu sein, fallen die pauschalen Beiträge zur Krankenversicherung an die Minijobzentrale weg.
8. Wie gehe ich mit Minijobbern um, die nicht durchgehend eingesetzt werden?
Es ist gelebte Praxis, dass Minijobber, die als Aushilfen angestellt werden, nicht zwangsläufig jeden Monat eingesetzt werden.
Da du als Arbeitgeber:in jedoch in der Regel weißt, dass die Minijobber:in erst Monate später wieder zum Einsatz kommt, trägst du (natürlich) keinen Austritt ein. In diesen Monaten ohne Einsatz führst du für die betroffenen Mitarbeiter Null-Abrechnungen durch.
So pragmatisch diese Herangehensweise ist: sie steht leider im Konflikt mit der Sozialgesetzgebung, die dieses Vorgehen ausdrücklich untersagt.
Was muss ich machen, um meine Abrechnung abzuschließen?
Glücklicherweise gibt es mehrere Optionen, wie du die Abrechnung dennoch abschließen kannst:
Empfehlung der Krankenkassen 1: beende das Beschäftigungsverhältnis zum Vormonat, wenn der Minijobber im aktuellen Monat nicht eingesetzt wird. 😢
Empfehlung der Krankenkassen 2: gib dem Mitarbeiter Geld. 😑
Empfehlung für Pragmatiker: erfasse für den betroffenen Monat (vom Monatsersten bis zum Monatsletzten) eine unbezahlte Abwesenheit, wie zum Beispiel "Unbezahlter Urlaub". 😉
Mit allen genannten Optionen kannst du die Abrechnung fortsetzen und den Monatswechsel erledigen.
Stichwortsuche: Knappschaft, Minijob, geringfügig Beschäftigte, 520, 420, Aushilfe, Pauschsteuer, Minijobber, mini
