Damit du in der Einrichtungsphase von Lexware Office Lohn & Gehalt keine ungewollten Meldungen an die Krankenkassen erstellst, musst du den Versand von elektronischen Steuer- und Sozialmeldungen ausdrücklich freischalten.
Damit Lexware Office Lohn & Gehalt deine Beitragsnachweise pünktlich abgeben kann, empfiehlt es sich, die Meldungen schon vor der ersten Abrechnung zu aktivieren. Der beste Zeitpunkt wäre dann der 8 letzte Bankeinzugstag im Monat.
Ablauf der Freischaltung
Bevor du in Lexware Office Lohn & Gehalt den Versand deiner Steuer- und Sozial-Meldungen anschalten kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Deine Firma ist vollständig ausgefüllt
alle Mitarbeiter sind vollständig angelegt
Du hast ein Endgerät (Handy), um SMS zu empfangen
Wenn die o.a. Aufgaben erledigt sind, klicke auf "Meldungen aktivieren" auf der Übersichtsseite und folge dem Aktivierungs-Assistent. Halte bitte dein Handy bereit, weil wir dir eine SMS mit einem Identifizierungscode zusenden werden.
Was passiert, wenn ich die Steuer- und Sozialmeldungen nicht freischalten möchte?
Um den vollen Funktionsumfang aus Lexware Office Lohn & Gehalt nutzen zu können, musst du die Steuer- und Sozialmeldungen aktivieren. Es ist nicht möglich, deine erste Lohnabrechnung abzuschließen, ohne den Meldeversand zu aktivieren.
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