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⭐️ 2026: Änderungen bei Minijob- und Midijob-Grenzen

Da sollten Sie zum neuen Jahr jetzt beachten

Verfasst von Mara

Dieser Artikel erklärt dir die Anpassungen der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) und des Übergangsbereichs (Midijob) ab Januar 2026 und zeigt dir, welche Schritte jetzt für dich notwendig sind.


1. Was ändert sich ab Januar 2026?

Ab Januar 2026 treten folgende gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die sich auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung auswirken:

  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 13,90 € pro Stunde erhöht.

  • Minijob-Grenze: Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs (Geringfügigkeitsgrenze) steigt von 556 € auf 603 €.

  • Midijob-Übergangsbereich: Der Verdienstbereich für Midijobs wird angepasst. Er beginnt ab dem 1. Januar 2026 bei 603,01 € und endet weiterhin bei 2.000 € (zuvor: 556,01 € bis 2.000 €).

Diese Änderungen führen insbesondere bei Beschäftigten im unteren Übergangsbereich zu einer stärkeren Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen.


2. Was musst du jetzt in Lexware Office Lohn & Gehalt prüfen?

Um sicherzustellen, dass deine Lohnabrechnungen ab Januar 2026 korrekt sind, prüfe bitte die folgenden Punkte in den Stammdaten deiner Mitarbeitenden:

  • Einhaltung des Mindestlohns: Stelle sicher, dass alle deine Mitarbeitenden ab dem 1. Januar 2026 einen Stundenlohn von mindestens 13,90 € erhalten.

  • Anpassung bei Werkstudenten: Werkstudenten müssen ab Januar 2026 mehr als 603 € monatlich verdienen, um ihren Status beizubehalten. Prüfe, ob du das Entgelt entsprechend anpasst oder die Beschäftigungsart auf „Minijob“ änderst.

  • Prüfung bei Midijobbern: Kontrolliere bei Mitarbeitenden im Übergangsbereich, ob die Midijob-Regelung ab Januar 2026 weiterhin angewendet werden soll. Passe bei Bedarf das Entgelt im Mitarbeiterformular an.


3. Handlungsbedarf bei verschiedenen Entgeltgruppen

Je nach dem aktuellen Gehalt deiner Mitarbeitenden kann zum Jahreswechsel Handlungsbedarf bestehen. Hier findest du eine Übersicht zur Orientierung:

  • Szenario 1: Verdienst bis 556 €

    • Ausgangslage: Ein Mitarbeiter verdient vor Januar 2026 bis zu 556 € monatlich.

    • Änderung: Bei gleichbleibendem Entgelt bleibt der Mitarbeiter auch nach dem 1. Januar 2026 ein Minijobber.

    • Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf bezüglich der Beschäftigungsart. Prüfe jedoch die Einhaltung des neuen Mindestlohns von 13,90 € pro Stunde.

  • Szenario 2: Verdienst zwischen 556,01 € und 603 €

    • Ausgangslage: Ein Mitarbeiter verdient vor Januar 2026 zwischen 556,01 € und 603 €.

    • Änderung: Dieser Mitarbeiter fällt ab dem 1. Januar 2026 automatisch in die Kategorie „Minijob“, da sein Entgelt unter der neuen Midijob-Grenze von 603,01 € liegt.

    • Handlungsbedarf: Du hast zwei Möglichkeiten:

      1. In Minijob umwandeln: Passe die Beschäftigungsart in den Mitarbeiterstammdaten auf „Minijob“ an.

      2. Entgelt erhöhen: Erhöhe das Entgelt auf über 603 €, damit der Mitarbeiter weiterhin als Midijobber beschäftigt wird.

  • Szenario 3: Verdienst zwischen 603,01 € und 2.000 €

    • Ausgangslage: Ein Mitarbeiter verdient vor Januar 2026 zwischen 603,01 € und 2.000 €.

    • Änderung: Der Mitarbeiter bleibt auch nach dem 1. Januar 2026 Midijobber.

    • Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf.

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